Frage zur Gefährdungsbeurteilung

Hallo Ihr Lieben,
ich würde mal gerne wissen wollen, ob jemand von euch bloß aufgrund dessen, dass es keinen Ruheraum/Liegemöglichkeit/Ausruhmöglichkeit im Betrieb gibt ins BV geschickt wurde?

Mein Chef hat heute die Gefährdungsbeurteilung ans Gewerbeaufsichtsamt zurück geschickt und angekreuzt, dass bei uns so etwas nicht durchsetzbar ist. Bei uns gibt es nicht mal einen stinknormalen Aufenthaltsraum, also überhaupt keine Möglichkeit sich irgendwie auszuruhen 🤷‍♀️

Ich kann mir nicht vorstellen, dass man deswegen einen BV bekommt 🤔 oder sehe ich das falsch?

LG

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Ich glaube irgendwie auch kaum, dass man dafür ein BV bekommt. Habe mir gerade nochmal unseren Bogen zur Gefährdungsbeurteilung angeschaut. Man kreuzt da überall ja oder nein an und kreuzt dann unten an
- keine Gefährdungen, Weiterbeschäftigung erfolgt
- Gefährdungen liegen vor und werden behoben
- Gefährdungen sind nicht zu beheben
dann a) Arbeitsplatzwechsel oder b) Beschäftigungsverbot

Wenn er ankreuzt, die Gefährdung (also die fehlende Ruhemöglichkeit) ist nicht zu beheben, spräche das zwar für BV. Ich kann mir aber kaum vorstellen, dass das GAA das durchgehen lässt. Bei einer Freundin in der Bank wurde halt in den Flur vor der Toilette eine Liege hingestellt und das war dann ok so.

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Danke für deine Antwort!
Ich bin mal gespannt ob da noch was kommt! Ich hoffe nicht.
Ich arbeite momentan eh schon von zuhause aus wegen der momentanen Situation wegen Corona 🤷‍♀️

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Nein, das wirst du nicht falsch sehen. ;-)

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Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein separater Raum für kurze Pausen zwischendurch zwingend erforderlich ist.