Arbeitslosengeld 1

Hi ihr lieben, ich wollte mal etwas fragen, unzwar ich habe eine 3 jährige Tochter und wir planen zur zeit das zweite kind, bei meiner Tochter wo ich schwanger war bekam ich direkt einen Beschäftigungsverbot vom arzt da ich im Altenheim angestellt war und bekam auch meinen vollen Lohn.. naja nach der Entbindung kam auch die Kündigung dann war ich 3 jahre in elternzeit.

Meine Frage: wenn ich wieder schwanger bin habe ich in dieser Zeit ein Recht auf mein arbeitslosengeld 1? Ich meine das steht mir ja immerhin noch zu?

(Ich bekomme es derzeit nicht da meine kleine kein kiga platz hat)

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Arbeitslosengeld 1 bekommst du nur wenn du dem Arbeitsmarkt auch tatsächlich zur Verfügung steht. Das ist so lange nicht gegeben wie die ältere Tochter keinen Kindergartenplatz hat.

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Ich hab da mal eine Frage.. es ist ja allgemein bekannt, dass man dem Arbeitsmakrt zu Verfügung stehen muss.. einer Bekannten wurde gesagt, sie müsse ein Krippenplatz nachweisen.. was aber, wenn die Betreuung durch die Familien gegeben ist?

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Ich denke das musst in irgendeiner Form auch nachweisbar sein, z.B. durch schriftliche oder persönliche Erklärung der familiären Betreuungsperson. Außerdem können die Daten natürlich überprüft werden vom Arbeitsamt.

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Komische Geschichte, denn du hast eigentlich Kündigungsschutz in der Elternzeit!? Was ist da vorgefallen.
Bzgl Alg1 hat meine Vorrednerin dich ja schon aufgeklärt. Wenn du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst kommst du ggfs auch nicht um Weiterbildungen/Maßnahmen herum. Das sollte dir klar sein.

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Wenn du keinen Ag mehr hattest, warst du auch nicht in Elternzeit.