Krankenkasse, Agentur für Arbeit - 22. SSW

Hallo ihr lieben, ich habe da eine sehr spezielle Frage, weiß nämlich gerade gar nicht wo ich mich melden muss und will natürlich alles so rechtzeitig wie möglich erledigen.

Ich bin in der 22. SSW und mein Arbeitsvertrag endet am 31.03.2020. Mein Entbindungstermin ist der 21.05.2020, sprich 7 Wochen nach dem Vertragsende.

Vielleicht wisst ihr nun schon, worauf ich hinaus möchte. Man sagt ja, man solle sich 3 Monate vorher schon bei der Agentur melden, allerdings habe ich da nun gehört, dass mir das gar nichts bringen würde, da die Agentur mich nicht aufnehmen würde (da ich den Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehe). Es besteht vom Vertragsende bishin ja nur 1 Woche, bis die Schutzfrist einsetzt und ich Mutterschaftsgeld erhalten würde.

Das ist mein nächstes Problem. Mutterschaftsgeld beschränkt sich ja auf etwas und den Rest stockt der Arbeitgeber auf - den ich ja dann gar nicht mehr habe. Und das wiederum, wird sich ja auch auf mein Elterngeld auswirken. Auch was meine Versicherung angeht, habe ich so leichte Bedenken, da ich ja nirgends mehr "gemeldet" bin quasi.

Die konkrete Kurzfassung meiner Frage also:

Werde ich mich trotzdem bei der Agentur melden müssen und sehen was dabei rausspringt, oder sollte ich mich schnellstmöglich bei der Krankenkasse mal infomieren?

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Die Krankenkasse zahlt auch arbeitslosen Müttern, welche ALG 1 erhalten, Mutterschaftsgeld (arbeite bei der Kk).
Du musst dich trotzdem beim Arbeitsamt arbeitslos, jedoch nicht Arbeitssuchend melden, damit sie dich anmelden bei deiner Krankenkasse. Alles weitere besprichst du mit denen.

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Okay, vielen Dank. Dann werde ich mal fleißig rumtelefonieren, mir wurde da nämlich gesagt dass ich bei der Agentur gar nichts "zu suchen" habe.

Und was geschieht dann, wenn ich mich in Elternzeit begebe? Wird das dann quasi mit dem ALG1 verrechnet, oder wie läuft das da genau ab?

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Ohne Ag hast du keine Elternzeit!

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Ja melde dich bei der Arbeitsagentur, du bist j trotzdem arbeitslos, auch wenn du dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehst. Du bekommst trotzdem Elterngeld. Und solange du Elterngeld bekommst, bist du darüber krankenversichert. Melde dich sowohl bei der Agentur als auch bei deiner Krankenkasse. Ich hatte eine ähnliche Situation und es war alles gar kein Problem. Bei der Arbeitsagentur musst du dann erst richtig vorstellig werden, wenn du wieder arbeiten gehen willst, also wahrscheinlich nach einem Jahr, wenn dein Elterngeld ausläuft.

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Vielen Dank :)

Ich soll mich also zum 01.04.2020 arbeitslos melden und in den Formularen wird dann auch gefragt wegen Schwangerschaft, Schutzfrist etc? (Habe sowas noch nie ausgefüllt, deswegen entschuldige meine Unwissenheit 🙈)
Denn eine Woche später würde ich ja reintheoretische Mutterschaftsgeld erhalten. Das würde dann neben dem ALG1 laufen?

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Ruf bei der Arbeitsagentur an, du bist kein Einzelfall und die sagen dir genau, wie es läuft :-) und meiner Erfahrung nach sind die Mitarbeiter sowohl am Telefon als auch vor Ort sehr nett, wenn man es ebenfalls ist.

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Ich kann dir leider da nicht weiterhelfen würde aber jetzt schon mal bei dem Arbeitsamt Nachfragen. Wenn du nicht verheiratet bist und du dann nicht in die Familienversicherung beantragst, wirst du vom Arbeitsamt versichert. Mehr weiß ich leider nicht.

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Oh Gott, was für deutsch ich hoffe du verstehst mich 🙈

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Ich würde dir empfehlen dich bei einer Stelle für Schwangerschaftsberatung in deinem Umkreis beraten zu lassen. Auch im Hinblick auf die ganzen nötigen Unterlagen, ich kann es nur empfehlen und kostenlos ist es noch dazu. Dann bist du auf der sicheren Seite.

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Da war ich tatsächlich schon und mir wurde ein Buch des Mutterschutzesgesetzes mit allen Fragen in die Hand gedrückt und nebenbei einiges halbwegs erläutert. Wo genau meine nächste Anlaufstelle sein sollte, war mir daraus aber ziemlich unklar 🙄

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Hallo,

hab das auch gerade durch. Ich war 3 Wochen arbeitslos, bevor der Mutterschutz begonnen hat. Du musst dich trotzdem arbeitssuchend melden, total verrückt. Auf jeden Fall würdest du natürlich auch noch eine Woche Vollzeit arbeiten gehen (die Arbeitsvermittlung weiss natürlich das das Quark ist gesetzlich gesehen bekommt man aber nur Alg1 wenn man auch dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht). Außerdem ist es auch wichtig, da du Mutterschaftsgeld in Höhe von Alg1 beziehen wirst. D.h deine Krankenkasse zahlt dir die gleiche Summe an Mutterschutzgeld, wie du anderenfalls als Leistungssatz Alg1 bekommen würdest. Das ist ja wahrscheinlich mehr als der Mindestsatz von 13€ pro Tag.

Bei mir ist alles glatt gelaufen, Mutterschaftsgeld bereits erhalten.

Viel Erfolg

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Das beruhigt mich, ich danke dir 😂 So langsam fühle ich mich nicht mehr ganz so aufgeschmissen, ich werde das dann wohl so machen :)

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Ich glaube es ist auch für deine späteren Renten Ansprüche wichtig dich arbeitslos zu melden. So hatte man mir das damals gesagt.
Und es kann ja nicht Schäden.. würde einfach Mal bei der Agentur für Arbeit anrufen oder vorbeigehen.

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Natürlich musst du dich beim Arbeitsamt melden und natürlich stehst du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung (außer Krankschreibung oder ärztliches BV)Oder können Schwangere nicht arbeiten?

Du musst ALG I beantragen, ansonsten bekommst du weder Mutterschaftsgeld noch bist du versichert.

Im Mutterschutz bekommst du Mutterschaftsgeld in Höhe des ALG und danach ganz normal Elterngeld.

Über das Elterngeld bist du auch beitragsfrei versichert. Somit wäre eine Überlegung für dich, Elterngeld Plus zu beantragen.

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Danke dir,

ja ich bin tatsächlich im ärztlichen BV zurzeit.

Habe nun Dank euch etwas Klarheit :)

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Das geht bis zum Mutterschutz, oder bis zum Mutterschutz Ende Deines Arbeitsvertrages!

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Ich stehe vor dem gleichen Problem und kann Dir raten einen Termin bei pro Familia zu machen.Die können Dir alle Fragen beantworten.

Ich habe auch nur eine Woche die Konstellation,dass ich im Mutterschutz noch einen AG habe.Mutterschutzgeld wird von der Krankenkasse in Höhe von Krankengeld bezahlt,arbeitslos melden ist überflüsselig,da Du dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehst.Bei der Krankenkasse kannst Du Dich beitragsfrei setzen lassen.dann bist du abgesichert solange Du Elterngeld beziehst.Wenn Du länger als 1 Jahr zuhause bleiben möchtest solltest Du daher das Elterngeld plus wählen.

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Hmm, ich bin dagegen ja nicht im Mutterschutz 1 Woche beim AG, sondern vor dem Mutterschutz 1 Woche arbeitlos.

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Ich bin gerade etwas verwirrt, hattest du nicht letzt eine Auseinandersetzung mit deinem AG bezüglich der Berechnung des Mutterschaftsgeldes? Wenn du da keinen Vertrag hast, ist das doch für dich überhaupt nicht relevant.

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Sorry, mein Fehler, da ging es ja um dein BV.