Erbschaftsangelegenheit - Wer kennt sich da aus?

Hallo

Kurze Zusammenfassung:

Ich bin vor 3 Jahren verwitwet. Mein Mann und ich haben 2 gemeinsame Kinder.

Im Oktober 2018 ist mein Schwiegervater verstorben. Daher sind an die Stelle Erbe meines Mannes unsere beiden Kinder getreten.

Es besteht bzgl dem Nachlass eine Erbengemeinschaft, bestehend aus meiner Schwiegermutter, meines Schwager und meiner Kinder.

Es gibt Grundbesitz. Dass hier das Grundbuch berichtigt werden kann, muss der Erbschein beantragt werden.

Mein Schwager hält mich seit dem Todesfall hin, er würde den Erbschein bei einem Notar bei sich beantragen. Nur bisher passiert einfach nix. Bis Oktober 2020 ist dieBerichtigung des Grundbuches kostenfrei. Danach kostet es wohl was.

Ich habe hervor Ort keine Unterlagen, was Vermögen oder dergleichen anbelangt. Daher denke ich, dass ich ja gar keinen Erbschein beantragen kann.

Ich kann wohl einen Termin bei Gericht veranlassen, um den Antrag auf Erbschein zu veranlassen. Aber ohne Unterlagen? Kümmert sich dann da das Gericht? Weiß das jemand? Und was für Kosten kommen da auf mich zu?

Die zuständige Rechtspflegerin versuche ich bereits seit 3 Wochen zu erreichen.

Mir wäre es am Liebsten, dass die 2 ihren Pflichtteil bekommen, dass endlich n Haken an die Sache kann, da meine Schwiegermutter und mein Schwager auch null komma nix mal nach den Kindern fragen. Ich bin mir sicher, dass die beiden darauf hoffen, dass ich die Sache ewig aussitzen.

Gespräch hab ich bereits gesucht. Da wird mir nur Honig um den Mund geschmiert und es tut sich trotz Versprechungen nichts. Ich weiß nicht was ich machen soll.

Vielleicht hat jemand einen Tipp für mich

Danke im Voraus 🙂

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Hallo!

Du musst den Erbschein nicht beim Gericht beantragen, dies geht wahrscheinlich viel schneller beim Notar. Und selbstverständlich kannst Du das auch machen, es muss nicht der Schwager sein.

Du machst Deine Angaben im Antrag wahrheitsgemäß, denn Du gibst für die Richtigkeit der Angaben eine eidesstattliche Versicherung ab. Übergib dem Notar die Sterbeurkunde Deines Mannes und die Geburtsurkunden der Kinder. Der Notar schickt die Ausfertigung des Antrags damit zum Gericht. Die Kosten für den Antrag trägt in der Regel der Antragsteller oder die Erbengemeinschaft. Das sagt Dir der Notar.

Das Gericht prüft die Erbberechtigung und schreibt auch alle anderen Erben an, ob sie mit dem Antrag einverstanden sind. Am Schluss steht die Erteilung des Erbscheins. Der Notar wird Dich auch aufklären, ob das Familiengericht für die Vertretung der minderjährigen Kinder ins Boot geholt werden muss. Bei einer Erbausschlagung hättest Du die familiengerichtliche Genehmigung gebraucht. Diese ersetzt IMMER den 2. Elternteil, der nicht mithandeln kann aufgrund Tod oder weil er kein Sorgerecht hat.

Generell würde ich aber auch klären, ob Dein Schwiegervater nicht ein Testament hatte oder ein gemeinschaftliches mit seiner Frau. Kann ja sein, dann wären Deine Kinder vllt auch keine Erben. Oder bist Du vom Nachlassgericht irgendwann mal angeschrieben worden, dass die Kinder als Mieterben in Betracht kommen? Und hast Du einen aktuellen Grundbuchauszug? Vllt steht da was ganz anderes drinnen wie Du vermutest?

VG 004

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Ja ich bin angeschrieben worden vom Nachlassgericht dass die Kinder Miterben sind.

Notar könnt ich mir ja dann eigentlich sparen oder und es direkt bei Gericht machen.

Bei meinem Mann hab ich damals keinen Erbschein beantragt. Brauch man dafür iwelche Unterlagen, was der Verstorbene für Vermögen hatte? Oder stellt man mit den Geburtsurkunden einfach den Antrag? Wenn ja warum brauch mein Schwager da so lange für? Die Geburtsurkunden undSterbeurkunde habe ich ihm vor Urzeiten bereits zugesandt..

Grundbuchauszug hab ich nicht. Aber das Nachlassgericht hat mich darüber in
Kenntnis gesetzt dass es 3 Einträge I'm Grundbuch gäbe als das Schreiben kam zu welchen Teilen die Kinder Teil der Erbengemeinschaft sind.

Den Erbschein muss ich voll bezahlen wenn ich den beantrage glaub ich.

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Die Kosten sind die gleichen, ob Du das beim Notar machst oder beim Gericht. Du sparst nichts, wenn Du zum Gericht gehst. Nur als Info, kannst ja sehen, wo Du schneller einen Termin bekommst. Beim Gericht bekommst Du ja schon lange keinen ans Telefon, wer weiß, wie es da mit Terminen aussieht...

Aber gut, dass Du geschrieben hast, dass Du nach dem Tod Deines Mannes keinen Erbschein beantragt hast. Hattet Ihr ein Berliner Testament? Wenn nicht, musst Du klären, ob nicht auch ein Erbschein nach Deinem Mann erforderlich ist. Ich bin mir da gerade selbst unsicher. Das nennt man Kettenerbschein. Eigentlich nur bei direkter Erbfolge... Hm. Naja, das wirst Du gesagt bekommen.

Es ist nur doof, wenn der Grundbesitz so belastet ist, Du schreibst ja von Einträgen im Grundbuch, dass nichts oder nicht viel für die Kinder übrig bliebe. Oder doch mehr Schulden als Vermögen da sind. Dann wäre eine Ausschlagung vermutlich besser gewesen. Sie haben ja eh nur je 1/8 Anteil...

Wenn überschuldet, würde ich die Ausschlagungsfrist anfechten wg Unkenntnis. Aber auch hier prüft dann das Familiengericht mit, damit Deine Kinder nicht verschulden oder benachteiligt werden. Kannst also beruhigt sein.

Als erstes würde ich einen Grundbuchauszug besorgen, mach das über einen Notar, das geht am schnellsten.

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Erben Deine Kinder oder sind sie Pflichtteilsberechtigte?

Nur Erben können einen Erbschein beantragen. Dazu brauchen sie u.a. eine Geburtsurkunde von sich und die Sterbeurkunde des Vaters.

Dein Schwiegervater ist 2018 verstorben. Die Ausschlaggungsfrist sind nur 6 Wochen nach Kenntnis des Todes und vermutlich wird noch ein Vormund vom Gericht mitentscheiden müssen.

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Sie sind doch beides, gesetzliche Erben und Pflichtteilsberechtigte.

Jeder kann für andere einen Erbschein beantragen. Du als Gläubiger kannst sogar einen Erbschein für einen Schuldner beantragen, wenn der das nicht selbst macht.

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Sie sind Teil der Erbengemeinschaft zu je 1/8

Bzgl der Ausschlagungsfrist gibt es keine Frage von mir. Das wurde auch gleich am Anfang vom Nachlassgericht angefragt und beantwortet.

Auch dass ich für die Kinder als gesetzlicher Vertreter den Erbschein beantragen kann, war doch gar nicht meine Frage. Das weiß ich.

Vormund vom Gericht gibt es nicht für die Kinder bisher. Wäre mir sogar lieb, wenn da jemand direkt von Gericht eingesetzt wird, der sich da kümmert und n Auge drauf hat, weil ich die Vermutung habe, dass hier versucht wird, dass die Kinder nicht zu dem kommen, was ihnen zusteht. Wozu sonst alles so in die Länge ziehen?

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