Wie am klügsten Elternzeit beantragen?

Hallo zusammen,

wir sitzen grad an unserer EZ-Planung und wollen den Klassiker machen: ich 12 Monate, mein Partner 2 Monate. Dazu drei Fragen:

1) Mein Partner würde gerne direkt ab Geburt einen Monat nehmen, aber da ich an einem 28. ET habe könnte es ja theoretisch sein, dass der Krümel genau zum Monatsanfang kommt und dann wäre der Urlaubsanspruch für diesen Monat für meinen Partner weg oder? Können wir das irgendwie "umgehen" auch wenn die Wahrscheinlichkeit sehr gering ist? (unverhofft kommt oft ;))

2) mein Partner könnte den zweiten Monat EZ ja ein paar Monate später legen aber das kann er ganz flexibel tun oder? Also man muss sich nicht an den Lebensmonaten des Kindes ausrichten oder? Also wenn der Krümel am 05.xx. kommt, muss mein Partner nicht immer am 05.xx in EZ gehen sondern könnte auch zB am 23.xx. starten oder?

3) es ist unser erstes Kind und eigentlich wollen wir nach der Geburt recht zeitnah ein zweites bekommen. Da man ja nie weiß wie es klappt, habe ich Angst beim Elterngeld etwas falsch zu machen bzw. Geld liegen zu lassen. Ist es da schlau nur ein Jahr EZ bzw Elterngeld zu beantragen? Wir wollen nach dem einem Jahr beide auf 30h arbeiten gehen (ich von 0h auf 30h hoch, mein Partner reduziert von 40h auf 30h)

Würde mich über Tipps freuen! :)

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Also, die Elternzeit Monate beziehen sich immer auf Lebensmonate.
Da du den ET deines Kindes nicht beeinflussen kannst, kannst du das also nicht verhindern, wenn das Kind am 28. Kommt.

Wann du dann ein zweites Kind willst und wann das dann auch klappt, kann so unterschiedlich sein!

Ich würde die Elternzeit so planen, wie ich es unabhängig von einer zweiten SS tun würde.

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„ Also, die Elternzeit Monate beziehen sich immer auf Lebensmonate.“

Falsch.

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Stimmt, aber wenn du in der Elternzeit auch Elterngeld möchtest, dann schon!

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Huhu,

zu 1) nein, kann man nicht umgehen. Wenn der Stichtag der 1. ist, ist das leider so.

zu 2) Er kann den 2. Monat nehmen wann er will. Falls ihr allerdings Elterngeld beziehen wollt muss dieser in Lebensmonatem beantragt werden und bis einschließlich 14. LM erfolgen.

zu 3) wir haben und lassen uns das EG auch als Basis-EG auszahlen (was man hat, hat man). Allerdings habe ich erst spät erfahren, dass EG bei der neuen EG-Berechnung vom Geschwisterkind (Folgeschwangeschwangeschwangerschaft) bis einschließlich 14. LM ausgeklammert wird. Somit konnte ich mein EG-Bezug nachträglich mit EG-Plus „nur“ bis zum 13. LM strecken. Wenn ihr so frühzeitig schwanger werden wollt, würde es sich evtl Lohnen bis zum 10. LM Basis und dann noch 4 LM EG Plus zu nehmen.

Liebe Grüße!

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Die Elterngeldstellen direkt bieten eine Beratung an, da wird man super über alles aufgeklärt und einem werden die Vor- und Nachteile verschiedener Varianten erklärte.

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Zu Corona derzeit aber leider nicht überall!

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Elternzeit kann er natürlich anmelden wie er möchte!

Da allerdings das Elterngeld für Lebensmonate gezahlt wird sollte er auch danach die Elternzeit nehmen, ansonsten wird sein Verdienst im jeweiligen Lebensmonat aufs Elterngeld angerechnet.

Er muss bei seiner Anmeldung Beim AG auch direkt beide Monate angeben.

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Korrekt! Die Elternzeit kann unabhängig von den Lebensmonaten beantragt werden. Dass das selten gemacht wird, liegt daran, dass in der Zeit Elterngeld gewünscht ist und das an die Lebensmonate gebunden ist, wenn man keine Nachteile möchte.

Mein Mann zB möchte gerne 2 Monate in TZ gehen und für diese beiden Monate Elternzeit beantragen. Sein Verdienst ist dann aber immernoch so hoch, dass er kein Elterngeld oder -zuschuss in irgendeiner Form bekommen wird, also kann er sich den Zeitpunkt absolut frei einteilen und muss es nicht an Lebensmonaten fest machen.

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Würde dir, wie auch schon gesagt wurde, zu Punkt 3 raten dein elterngeld zumindest bis zum 14. Lebensmonat zu ziehen. Jedenfalls wenn ihr schnell ein zweites wollt. Eben da die ersten 14 Lebensmonate des 1.kindes ausgeklammert werden für die Berechnung des 2. Elterngeldes, wenn man in der Zeit elterngeld bezogen hat.
Unser 2. Kind kommt nun höchstwahrscheinlich (wenn es sich an den ET hält) im 15. Lebensmonat des 2. Kindes. Ich bekomme deshalb das selbe elterngeld wie beim ersten Plus zusätzlich den Geschwisterbonus.

Als Tipp noch zusätzlich: wenn beide Partner in 4 aufeinanderfolgenden Monaten zwischen 25 und 30 Stunden arbeiten) Was ihr ja vor habt) dann besteht die Möglichkeit den Partnerschaftsbonus in Anspruch zu nehmen. Das sind nochmal zusätzlich 4 Monate elterngeld plus. Würde ich an eurer Stelle, wenn ihr das sowieso so vorhabt auf jeden Fall machen. Dan könntest du 12 Monate EG nehmen und dann wolltet ihr ja eh beide TZ machen. So hast du auf jeden Fall die 14 Monate voll.
Es gibt so viele Varianten, ich würde mich da auch von der Elterngeldstelle beraten lassen.

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Danke für eure Antworten. Saßen jetzt den ganzen Tag dran und haben dank euch glaube ich jetzt endlich eine Lösung gefunden!

Monat 1 - 10 Basis EG
Monat 11 + 12 Plus EG aber ich arbeite nicht
Monat 13 + 14 Plus EG und ich arbeite nur 18 - 20h damit nicht viel auf das EG angerechnet wird
Monat 15 - 18 Partnerschaftsbonus mit 28h ich und mein Freund 30h
EG für meinen Freund in Monat 1 und Monat 11

Hoffe das funktioniert so... Gott ist das kompliziert!

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Denk dran, auch dein Partner muss sich mit der EZ-Anmeldung für 2 Jahre festlegen, daher eben auch den zweiten Monat angeben...

Unser Sohn ist am 1.11. geboren, ja blöd mit den Urlaubstagen und meiner Aneignung nach auch nicht fair...... wir haben überlegt, dass er immer erst ab 2. des Monats EZ nimmt und sich dafür das EG kürzen lässt, aber beschlossen, dass es den Aufwand nicht wert ist. Da er auch Überstunden machen kann, hat er sowieso viele Tage extra...

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Ja ich finde das irgendwie auch unfair... In Fall der Fälle muss ich dann halt die Beine zusammenpressen :D ;)

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Nur ein kleiner Tipp, weil ich den Eindruck habe hier wird mal wieder Elternzeit und Elterngeld in einen Topf geworfen: Man kann viel mehr Elternzeit nehmen als der Elterngeldbezugszeitraum ist. Man muss nicht (nur) genauso lange EZ nehmen, wie man EG bekommt, kann aber als Angestellter nur EG bekommen, wenn man ET hat.

Heißt: du kannst auch einfach 2 Jahre EZ anmelden und dein Partner natürlich auch!

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Ok guter Hinweis, aber ganz blöd gefragt: was bringt mir das dann? Ich glaub ich hab das alles immer noch nicht ganz kapiert...

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es bringt dir arbeitsrechtlich etwas, weil du flexibel aber nicht kündbar bist.

mit der ersten ez-anmeldung legst du dich für die ersten 2 Jahre fest. wenn du also nur eins beantragst, dann aber doch noch verlängern willst, muss dein AG zustimmen. das muss er nicht, wenn du gleich 2 jahre anmeldest und dann z.b. noch verlängern willst. Und: du hast halt einen Anspruch auf TZ in EZ, also zwischen 15-30 Std/Woche. Zudem den Anspruch diesen Stundenumfang auch nochmal zu verändern, auch bis runter auf 0, wenn es mit der Kita doch nicht klappt,...