ALG1 nach Elternzeit

Hallo Zusammen,

kennt sich jmd mit dem ALG1 aus nach der Elternzeit?
Ich habe 2 Jahre Elternzeit genommen für meinen Sohn, danach war ich 4,5 Monate im Beschäftigungsverbot und bin nun wieder 1 Jahr mit meiner Tochter in Elternzeit.
So wie es aussieht möchte mein Chef mich nicht zurück. Er verleugnet sich, habe noch kein Gespräch führen können wie es ab Juli aussehen soll. Befürchte er möchte mich kündigen.

Steht mir dann ALG1 zu?

Liebe Grüße

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Wenn dein Chef nicht mit dir spricht gehst du ganz normal am ersten Arbeitstag nach deiner Elternzeit arbeiten. Du hast schließlich einen laufenden Arbeitsvertrag. Kündigen könnte dein Chef dich auch erst wieder dann, ist trotzdem nicht so einfach für ihn.

Möchtest du andere Arbeitszeiten, dann hättest du fristgerecht einen Antrag stellen müssen.

Anspruch auf ALG I hättest du mit gesicherter Kinderbetreuung.

Ich würde arbeiten gehen.

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Danke für deine Antwort.

Genau, ich dachte auch schon daran einfach hinzugehen. Natürlich wollten wir über Teilzeit sprechen, er weiß ja das ich nicht wie vor ein paar Jahren 40h in der Woche kommen kann mit zwei kleinen Kindern. Betreuung habe ich organisiert.

In welchem Zeitraum hätte ich fristgerecht Den Antrag stellen müssen?

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Die Frist außerhalb der Elternzeit ist 3 Monate.

Innerhalb der Elternzeit 7 Wochen.

Bestünde die Möglichkeit deine Elternzeit zu verlängern?

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Soweit ich weiß steht es dir zu, wenn du eine Betreuung hast.
Und es ist sicher abhängig, wie lange du bisher eingezahlt hast.

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Danke für deine Antwort.

Ja ich habe vor meinen Schwangerschaften schon 2 Jahre am Stück gearbeitet und irgendwelche Bezüge zu erhalten. Mich macht es nur stutzig, dass im Internet steht das die 2 Jahre Elternzeit nur berücksichtigt werden.

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10 Jahre am Stück sollte es heißen 😂

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Naja, wir hatten gerade Corona. Ich weiß nicht, wo du arbeitest, aber die allermeisten Unternehmen kämpfen schwer. Warum verlängerst du nicht einfach deine Elternzeit und betest, dass bis dahin alles wieder ansatzweise normal ist. Und du versuchst Teilzeit in Elternzeit zu arbeiten. Entweder bei deinem Chef oder in einem anderen Unternehmen. Alternativ kannst du auch ALG2 beantragen.

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Die TE kann ALG I beantragen.

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Hallo, danke für die Antwort...
Ohne Sperre?

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