Schwanger als Angestellte - was beachten?

Hallo Ihr Lieben

ich bin in der 13. Woche schwanger und es wird Zeit, dass ich es meinem Arbeitgeber sage.

Da ich Zeit meines Lebens selbständig war und jetzt erst seit 2 Jahren angestellt bin, hab ich noch nicht wirklich Ahnung, was ich beachten muss.

Muss ich jetzt schon sagen, wie lange ich Elternzeit machen will? Muss ich irgendwelche Fristen beachten? Muss ich meinem AG schriftlich mitteilen, dass ich ss bin (arbeite in einem kleinen familiären Unternehmen)? Was für Anträge muss ich wann stellen?

Fragen über Fragen.

Könnt ihr mir helfen/antworten oder habt ihr vielleicht Tipps, wo ich mich gut schlau machen kann? Wenn ich schwanger und angstellte google, bekomme ich tausend Tipps für Arbeitgeber. Aber ich bin ja Arbeitnehmerin. :-)

Danke und viele Grüße
Li

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Hallo,

erstmal Glückwunsch zur Schwangerschaft!

Ich habe es meinem AG damals persönlich gesagt, wobei wir ein super Verhältnis haben. Ab da gilt für dich das Mutterschutzgesetz - zb nicht schwer heben, keine dauernden Überstunden, dein AG muss dir eigentlich einen Ruheraum zur Verfügung stellen etc.

Vom FA kannst du eine Bescheinigung für den AG bekommen, wo dein voraussichtlicher ET drauf steht, womit dann der Mutterschutz berechnet wird. Die kostet etwas (glaub 8-10 Euro), das kannst du dir aber vom AG zurück holen.

Elternzeit musst du spätestens 7 Wochen vorher anmelden, also wenn du in Elternzeit direkt nach Mutterschutz gehen willst, rund eine Woche nach Geburt (abhängig vom tatsächlichen Geburtstermin). Ich hab das früher gemacht und auf die Anmeldung geschrieben "ab Ende Mutterschutz, genaues Datum teile ich nach Geburt mit" oder so. Einfach, damit mein AG auch planen konnte.

Sonstige Anträge (Kindergeld, Elterngeld) kannst du alles erst nach Geburt machen, wobei du natürlich einiges vorbereiten kannst (ich hab das im Mutterschutz gemacht, damit nach Geburt nicht so viel zu tun war).

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Vielleicht einfach mal die Google-Suchbegriffe variieren (z.B. "schwanger arbeitnehmer")

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Ich habe von unserer Personalabteilung eine Checkliste bekommen, wann man was, wo erledigen/beantragen sollte.
Finde ich sehr hilfreich.

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Au weia, der Zettel strotzt ja nur so vor Fehlinformationen... darauf würde ich mich keinesfalls verlassen sondern mich selbst informieren

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Ich habe es persönlich gesagt und ja, die Frage kam schon auf, ob ich mir bereits Gedanken gemacht habe (hatte ich). Meine Empfehlung: mach dir Gedanken, wie du dein Mutterschutz gestalten willst, den Resturlaub nehmen willst und wann du zurück kommen willst und gegebenenfalls in welchen Umfang. Die Frage kam bei mir auch und bei dem meisten im Umfeld auch.

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Danke euch für eure Antworten!

Die Gedanken habe ich mir natürlich schon gemacht. So hundertpro sicher bin ich aber noch nicht, was die Länge meiner Elternzeit angeht. Ich muss ja auch einen Kita-Platz finden.

Liebe Grüße und danke euch!

Li

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Huhu!
Ich werde erst einmal 2 Jahre Elternzeit beim AG (schriftlich mit Bestätigung) beantragen. Wenn ich dann eher zurück kommen möchte, würde er sich freuen und mir keine Steine in den Weg legen.
Denn du hast Recht: man weiß ja schließlich nicht, wie alles so klappt ( Kita, Eingewöhnung... gibt es überhaupt einen Platz, zu wann?)
Lg, June