Suche Paragraphen - Fahrtzeit bei nicht verschiebbaren Untersuchungsterminen

Hallo zusammen,

bei mir wurde heute der kleine Zuckertest durchgeführt (alles gut).
Da mein FA den nur morgens durchführt, musste ich mich von der Arbeit freistellen lassen. Ich hab vom FA auch eine Bescheinigung über die Anwesenheit erhalten.
Allerdings hab ich jetzt schon mehrmals gelesen, dass auch die Fahrzeiten erstattet werden.
Da mein Arbeitgeber etwas pingelig ist, würde ich gleich mit dem entsprechenden Paragrafen ankommen. Wie wird die Fahrzeit denn berechnet und wie weiße ich die nach?

Liebe Grüße
Plunse

7

Hi,
Prinzipiell gilt 616 bgb - insofern Tarifrecht nichts anderes bestimmt.
Für schwangere dann noch 7 und 23 MuSchG.
Als Faustwert für die Fahrzeit nimmt man die Zeit, die öffentliche Verkehrsmittel brauchen (leicht zu recherchieren) - ich hatte regelm. Termie in der Schwangerschaft einer anderen Stadt (Spezialist) das waren 1,5 h Fahrtweg und 2 Stunden Arzt - alle 6 Wochen - bekam ich problemlis gutgeschrieben

1

Hallo,

Habe für dich eine pdf Broschüre die man notfalls auch dem AG vorlegen kann denn ich bin der Meinung das Mit der Fahrzeit steht explizit nicht im MuschuG. Aber die Broschüre ist vom Ministerium für Familie etc

https://www.bmfsfj.de/blob/94398/36e71549280a602f44d2e35fd1c302f8/mutterschutzgesetz-data.pdf

Ich habe übrigens ohne Theater auch die Fahrzeit Abgerechnet bekommen so wie es auch in der Broschüre steht.

Liebe Gruse

2

Angerechnet nicht abgerechnet 😅

4

Ps Seite 75/76 😅😅

3

Hallo :-)
Mein Arbeitgeber schreibt mir die Zeit ab Termin beim (Frauen)Arzt gut, wenn ich vor Dienstbeginn den Termin habe. (Beispiel: Termin 9:15 - 10Uhr, im Anschluss bin ich um 10:20Uhr bei der Arbeitsstelle; dann wird mir die Zeit ab 9:15Uhr gutgeschrieben. Der AG geht davon aus, dass ich nach dem Termin zeitnah zur Arbeitsstelle fahre). Die Fahrzeit ZUM Arzttermin wird mir nicht gutgeschrieben, die wäre ja auch so keine Arbeitszeit (also wie die Fahrt zum Arbeitsplatz).
Ansonsten findest du die Regelung im § 7 Abs. 1 MuSchG.
Allerdings ist da allgemein von "Zeiten freizustellen" die Rede, ohne Fahrtzeiten.

6

Ich habe nochmal nach "Fahrzeiten Arztbesuch während Arbeitszeit" gegoogelt (unabhängig von der Schwangerschaft):

https://www.impulse.de/recht-steuern/rechtsratgeber/arztbesuch-waehrend-der-arbeitszeit/3539812.html

Muss der Arbeitnehmer auch für die Wegezeit freigestellt werden?
Hat der Arbeitnehmer Anspruch auf bezahlte Freistellung, gilt diese nicht nur für den Arztbesuch, sondern auch für den Hin- und Rückweg. Er muss aber ohne Umweg und ohne zu trödeln zur Arbeitsstelle zurückkehren. Ein Taxi nehmen muss zwar niemand. Geht der Arbeitnehmer aber zu Fuß, statt den Bus zu nehmen („weil das Wetter so schön war“), und braucht deshalb zwei Stunden länger für den Rückweg zum Büro, muss der Arbeitgeber das nicht hinnehmen, sagt Birkhahn: „Ein Richtwert sind die durchschnittlichen Wegezeiten mit öffentlichen Verkehrsmitteln.“

Da bei Arztbesuchen die Wege ebenfalls zur Arbeitszeit gehört, sollte das bei Untersuchungen während der Schwangerschaft auch so sein.

5

https://kanzlei-klostermann.de/schwangerschaft-arzttermine-und-untersuchungen-waehrend-der-arbeitszeit/#saut5

Das ist interessant. Aber auch da lässt sich nirgends ein Paragraph oder ähnliches finden. 🙉🙊🙈