Verlängerung der Elternzeit = neue Elternzeit?

Hallo zusammen,

Ich arbeite momentan in Teilzeit in und hatte vorher auch bereits 2 Monate Elternzeit gehabt.

Nun will ich gerne meine Teilzeit in Elternzeit nochmal verlängern.

Zählt das als erneute Beantragung einer Elternzeit (und damit die dritte und letzte Beantragung)? Oder zählt die Verlängerung nicht extra?

Danke und viele Grüße

MM

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Hallo,

wie alt ist das Kind und wie lange hast Du Elternzeit angemeldet nach der Geburt? Wenn Du doch jetzt Teilzeit in Elternzeit arbeitest - wie lange geht dann die Elternzeit?

Meinst Du mit den zwei Monaten den Mutterschutz?

Erklär das bitte nochmal etwas genauer, damit man Dir helfen kann.

Liebe Grüße Andrea

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Hi,
Das Kind ist 1 1/2 und ich hatte 2 Monate Elternzeit als er 1 Jahr alt war. Hab dann wieder vollzeit gearbeitet und dann wieder 4 Monate Elternzeit genommen, allerdings in Teilzeit. Nein, den Mutterschutz meine ich nicht, bin der Papa ;) Wollte nur wissen ob eine Verlängerung meiner aktuellen Elternzeit um weitere 2 Monate als weiterer Abschnitt zählt oder es dann immer noch 2 sind...

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Eine Verlängerung ist kein neuer Zeitabschnitt.

VG Isa