ElternTEILzeit doch nicht antreten, muss AG zustimmen?

Guten Morgen ihr Lieben,

ich befinde mich aktuell noch im 1. Jahr der Elternzeit. Für das 2. Jahr habe ich bei meinem Arbeitgeber Teilzeit beantragt.

Sprich 80 Stunden statt Vollzeit.

Mein Arbeitgeber hatte das abgelehnt ohne dringende betriebliche Gründe. Nun habe ich beim Anwalt vorgesprochen und eine Einigung mit meinem Arbeitgeber gefunden das ich für das geplante Jahr in Teilzeit auf eine andere Stelle versetzt werde. Eine entsprechende Vereinbarung bekam ich gestern zugestellt, habe aber noch nicht unterschrieben. Ich habe mit meinem Anwalt eine Telefonbesprechung vereinbart am Montag.

Nun ist aber alles anders gekommen. Mein Opa ist schon länger krank, aktuell im Krankenhaus und er ist jetzt ein Pflegefall sprich entweder jemand kümmert sich tagsüber um ihn oder er muss ins Heim, was er sich aber so nicht leisten kann ohne sein Haus etc zu verkaufen. Das möchten wir alle nicht auch er möchte auf keinen Fall ins Heim.
Wir haben nun mit der Familie überlegt wie eine Lösung ausschauen könnte. Ich würde also gerne die Pflege übernehmen, das wäre für mich auch kein Problem, ich bin gelernte Pflegerin, aktuell arbeite ich nur als Reinigungskraft.
Das würde aber bedeuten das ich mein Jahr in Teilzeit definitiv absagen müsste um das realisieren zu können. Ich bin mir nicht sicher ob das möglich ist?
Noch habe ich ja keine Vereinbarung unterzeichnet. Ich finde im Gesetztestext nur den umgekehrten Fall sprich wenn der Arbeitgeber die Teilzeit ablehnt nicht aber wenn man selber davon zurücktreten möchte.
Elterngeld hatte ich für ein Jahr beantragt falls das relevant ist. Kann mir jemand weiterhelfen, hätte gerne ein paar Infos bis zu dem Gespräch am Montag.

Lieben Dank

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Die Teilzeit in Elternzeit ist fristgerecht erst 7 Wochen vor gewünschtem Arbeitsantritt zu beantragen. Daher wundere ich mich, dass du das alles schon so früh gemacht hast. Und vor allem auch den juristischen Kampf so früh gekämpft hast, obwohl du es jetzt doch gar nicht in Anspruch nehmen willst. Der Anwalt musste doch auch bezahlt werden?!

Aus meiner Sicht kannst du aber natürlich jetzt darauf verzichten irgend etwas zu unterschreiben und TZ in EZ zu beantragen. Oder du kannst die Vereinbarung dann erst unterschrieben, wenn du weißt du willst 7 Wochen später mit der Arbeit beginnen. Vielleicht verändert sich die Situation
mit deinem Großvater und du willst dann doch irgendwann im zweiten Elzernzeitjahr wieder beginnen. Das würde ich mir offen halten und das solltest du mit deinem Anwalt besprechen.

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Gemäß BEEG gibt es zudem in der Elternzeit einen Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit, ich meine sogar zurück bis auf 0 Std. Du könntest also auch die TZ in EZ beginnen und dich dann doch noch dazu entscheiden doch wieder voll zu Hause zu bleiben. Auch da berät dich dann lieber dein Anwalt, den du ja eh schon eingeschaltet hast.

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Danke für die Antworten. Meine Teilzeit würde in 8 Wochen und 2 Tagen beginnen. Den Antrag auf Teilzeit habe ich mit der normalen EZ vorab beantragt, den Anwalt aufgesucht habe ich erst vor 2 oder 3 Wochen. Natürlich bin ich Rechtschutzversichert. Nun hatte Opa aber zwischenzeitlich 2 weitere Schlaganfälle das konnte halt vorher keiner ahnen. Er war immer soweit fit, zwar krank aber konnte sich alleine versorgen. Das ist nun halt nicht mehr der Fall.

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