Außergewöhnliche Belastungen, Krankheitskosten richtig absetzen aber wie mache ich das?

Hallo,

ich hatte letztes Jahr ein Fuß-Op die sich leider sehr in die Länge gezogen hat.

Viel dafür musste ich selber kaufen und/oder zuzahlen.

Außerdem brauchte unser Familie 4 neue Brillen und Zahnersatz.

Wenn ich alles zusammen rechne komme ich schon auf eine stattliche Summe und überschreite damit knapp unsere zumutbare Belastunggrenze.

Was ich jetzt noch nicht dazu gerechnet habe sind Verbandsmaterial (das ich selber kaufen musste) und die Fahrkosten zu den ganzen Ärzten und Lymphdrainage. Außerdem muss unser Sohn 1 mal die Woche zur Ergotherapie. Kann ich das auch mit auflisten?

Aber wie mache ich das?

Schreibe ich jetzt einfach eine Liste mit den Fahrten zu den einzelnen Ärzten und Therapien?

Danke.

1

Guten Morgen.
So ganz kenne ich mich nicht aus ,ich weiß nur von meiner Mutter , das sie auch alles bei der Krankenkasse einreicht . Sie ist schwer Lungenkrank.
Sie holt sich dann von der Apotheke eine Auflistung was sie alles dort geholt hat , Kontoauszüge und die Kassenbons reicht sie dann ein bei der Krankenkasse.

Arztkosten bzw die Fahrten da hin ,bekommt sie allerdings nicht zurück .
Hast du mal bei deiner KK angerufen und nachgefragt?

Lg

11

Es geht nicht um die Krankenkasse, sondern um das Finanzamt.

2

Hallo

Fahrtkosten kannst du nicht absetzen, die Zuzahlungen musst du schauen, ob du über deine Belastungsgrenze kommst und ob es war bring, wenn es knapp darüber ist.

3

Klar können die Fahrtkosten auch abgesetzt werden.

7

Natürlich geht das!
Bitte nicht so ein Schmarrn erzählen.

4

https://www.haufe.de/finance/finance-office-professional/aussergewoehnliche-belastungen-abc-krankheitskosten_idesk_PI11525_HI7283065.html

5

Das Finanzamt will einen Nachweis, wann du wo gewesen bist. Also lass dir eine Auflistung der Ärzte, Therapeuten,... geben - mit Stempel und Unterschrift. Den Nachweis kann Dir auch deine Krankenkasse geben, wenn Dir das lieber ist.
Ich schreibe einfach bei den außergewöhnlichen Belastungen „Fahrkosten Max Mustermann 450km á 0,30€“ - dem Finanzamt darf man ja keine Belege mehr schicken, also darfst du darauf warten, dass die das anfordern.
Was du wegen deiner OP selbst kaufen musstest kannst du absetzen, solange du für Alles ein Rezept vom Arzt hattest (grünes Rezept). Die normalen Rezepte mit Zuzahlung gehen natürlich immer abzusetzen. Dafür hast du ja einen Beleg, dass du „nur“ die gesetzliche Zuzahlung geleistet hast. Die Belege sammelst du am Besten und rechnest sie alle schön zusammen. Und dann wieder nur eine Zeile bei den außergewöhnlichen Belastungen rein und fertig „Krankenkosten Marianne Mustermann 6000€“ - auch hier nix mitschicken, die melden sich ;) ... so weißt du übrigens auch ganz genau, wann deine Steuererklärung bearbeitet wird. Sehr viel Zeit hast du nicht, die Unterlagen einzureichen, lass sie wirklich in Reichweite.

9

Der Aufwand ist nicht nötig, die Finanzämter wollen keine Nachweise mehr, nur noch auf Nachfrage.

Einfach eine Excel-Liste machen, in die man alle Rezeptkosten, Materialkosten, Privatrechnungen, Fahrtkosten (Wegstrecke x Kilometerpauschale), Parkkosten, etc. einträgt. Diese Liste kann man ggf schon mitschicken, muss aber auch nicht sein. Dann die große Zahl bei der Steuererklärung rein schreiben und gut. Wenn das Finanzamt mehr will, wird es sich melden. Unterschriften der Ärzte, etc. sind unnötig.

6

Verbandsmaterial: du benötigst eine vorherige (einmalige) Verordnung, dass Du das Hilfsmittel zwangsläufig benutzen musst.

Fahrtkosten: Reisekostengrundsätze Entfernungskilometer x 2 x Entfernungspauschale x Anzahl Fahrten zu Arzt xy

Ergotherapie/Lymphdrainage: da gab es bestimmt vorher auch ein Rezept. Fahrtkosten kann man auch hier geltend machen.

Wie:
Bei agB: Fahrtkosten zu Arzt xy Entfernungskilometer xx km, Yy Fahrten dann daneben den Betrag
Usw.
Oder ein Blatt, wo alle Kosten draufstehen und man trägt Krankheitskosten Gewitterhexe und daneben die Summe der Krankheitskosten der Gewitterhexe ein

8

Bei den Brillen musst du die Verordnung vom Augenarzt miteinreichen!
Beim Zahnersatz wird nur erstattet, was medizinisch Notwenig, aber nicht von der Kasse gezahlt!

10

Das glaube ich nicht, dass man die Verordnung braucht. Weder bei der Brille noch bei sonst etwas. Man kann auch die Kosten für selbst bezahlte Akupunktur, TCM, etc. absetzen und das ist alles nicht „medizinisch notwendig“.

12

Die Aufwendungen müssen grundsätzlich durch vorherige Verordnung eines Arztes oder Heilpraktikers nachgewiesen werden. Bei einer länger andauernden Erkrankung mit ständigem Verbrauch bestimmter Arzneimittel, Heil- oder Hilfsmittel reicht die einmalige Vorlage einer Verordnung. Ist z. B. die Notwendigkeit einer Sehhilfe durch einen Augenarzt bereits anlässlich einer früheren Untersuchung festgestellt worden, genügt die Folgerefraktionsbestimmung durch einen Augenoptiker. Als Nachweis der angefallenen Krankheitsaufwendungen kann auch die Vorlage der Erstattungsmitteilung der privaten Krankenversicherung oder des Beihilfebescheids einer Behörde ausreichen. Diese Erleichterung entbindet den Steuerpflichtigen aber nicht von der Verpflichtung, in einzelnen Fällen die Zwangsläufigkeit, ­Notwendigkeit und Angemessenheit nicht erstatteter Aufwendungen dem Finanzamt auf Verlangen nachzuweisen.

https://www.haufe.de/finance/finance-office-professional/aussergewoehnliche-belastungen-abc-krankheitskosten_idesk_PI11525_HI7283065.html

weitere Kommentare laden