Elternzeit vorzeitig beenden

Hallo zusammen!
Ich bin seit Oktober in Elternzeit und habe diese für 1 Jahr beantragt. Nun hat sich für mich eine neue Arbeitsstelle ergeben (20 Std.), die ich ab Mai antreten könnte. Nun bin ich allerdings ein bisschen überfordert zwecks Kündigung & Beendigung der Elternzeit.
Wie verhält es sich dann mit den Zahlungen des Elterngeldes der Monate Mai- Oktober? Verfallen diese einfach? (Ich arbeite nicht während der Elternzeit, sondern würde diese vorzeitig beenden.)
Kann ich bei meinem AG während der Elternzeit kündigen?
Über Antworten würde ich mich sehr freuen 😊

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Hallo,

du kannst dein jetziges Arbeitsverhältnis unter Einhaltung der vertraglich festgesetzten Frist kündigen. Die Elternzeit ist damit beendet, aber du hast trotzdem noch Anspruch auf das restliche Elterngeld. Man kann seinen Elterngeldantrag nachträglich noch einmal ändern. Die restlichen Elterngeldmonate kannst du in Elterngeld plus umwandeln. Das wirkt sich positiv bei der Anrechnung deines Gehaltes aus.

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Sie kann ja nur weiter EG bekommen, wenn sie auch in EZ ist. Das hat die TE aber offenbar nicht vor.

@TE: Ich würde kündigen und meine EZ beim alten AG beenden, gleichzeitig aber versuchen diese beim neuen AG fortzusetzen. Dann kannst du dein BasisEG auf EGPlus umstellen und parallel noch EG zu deinen 20 Std. Arbeit bekommen. Mein neuer AG hat es damals selbst angeboten, manche wollen es natürlich nicht, weil man direkt Kündigungsschutz hat und damit quasi keine Probezeit.

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„ Sie kann ja nur weiter EG bekommen, wenn sie auch in EZ ist. Das hat die TE aber offenbar nicht vor“

Wie kommst du da drauf?

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In Elternzeit hat man eine Kündigungsfrist von 3 Monaten. Da du nur 20 Std. arbeitest, hast du weiter Anspruch auf Elterngeld. Wenn du kein Elterngeld Plus hast, musst du dir ausrechnen lassen, wie viel du dazu verdienen darfst oder ob es sich ggf. ehr lohnt, die restlichen Monate in Elterngeld Plus umzuwandeln.

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Hallo.
Deine Aussage ist nicht ganz korrekt. Die TE will ja eben nicht zum Ende ihrer Elternzeit kündigen, sondern mitten drin!
Somit greift die gesetzliche, tarifliche bzw vertragliche Kündigungsfrist.

"Während der Elternzeit gilt für die Kündigung des Arbeitnehmers die übliche Regelung, dass das Arbeitsverhältnis durch ihn ordentlich mit einer Frist von vier Wochen zum 15. oder zum Monatsende gekündigt werden (§ 622 Abs. 1 BGB) gekündigt werden kann, wenn der Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag keine abweichende Regelung trifft.

§ 19 BEEG ergänzt diese Vorgabe und gibt dem Arbeitnehmer ein Sonderkündigungsrecht mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende der Elternzeit. Seine Recht zur außerordentlichen Kündigung, zur ordentlichen Kündigung oder zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses per Aufhebungsvertrag bleiben hiervon unberührt."

Aber auch dazu hatte ich mal einen Gesetzestext gefunden, dass das mit den 3 Monaten zum Ende der EZ nicht immer stimmt. Denn man darf nicht benachteiligt werden. Das mit den 3 Monaten zum Ende soll eigentlich AN nützen, die längere Fristen hätten (zb 4 Wochen zum Quartalsende oder noch länger). Finde den aber auf Anhieb nicht. Habe den aber schon mehrfach hier kopiert. Müsste suchen.

Kurzum an die TE : du kannst ganz regulär zu deinen vertraglichen Fristen kündigen. Achte mal drauf, dass wenn die Kündigungsfrist um ist und du keine Erklärung vom AG hast bis dahin, dass er dir deinen Urlaub in der EZ gekürzt hat, kannst du diesen dann einklagen (hab ich erfolgreich getan). Allerdings muss dafür das Arbeitsverhältnis beendet sein. Während der Kündigungsfrist kann der AG die Erklärung nämlich noch abgeben. Gibt's einige Urteile zu. Arbeitsverhältnis beendet = Urlaubsansprüche sind abzugelten.
Alles Gute dir.

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Man darf während der elternzeit bis 30std arbeiten. Muss aber die elterngeld stelle informieren. Dann wird es neu berechnet bzw. Du bekommt nur den basissatz. Ich habe es auch gemacht. Habe drei Monate bevor die elternzeit vorbei war wieder 29 std gearbeitet und habe dann noch knapp 300 euro bekommen war glaub ich dann der basissatz.

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Die Elterngeldstelle muss man nur informieren, wenn man während des Elterngeldes arbeiten möchte. Deine Aussage stimmt zwar im Falle der TE, ist aber pauschal nicht korrekt.