Lücke zu Nachbarhaus

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Hallo ihr Lieben,

keine Ahnung, ob ich im richtigen Forum bin, aber da es darum geht, wer die Kosten zu tragen hat, schreib ich es einfach mal hier.

Und zwar geht es um folgendes:
Meine Nachbarn haben im Oktober 2018 ihr altes Haus abgerissen uns ein neues bauen lassen. Meine Mauer neben dem Hoftor grenzte an ihr altes Haus. Nun haben sie meine Mauer ein Stück abgerissen, da sie zum Teil wohl auf ihr Grundstück ragte. Nun sieht es folgendermaßen aus (ich hoffe das klappt mit dem Foto).
Nun habe ich meine Nachbarin gefragt, wann meine Mauer wieder bündig an ihre Regenrinne gemacht wird.
Sie meinte aber nur, da da jetzt die Regenrinne ist, kann man die Mauer nicht mehr bündig machen. Das ist mir auch klar, aber der Abstand kann ja wohl deutlich verringert werden. Da sind knappe 20cm Lücke dazwischen, das kann man ja doch auf 2-3cm ran mauern oder nicht?
Muss ich das wirklich so hin nehmen oder ist es ihre Pflicht, das Stück zu verringern?

Danke und LG

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Hallo.

Wenn deine Mauer vorher auf dem Grundstück der Nachbarn stand, dann war das so nicht in Ordnung. Eigentlich hätten sie auch von dir verlangen können, dass du das entsprechend abändern lässt.

Ich sehe das so, dass es jetzt dein "Vergnügen" ist, die Sache wieder ordnungsgemäß herstellen zu lassen. Ich würde meine Mauer aber auch nicht an das Gebäude der Nachbarn direkt drankleben. Weiß gar nicht, ob du das so einfach dürftest. Frag mal beim zuständigen Bauamt nach.

Würde dir auch generell davon abraten. Bringt auf Dauer höchstens Probleme.

Für die 20 cm Zwischenraum ist derjenige zuständig in Sachen Pflege, dem das Stückchen Grundstück gehört. Wenn es deiner Nachbarin gehört, dann wird sie über kurz oder lang eine Lösung finden. Es macht nämlich keine Spaß, einen Streifen von 20 cm zu mähen.;-)

LG

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Ach ja....

Hat die Nachbarin ihre Haus-/Garagenmauer direkt auf die Grundstücksgrenze gebaut?
Wenn ja, wäre es ungeschickt von ihr.
Was macht sie, wenn sie mal Reparaturen am Gebäude zu erledigen hat?

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Dann gilt das Hammerschlag und Leiterrecht. Manchmal hat man gar keine andere Wahl, sondern ist verpflichtet so zu bauen.

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Drum hab ich ja geraten, mal beim Bauamt nachzufragen, was der Bebauungsplan aussagt.

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Wo endet denn dein Grundstück und wo beginnt das deiner Nachbarn? Markieren die Bauzäune die Grundstücksgrenze? Oder steht der Neubau direkt auf der Grenze?

Im ersten Fall stünde ja deine Mauer immer noch auf ihrem Grundstück (was ich als Neubau-Nachbar nicht wollen würde)

Im zweiten Fall wäre es deine Aufgabe (zumindest was die Kosten angeht) gewesen, deine Mauer so weit zurück zu bauen, dass es sie nicht auf fremdes Grundstück ragt. Ich würde daher jetzt wegen der Kosten das wieder anzugleichen kein Fass aufmachen. Zumal die Mauer ja ohnehin sanierungsbedürftig aussieht.

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Mit so vielen Antworten hab ich jetzt tatsächlich nicht gerechnet 😳

Also das Haus wurde direkt auf die Grenze gebaut. Die Bauzäune sind natürlich nicht die Grenze, sonst wäre mir ja auch klar, dass die Mauer gar nicht mehr zu mir gehört. Diese Häuser/Grundstücke sind von 1890.

Das Haus vorher stand mit ca. 30 Zentimeter Abstand zu unserem Schuppen der da vorher auf meiner Grenze stand.
Um diese Lücke zu schließen wurde wahrscheinlich die Mauer einfach verlängert. Vlt hat das Stück Mauer, ja auch den Nachbarn vorher gehört, dass weiß natürlich keiner.
Mich interessiert ja nur, wer diese Lücke zu schließen hat.
Ich kann ja auch einfach sagen, dass sie die Mauer von vorn herein passend entfernt hätten können.
Nun fehlen auf meiner Seite aber quasi 20cm.

LG

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Ich weiß ja nicht, wie ihr (die Nachbarn und du) zueinander steht.
Aber wenn die Nachbarn den Bauzaun so weit auf dein Grundstück gestellt haben, denke ich, dass ihr euch einigermaßen "wohlgesonnen" seid, oder?

An deiner Stelle würde ich, wie gesagt, zum Bauamt in eurer Gemeinde-/Stadtverwaltung gehen und fragen, ob es einen Bebauugsplan gibt bzw. welche Art von Bauvorschriften gelten.

Dann würde ich auch die Grenzsteine neu einmessen lassen vom Vermessungsamt. Kostet zwar ein bissl was, aber es wäre mir die Sache wert. Nur um ein für allemal zu wissen, wem was bis wohin gehört.

Und, wie auch bereits gesagt, würde ICH diese Lücke (wenn es nicht unbedingt sein muss) auch gar nicht durch eine Mauer schließen lassen. Wozu auch?
Würde die Mauer ggf. sanieren und den Abschluss wieder schön verputzen lassen und gut. (Natürlich nur bis zur Grundstücksgrenze!)

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Was den Umgang mit der Mauer angeht bin ich der selben Meinung.

Das Grundstück wird wohl von Bauherren vor Baubeginn neu eingelesen worden sein. Niemand geht ja das Risiko ein womöglich ein paar cm auf fremdem Grubdstück zu bauen.

Und dann zum 1000.sten Mal der Verweis auf das Hammerschlag und Leiterrecht: Wenn man rechtmässig ein Gebäude auf die Grundstücksgrenze baut, dann muss man sich mit dem Nachbarn nicht wohlgesonnen sein, man hat schlicht und ergreifend das Recht dessen Grundstück zum Neubau und zur späteren Instandhaltung/Instandsetzung zu betreten. Dass der Nachbar dort dann Bauzäune aufstellt, während er dort werkelt, ist seine Pflicht, zur Sicherung des Nachbarn. Wenn er dann fertig ist (schnellstmöglich, darf sich nicht ewig Zeit lassen) muss er natürlich die Fläche wieder so herstellen, wie sie vorher war (Rasen neu einsäen o.ä.).

Das Geld für einen Vermesser würde ich mir also dringend sparen und lieber mal meiner Mauer nen neuen Abschlussstein, ein versäubertes Ende und einen neuen Anstrich gönnen.

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Ich will doch nur wissen, wer für die Mauer zuständig ist und nicht ob das Gebäude richtig gebaut wurde.
Sie haben die Mauer gekürzt, dann sollten doch sie auch für den Anschluss zuständig sein oder nicht.
Ich habe zwei Hunde, von denen einer leider durch die Öffnung passt. Von daher muss es zu gemacht werden!

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Wenn der Nachbar Deine Mauer auch auf Deinem Grundstück abgerissen gat, muss er sie bis zur Grundstücksgrenze wieder instand setzen. Wenn das jetzige Ende der Mauer die Grundstücksgrenze ist, musst Du dafür sorgen, dass Dein Grundstück vernünftig gesichert ist.

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Das ist mal eine Antwort, die mir hilft, falls sie stimmt.
Hätte ja sein können, das er berechtigt ist, die Mauer weiter abzureißen, damit die Arbeiten durchgeführt werden können.
Gibt es dazu irgend einen Paragraphen oder sowas?

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Ist nun zwar schon etwas spät meine Antwort, aber wir hatten einen ähnlichen Fall. Wir haben auf die Grenze gebaut und den Weg vom Nachbarn abgetragen um unser Fundament zu setzen. Natürlich mussten wir den Weg danach wieder herstellen. Sein Grundstück musste danach so sein wie es vorher war.
Wenn da also vorher eine Mauer war, dann habt ihr aus meiner Sicht das Recht die Mauer auch wieder einzufordern.

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Danke noch, für deine Antwort.