Elternzeit verlängern?! Kindergarten Platz

Hallo ihr lieben.

Meine Tochter ist am 21.5.19 geboren. Habe erstmal 1 Jahr Elternzeit beantragt. Im Dezember habe ich ein Schreiben vom Arbeitgeber bekommen, ob ich im Mai wieder arbeite oder verlängere. Hatte dann ein Gespräch und mein Chef sagte, dass man 5 Monate vor Ende der Elternzeit verlängern muss wenn man das will.

Ich kann aber noch keine Rückmeldung geben, da wir erst 3 Monate vor Anmeldedatum im KIGA die Zu oder Absage bekommen. Zumal ich mir einfach noch nicht sicher bin, wann ich sie abgeben kann/will :-(


Muss ich wirklich 5 Monate vorher bescheid sagen?

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Mit der Anmeldung von einem Jahr Elternzeit, hast du automatisch auf das zweite Jahr verzichtet.

Du kannst deine Elternzeit also nur mit Genehmigung deines AGs verlängern.

VG Isa

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Das stimmt so nicht! Mit der ersten Elternzeitanmeldung bindet man sich für 2 Jahre. Das heißt nicht, dass man darauf verzichtet die restliche Elternzeit noch später, ggf. auch nach dem 3. Geb. des Kindes zu nehmen.

Wenn der AG nachfragt scheint er zudem grundsätzlich einer Verlängerung innerhalb der ersten 2 Jahre zuzustimmen.

@ TE: Meines wissens nach gibt es da keine Frist, weil das so nicht vorgesehen ist. Da dein AG zustimmen muss, kann er also auch festlegen, dass er das gern 5 Monate vorher wissen möchte.

Wolltest du denn nach der Elternzeit dann wieder genauso arbeiten wir vorher (vollzeit?)? Wenn du ohnehin erstmal nicht mehr als 30 Std/Woche arbeiten möchtest, dann würde ich jetzt schon direkt um ein Jahr verlängern. Sobald du dann arbeiten willst kannst du ja Teilzeit in Elternzeit beantragen, da ist die Frist zur Anmeldung 7 Wochen vor gewünschtem Arbeitsbeginn.

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Mmh, ich hätte es vielleicht anders formulieren können, auch wenn ich denke, dass klar ist, was ich meinte:

Mit der Anmeldung von einem Jahr Elternzeit hat sie auf einen Elternzeitanspruch im zweiten Jahr verzichtet.

Er stimmt nicht "grundsätzlich" zu, sondern zu seinen Bedingungen. Nichts anderes habe ich ja geschrieben - er muss es genehmigen, wie und wann auch immer.

VG Isa

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Nein 5 Monate ist Quatsch. Das BEEG sagt 7 Wochen vor Beginn der Elternzeit ist diese anzumelden bis Ende des 3. Lebensjahres. Allerdings hast du dich mit der ersten Elternzeitanmeldung auf die gewünschten Zeiträume innerhalb von 2 Jahren festzulegen. Damit kann dein AG die gewünschte Verlängerung ablehnen und ihr solltet euch einigen. https://www.gesetze-im-internet.de/beeg/__16.html
Einzig wenn die Betreuung trotz Rechtsanspruch nicht gesichert werden kann könnte das durch die Umstände ggf einen Härtefall darstellen.
Möchtest du Vollzeit arbeiten? Wenn nein melde doch wie gewünscht die Elternzeit an und gleichzeitig Teilzeit in Elternzeit. Da der AG die Teilzeitstelle(15-30h/Woche) nur mit dringenden betrieblichen Gründen ablehnen kann ist das je nach Betriebsgröße nur schwer möglich.

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Warum Quatsch? Der AG muss in diesem Fall hier gar nichts, er darf aber. Und dann kann er eine Frist von fünf Monaten fordern. Und die würde ich auch einhalten, bevor sich jemand umentscheidet und es gar nichts gibt.

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Hallo,

mit der Anmeldung der Elternzeit nach der Geburt legst du dich verbindlich für die nächsten 2 Jahre fest.

Da du nur 1 Jahr Elternzeit angemeldet hast, bist du bei einer Verlängerung auf die Kulanz deines Arbeitgebers angewiesen bzw. muss dieser einer Verlängerung zustimmen, aber kann natürlich auch ablehnen.

Insofern solltest du dich mit deinem Arbeitgeber einigen. Grundsätzlich scheint eine Verlängerung möglich, aber nun halt zu seinen Konditionen.

LG Nenea