Generelles Beschäftigungsverbot Kinderpflegerin

Hallo Ihr Lieben,

ich bin Kinderpflegerin und in der 6SSW , habe gestern das generelle Beschäftigungsverbot "für die Dauer der Schwangerschaft , für den Umgang mit Kindern jeglichen Lebensalter , bei Unmöglichkeit der Nichteinhaltung eines Sicherheitsabstandes von 1,5 m zu den betreuenden Kindern. " Bin natürlich einerseits sehr Froh darüber um einfach auf Nummer sicher zu gehen für mein Würmchen. Es ist meine erste Schwangerschaft und wir haben es so lange versucht und nun ist endlich unser Wunschkind auf dem Weg.

Nun ist es so das meine Chefin , aufgrund COVID 19 Krise , Notbetreuung etc möchte das ich HomeOffice mache oder dann halt in die Kita komme und Bürotätigkeiten übernehme dabei stellt sich mir natürlich die Frage in wie weit geht das inordnung , wir sind eine Teiloffene Einrichtung , sobald ja da irgendwer Krank ist muss ich aus dem Verkehr genommen werden, abgesehen davon bin ich absolut kein Büromensch.

Im moment habe ich auch mit Übelkeit, Erbrechen , Müdigkeit und Erschöpfung zu Kämpfen und versuche mich jetzt schon im Homeoffice viel auszuruhen, aber möchte natürlich auch nicht die Aufgaben liegen lassen . Mache mir eher sorgen das dies zu viel für mich werden könnte.

Liebe Grüße =)

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Von wem hast du das BV denn bekommen ??

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Vom Betriebsarzt.

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Der Betriebsarzt kann Dich nicht ins BV schicken, er kann dem Arbeitgeber nur empfehlen, welche Aufgaben du noch machen darfst und welche nicht. Das ist in Deinem Fall kein direkter Kontakt mit Kindern, aber Büroarbeiten kannst du weiterhin machen.

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Ob du ein büromensch bist oder nicht spielt keine Rolle. Wenn das bv vom ag ist, der dir aber durch homeoffice etc. eine andere Tätigkeit zuordnen kann bei der weder du noch dein Kind gefährdet werden ist das leider zulässig. :/
Die Beschwerden die du hast, haben leider auch fast alle Schwangeren und müssen da durch. Wenn dir das zu viel ist kannst du dich ja auch mal 2 Wochen krank schreiben lassen. Homeoffice ist aber definitiv eine Alternative bevor das bv kommt.
Tut mir leid. :/

Liebe Grüße und eine schöne Kugelzeit ! :))

Nady 29+3 mit Matti unterm 💙

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Dankeschön, hilft mir schon sehr weiter. Besprechen am Montag nochmal was anfallen würde und ob es tatsächlich Sinn macht 😊

Streube mich ja nicht dagegen, mache mir aber Gedanken.

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Generelles Beschäftigungsverbot gibt es ausschließlich vom Arbeitgeber, von Ärzten ist es ein individuelles Beschäftigungsverbot. Und ja, es ist OK, dass er dich in der Zeit zu Homeoffice oder Bürotätigkeiten verpflichten kann. Wenn es dir nicht gut geht und du denkst, dass du die Aufgaben nicht bewältigen kannst, musst du dich in der Zeit krank schreiben lassen.

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Du hast vom AG ein BV für den Umgang mit Kindern?
Dann kann er Dich ohne Kontakt zu den Kindern natürlich anderweitig einsetzen.
Wenn Du zwischendurch aufgrund von Schwangerschaftsbeschwerden nicht arbeiten kannst, musst Du Dich dann eben immer mal krank schreiben lassen.

Grüße
W

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Es ist doch völlig legitim das Dein AG ein BV für den eigentlichen Einsatz ausspricht, da er da die Mutterschutzrichtlinien nicht einhalten kann. Er kann aber verlangen das Du im Büro oder Homeoffice weiterhin tätig bist. Ob nun Büromensch oder nicht, spielt dabei keine Rolle.

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Das ist doch total ok.

Die Kinder sind ja normalerweise nicht im Büro und wenn Du Deine Zeiten so legst, dass Du ins Büro gehst, während die Kinder noch nicht da sind, beim Morgenkreis oder beim Mittagessen sind, kannst Du wunderbar arbeiten ohne den ganzen Tag ein Kind zu sehen.

Zu Hause Homeoffice in der Frühschwangerschaft erlaubt dir auch, dich öfter hinzulegen und Pause zu machen.

Trotzdem hilft es, wenn Du Mails beantwortest etc., Betreuungsverträge vorbereitest, die Datenbank pflegst. Alle wissen, Du bist keine Bürokauffrau sondern etwas langsamer und musst dich in die Büroarbeit erst reinfinden, dennoch hilft es, wenn du einen Teil der Büroarbeit übernehmen kannst.