Elterngeld/Elternzeit bei VORHERIGER Teilzeit

Hallo ihr Lieben, ich hoffe es kann mir einer weiterhelfen bzgl. des Elterngeldantrages ... ich blicke einfach nicht mehr durch.

Wenn mich vor meiner Schwangerschaft jemand zu dem Thema gefragt hat: die Mama bleibt 1 Jahr Zuhause, 2 Monate wird auch der Papa Zuhause bleiben. Nunja ...

Das mit den Papamonaten hat sich schon einmal erledigt, da mein Freund bis 02/20 in Ausbildung war - die Geburt ist für 06/20 geplant, sprich mit der Regelung der 12 Monate Berechnungsgrundlage ab Geburt (egal, ob der Papa am Anfang oder im bspw. 6. LM Zuhause ist) reicht unser Einkommen nicht aus.

Aber jetzt die eigentliche Frage:
Ich arbeite 28 Stunden/Woche, eine Aufstockung meiner Stelle ist nicht möglich. Nun würde das bedeuten, dass ich nach Rückkehr in meinen Beruf nach 12 Monaten Elternzeit doch gemäß den Auflagen „Teilzeit“ arbeite - wäre es in diesem Fall ratsam das ElterngeldPlus zu beantragen?? Würde das finanziell mehr Sinn machen??

Ps. Meine kommunale Elterngeldberatungsstelle möchte mit derzeit keine Auskunft darüber geben, erst nach der Geburt seien sie hierfür zuständig.

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Ich verstehe nicht ganz. Du lässt dir das Elterngeld 12 Monate auszahlen und verdienst danach wieder genauso viel wie jetzt. Wo sollte denn der Vorteil von Elterngeld Plus liegen? Die Summe an Elterngeld bleibt so oder so gleich

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Nicht ganz - ich würde nur 10 Monate Elterngeld beantragen und anschließend ElterngeldPlus??
Dachte, ich könnte dann eventuell nicht gleich mit 28 Stunden einsteigen, sondern vllt für eine zunehmende Stundenanzahl nutzen?? Also vllt im 11. LM erstmal 15 Stunden, im 12. LM 20, 13. LM dann 25 Stunden und ab dem 14. LM die 28 Stunden??

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Also. Die Gesamtsumme des Elterngeldes bleibt gleich, egal ob du 12 Monate Basiselterngeld oder 10 Monate Basis und 4 Monate plus nimmst. Dir steht nach Ende deiner Elternzeit wieder deine vorherige Stundenanzahl zu (28).
Du kannst ohne Elterngeld plus zu beziehen, trotzdem Teilzeit in Elternzeit arbeiten (max 30h/Woche). Das heißt, du kannst zb 12 Monate Basiselterngeld beziehen, aber 24 Monate Elternzeit anmelden. Sobald du kein Basiselterngeld mehr bekommst, kannst du dann ohne Abzüge Teilzeit in Elternzeit arbeiten. Mit wievielen Stunden ist Absprachesache mit deinem Arbeitgeber. Wenn die 24 Monate vorbei sind, hast du wieder Anspruch auf die 28 Stunden.
Und ja, wenn du vor Ablauf der 12 Monate schon wieder einsteigen willst, dann solltest du lieber Elterngeld plus wählen, die Einkünfte werden aber in jedem Fall angerechnet!

Schau Mal hier, da ist eine Beispielrechnung dabei:
https://www.elterngeld.net/elterngeldplus.html

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