Jobwechsel in Elternzeit

Guten Abend.
Ich bin bis Mai 2021 in Elternzeit. Habe mich jetzt auf eine andere Stelle beworben, die ab sofort zu besetzen wäre. Kann ich in der Elternzeit von jetzt auf gleich den neuen Job antreten, ggf. einen Aufhebungsvertrag unterzeichnen? Ich stehe ja meinem AG sowieso nicht zur Verfügung und eine Vertretung gibt es für mich. Oder muss ich meine Kündigungsfrist einhalten und darf solange nicht anfangen. Wäre eine VZ-Stelle also TZ in EZ nicht möglich.

Danke für eure Hilfe

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Hallo! In der Elternzeit gelten die gleichen im Vertrag vereinbarten Kündigungsfristen für dich. Ein Aufhebungsvertrag ist davon aber natürlich unabhängig und kann einvernehmlich jederzeit unterschrieben werden.
Wenn du die neue Stelle sicher hast, dann wende dich einfach an deinen alten Arbeitgeber.

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Also ginge nur ein Aufhebungsvertrag, denn meine Frist liegt bei 5 Monaten zum Quartalsende.
Wenn ich die andere Stelle sicher hab, kann der AG noch reingrätschen?

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Naja theoretisch muss dein alter Arbeitgeber dem Aufhebungsvertrag nicht zustimmen. Wäre aber halt schon sehr gemein, denn er verliert ja dadurch nichts wenn du sowieso kündigen würdest.
Ich würde es so machen: wenn du die Zusage zum neuen Job hast, vor Unterschrift des neuen Vertrages mit dem alten Arbeitgeber sprechen. Habt ihr denn ein normales/gutes Verhältnis? Dann wird er sicher nichts gegen einen Aufhebungsvertrag haben.

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Ich habe auch in der Elternzeit den Job gewechselt (und sogar beim neuen AG die EZ fortgesetzt). Ich hatte allerdings nur 3 Monate Kündigungsfrist.

Habe mit dem neuen AG einen Vertrag unterzeichnet, der einen frühstmöglichen und einen spätmöglichen Eintrittstermin festlegt. Bei der Kündigung hab ich dann meinen alten AG gebeten einer verkürzten Kündigungsfrist zuzustimmen, da ich gerade ohnehin keine aktive Mitarbeiterin bin. Habe dann eine Kündigungsbestätigung mit Einwilligung zur kürzeren Frist bekommen. Da ist nicht zwangsläufig ein Aufhebungsvertrag nötig.
Dann habe ich dem neuen AG Bescheid gegeben und eine Anlage zum schon unterzeichneten Arbeitsvertrag bekommen, in dem dann der tatsächliche Arbeitsbeginn festgelegt wurde.

Dadurch war alles in trockenen Tüchern, aber mit flexiblem Eintrittsdatum. Der alte AG konnte aber in nichts mehr "reingrätschen".