Beschäftigungsverbot und Urlaub nehmen müssen?

Hi ihr Lieben,

Ich bin Erzieherin und bin nun im BV. Im Juli haben wir in der Einrichtung Schließzeiten, muss ich für diese zwei Wochen Urlaub nehmen oder darf ich auch diesen Übernehmen?

LG

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Da musst du keinen Urlaub nehmen. Den Urlaub nimmst du mit bis nach der Elternzeit

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Oki, danke für die schnelle Antwort. 😊

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Dir darf durch dein BV kein Nachteil entstehen. Dir steht auch dien kompletter Jahresurlaub zu also nicht nur bis zum BV die Zeit. Lass dich nicht austricksen.
Ich hatte in der ersten SS ein BV im März bekommen und dann nach meiner EZ noch den ganzen Jahresurlaub drangehängt der mir noch Zustand. Also natürlich nur die Tage die ich noch nicht genommen hatte vor dem BV😊

Bin nun wieder schwanger und auch wieder im Bv, habe dieses Jahr auch noch keinen Urlaub gehabt den nehme ich mir nun schön mit.

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Im BV bleibt der urlaub erhalten, gibt leider auch AG die es dennoch versuchen.

Glg

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Vielen Dank, dann muss ich mit ihm nochmal sprechen. 😊

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Du bist im BV, warum Urlaub nehmen?

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Weiß halt nicht, die Einrichtung in dem Zeitraum ja so oder so geschlossen ist.

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Dann würde ich einfach fragen! Aber normalerweise nimmt man den Urlaub mit!

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Hallo,

Den Urlaub darfst du dir auszahlen lassen.

Lg

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Auf Auszahlung hat die TE kein Recht! Das geht erst bei Ausscheiden aus dem Betrieb.

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Ups, dann war man bei mir damals kulant bei Kind Nr. 1 😅 Entschuldigung!

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Da solltest du dich an anderer Stelle nochmal informieren, da es sich um festgesetzte Betriebsferien handelt.