HILFE!! Beschäftigungsverbot und Kurzarbeitergeld

Ich bin seit Januar im Beschäftigungsverbot, seitens des AG's. Nun hat die Einrichtung Kurzarbeitergeld beantragt. Dies betrifft auch die Schwangeren im BV. Es gilt auch vom 01.04. Bis zum 30.06. Puuuh! Was bedeutet dieses nun genau? Erhalte auch ich nun 60% meines Nettos und nicht mehr meinen vollen Lohn? Wie wirkt sich dieses denn dann aufs Elterngeld aus? Grade jetzt wo die großen Anschaffungen bevorstehen und die Beantragung der Elternzeit ansteht.

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Angeblich soll sich das Kurzarbeitergeld aufgrund der Coronakrise nicht auf das Elterngeld auswirken bzw. es wird gerade eine Anpassung diesbezüglich seitens der Bundesregierung geplant.

Kam heute in den Nachrichten, bald erfahren wir sicher genaueres.

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Ruf bei der Krankenkasse an, die müssten dir das sagen können

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Hallo, wenn es auch die schwangeren im bv betrifft bekommst du genau das gleiche geld wie die anderen auch. Wenn ihr auf null runtergefahren werdet bekommst du 60% deines Lohnes. Bei uns ist es zb so wir würden auf 50% runtergesetzt, das heißt wir bekommen vom AG 50% unseres Gehalts und von den anderen 50% bekommen wir 60% vom Staat. Sind dann insgesamt so um die 75% grob vom ursprünglichen Gehalt.
Und mit dem elterngeld hoffe ich wirklich dass sie da eine Ausnahme wegen der corona Krise rausbringen 🙈

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Hallöchen... Ich kann dir nur soviel sagen... Ich bin seit 15.1 im BV und bekomme mein vollen Lohn obwohl die Firma kurzarbeit im Nachhinein angemeldet hat.. Wenn man im BV ist dann geht der Arbeitgeber in Vorkasse und bekommt es 1 zu 1 von der Krankenkasse wieder zurück...
LG

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Habe auch extra bei der Krankenkasse und bei dem Steuerbüro angerufen und die haben es mir auch bestätigt weil ich unsicher war...

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Dann war dein AG sehr nett in diesem Fall und hat dich nicht als Kurzarbeit angemeldet. Denn sonst hättest du das selbe Gehalt wie deine Mitarbeiter auch im BV.

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Hi. Was hast du denn für ein Bv, ein komplettes? Dann denke ich nicht das dein AG dich in Kurzarbeit schicken kann, denn du arbeitest ja garnicht. Somit kann er es bei dir nicht anordnen. Er bekommt doch eh zur Zeit 100% erstattet wenn du im Bv bist. Somit hat er auch keine Nachteile. Vg

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Nein ich arbeite gar nicht.

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Man ist halt so verunsichert.
Ich hätte mich heute natürlich auch gerne überall noch informiert, aber der AG hat es 10 min. vor Dienstende abgeschickt. Nun sitzt man das WE hier und zerbricht sich den Kopf 🙄

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Hi. Wenn es nirgends geregelt ist und kein Betriebsrat für euch entscheidet, dann kannst du auch der Kurzarbeit wiedersprechen. Denn für den Antrag auf Kurtarveit braucht er die Unterschrift der Arbeitnehmer.

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Ja nun ist es so, das wir einen Betriebsrat haben und dieser eine Betriebsvereinbarung zur Einführung von Kurzarbeit unterzeichnet hat 🙄 scheint also schlecht auszuschauen...

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Hallo!
Bitte erkundige dich bei deinem Betriebsrat, ob eine Betriebsvereinbarung abgeschlossen wurde und für welche AN die Kurzarbeit überhaupt gilt.
Ich bin Gesamtbetriebsratsvorsitzende und in unseren Betriebsvereinbarungen Kurzarbeit sind schwangere Frauen und werdende Väter, die Elterngeld in Anspruch nehmen werden, und bei denen der Bezug von Kurzarbeitergeld in den Bemessungszeitraum des Elterngeldes gem. § 2 BEEG fallen wird, von der Kurzarbeit ausgeschlossen.

Viele Grüße!
K.

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Ich habe heute Kontakt zum BR gehabt. In unserer Betriebsvereinbarung Kurzarbeit sind schwangere im Beschäftigungsverbot auch von KuG betroffen. Allerdings wurde mir heute auch gesagt, dass wenn ich Elterngeld beziehen will/werde ich einen formlosen Antrag bei der Perso stellen kann. Sodass ich doch weiterhin mit meinem Gehalt kalkulieren kann und keine Einbußen beim Elterngeld haben werde. Ich danke für die vielen hilfreichen Tipps und Ratschläge :)

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Ich danke allen für die Tipps und Ratschläge :)