Mutterschaftsgeld bei zweiten Kind nach Kündigung vor der ersten Geburt

Hallo zusammen,

wir bekommen Anfang April (errechneter Termin 04.04.2020) unser zweites Kind.
Kind Nr.1 ist am 26.06.2018 geboren.

Aktuell scheitere ich ehrlich gesagt daran, zu verstehen ob ich einen Anspruch auf Mutterschaftsgeld habe.

Kurz zu den Rahmenbedingungen:
Mein Arbeitgeber hat mir vor Beginn des Mutterschutzes des ersten Kindes am 01.05.2018 wegen Geschäftsaufgabe gekündigt.
Von 22.05.2018-29.08.2018 befand ich mich in Mutterschutz und anschließend habe ich 3 Jahre Elternzeit beantragt. In dieser hatte ich keine Einkünfte sondern habe mich ausschließlich um unsere Tochter gekümmert.

Nun bin ich wieder schwanger und der errechnete Geburtstermin liegt mitten in der beantragten Elternzeit. Seit 22.02.2020 bin ich wieder in Mutterschutz.

Seit dem unsere Tochter 1 Jahr alt ist, sind wir bei meinem Mann mit in der gesetzlichen Krankenkasse familienversichert.

Besteht nun auf Grund der Kündigung des Arbeitgebers vor der ersten Schwangerschaft ein Anspruch auf den Einmalbetrag vom Bundesversicherungsamt in Höhe von 210€?

Oder habe ich keinerlei Anspruch auf Mutterschaftsgeld?

Ich hoffe ich hab unsere Situation verständlich wiedergegeben und ihr habt eine Antwort auf unsere Frage.
Vielen Dank auf jeden Fall schon mal im Voraus

Grüße

Sam

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1. du bist und warst nie in Elternzeit

2. du bist familienversichert

3. Du arbeitest nicht.

4. du befindest dich nicht im Mutterschutz


Nein, natürlich steht dir kein Mutterschaftsgeld zu!

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Danke für eure zahlreichen Antworten.
Was ich raushöre ist, dass es keinerlei Zusammenhang zwischen der ersten und zweiten Schwangerschaft gibt. Die zweite wird als völlig neue Situation beurteilt in der ich als Hausfrau eingestuft werde. Das liegt v.a. daran, dass man ohne Arbeitgeber nicht in Elternzeit ist.
Somit hätte ich mich wahrscheinlich auch arbeitslos melden sollen/müssen...

Ich denke, die Antworten von funnysurf und verena32 fassen das ganz gut zusammen. Danke euch.

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Ich habe außerdem gelesen, dass mit der Kündigung auch der Mutterschutz und damit auch der Anspruch auf den Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld endet.

Die Kündigung erfolge vor dem Mutterschutz des ersten Kindes.
Somit hätte ich doch eigentlich weniger Mutterschaftsgeld bekommen müssen, oder?

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Hallo, leider kann ich dazu jetzt gar nichts sagen. Normalerweise bekommt man ja 13€/Tag von der KK und der Arbeitgeber muss aufstocken sofern man mehr verdient hat.

Rufe am besten bei eurer KK an und erkundige dich dort. Die können dir das wohl am besten sagen, welchen Anspruch du hast.

Liebe Grüße
Snuppy2014 mit Babygirl inside (34+1)

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Hi. Du bist ja praktisch nur in Elternzeit und hast keinen AG mehr. Somit dürfte dir das Mutterschaftsgeld i. H. v. 13€ am Tag nicht zu stehen. Ich meine auch das du nicht die 210€ bekommst, da du Hausfrau bist. Aber ruf doch mal bei deiner Kk an und frag nach. Vg

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Ohne Arbeitgeber ist sie auch nicht in Elternzeit, denn es gibt ja keinen Arbeitsvertrag der ruht.

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Du bekommst Geld denk. Ich weiter hin

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Welches Geld soll sie denn bekommen deiner Meinung nach?

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Du erhältst kein Mutterschutzgeld, da Du, obwohl Du familienversichert bist, keinen Arbeitgeber hast (Minijob, Praktikum). Dein Arbeitgeber hat Dir in dieser Schwangerschaft auch nicht gekündigt. Hausfrauen erhalten kein Mutterschutzgeld.