Urlaubsanspruch - Mutterschutz und Elternzeit

Hallo zusammen,

kann mir jemand sagen, wie es sich mit dem Urlaubsanspruch im Mutterschutz und der Elternzeit verhält?

Laut MuSchG hat man in der Mutterschutzzeit ja Anspruch auf die Urlaubstage.
In der Elternzeit hat man keinen Anspruch.
Ok, soweit ist mir das klar.

Aber wie ist das denn dann nach der Entbindung? Da hat man ja theoretisch noch 8 Wochen Mutterschutz, aber die Elternzeit beginnt dann ja auch direkt. Hat man dann für die 8 Wochen noch Urlaubsanspruch oder nicht? Macht ja immerhin fast 1 Woche aus.

Mein AG hat davon keine Ahnung. Sind eine kleine Agentur. Und der Chef spart natürlich an allen Ecken und Kanten. Da möchte ich aber gerne auf mein Recht bestehen, er hat mir schon zu viele über den Tisch gezogen.

LG k4ssio

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Hallo,
du hast für jeden Monat den du nicht voll Elternzeit nimmst deinen kompletten Urlaubs Anspruch (wenn dein Kind z. B. am 03.06 kommt hast du MuSchu bis einschließlich 02.08 und erst ab September keinen Anspruch mehr).
Der Anspruch fällt dann aber auch nur weg, wenn der Arbeitgeber dir schriftlich mitteilt,dass du während der Elternzeit keinen Urlaubs Anspruch hast. Sonst summieren die sich einfach auf und können nach der Elternzeit genommen werden.

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Ok, also errechnete ET ist 18.7., MuSchu geht bis zum 12.9., dann hab ich also noch bis September Urlaubsanspruch?

Elternzeit ist im Arbeitsvertrag geregelt, da hab ich keinen Anspruch.

Hab morgen ein Gespräch 🙈

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Die Elternzeit beginnt nach Ablauf des Mutterschutzes, nicht nach der Geburt. Achte beim EZ Antrag auf das richtige Datim, sonst verschenkst du Zeit.
Für die MuSchu Zeit hast du deinen regulären Anspruch auf deine Urlaubstage. In der EZ darf dir dein AG die Urlaubstage um 1/12 pro Monat kürzen, was i.d.R. bedeutet, dass kein Urlaub aufgebaut wird. Das muss aber schriftlich erfolgen. Tut er das nicht sammelst du auch hier Urlaubstage. Allerdings kann dieser Urlaub auch nachträglich gekürzt werden, soweit ich weiß. Aber da bin ich mir nicht sicher, da gibt es hier sicher Experten.

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Guck mal hier:

https://trabhardt-arbeitsrecht.de/elternzeit-dauer-kuendigung/

Demnach fängt die EZ mit Entbindung an.

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Diese Seite ist von 2018 und entspricht nicht mehr den Richtlinien von 2020. Wenn du keinen MuSchu Anspruch hast, dann beginnt die EZ ab Geburt, da du MuSchu hast beginnt sie nach Ablauf des MuSchu. Du kannst dies jederzeit auch aktuell auf Arbeitsrecht.de, besser noch auf der Homepage des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend nachlesen.
Die einzige Sache, bei der sich evtl EZ und MuSchu überschneiden ist beim Thema Elterngeld. Aber Elterngeld hat per se nichts mit EZ zu tun.

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Im BV und MuSchu sammelst du ganz normal deine Urlaubstage. Diese kannst du im Jahr nach deiner EZ dann nehmen, egal ob diese 1, 2 oder 3 Jahre dauert.

In der EZ hast du vollen Urlaubsanspruch, dieser wird aber jeden Monat, den du nicht arbeitest, um 1/12 gekürzt. Einfach gesagt sammeln sich keine Urlaubstage an.

Wenn dein Kind vor dem ET kommt, verlängert sich der MuSchu-Zeitraum nach der Geburt entsprechend der Tage, die dir vorweg "entgangen" sind. Sollte dein Kind nach dem ET kommen, bekommst du einen finanziellen "Nachschlag", die Länge des MuSchu nach der Geburt verkürzt sich nicht.

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Ok, danke für die Antworten.

Mein Mann hat hier auch noch eine gute Seite gefunden, falls es noch jemand anderes interessiert ;-)

https://www.kanzlei-hasselbach.de/2016/urlaubsanspruch-waehrend-mutterschutz-und-elternzeit/06/

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Die Elternzeit beginnt nach dem Mutterschutz. Das sollte mittlerweile bekannt sein, da das schon sehr lange so ist