Elterngeld

Huhu,

Ich bin gerade mit unserem ersten Kind schwanger. Wir würden gerne sobald unsere Tochter 1 Jahr ist erneut schwanger werden, weil wir unsere Kinder mit nicht so großem Abstand möchten. Jetzt ist das natürlich finanziell so ne Sache, ich hab gehört das wenn man in der elternzeit schwanger wird, eventuell mit 0 berechnet wird und ich somit den mindestsatz bekomme.

Eine andere Freundin meint, wenn ich in der elternzeit schwanger werde und das Kind auch in dieser geboren wird, ich mein elterngeld ohne Abzüge einfach weiter bekomme.

Kann mir da jemand helfen? 😅

Liebe Grüße :) und vielen lieben Dank im voraus

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Hi,

Also ich habe es so gesagt bekommen: wenn das zweite Kind innerhalb der ersten 18Monate nach Geburt des anderen Kindes geboren wird, dass das Elterngeld gleich ausfällt wie beim ersten Kind.

Ob das von Bundesland zu Bundesland anders ist oder so weiß ich nicht. Info von Profamila Bayern

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Die Info hatte ich in baden-Württemberg auch so bekommen. Hier war die Info definitiv falsch. Gemerkt haben wir das erst als wir den Bescheid fürs 2. Kind bekommen haben und ich ihn mir von einer Mitarbeiterin der Elterngeldstelle erklären lassen hab.

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14 Monate sind anrechenfrei höchstens. Also wenn du das alte EG nochmal haben möchtest muss nach 14 Monaten das Zweite auf der Welt sein.

Sprich du musst nach spätestens 5 Monaten wieder schwanger sein.

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Auch bei elterngeld plus?

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Auch bei Elterngeld plus

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Deine Freundin hat Unrecht. Die ersten14 Monate der Elternzeit werden bei der Berechnung fürs 2. Kind nicht berücksichtigt, vorausgesetzt du hast elterngeld bezogen (ich hatte mir 6 Monate auf 12 gesplittet, also insgesamt 18 Monate Elterngeld bekommen). Du müsstest also innerhalb dieser 14 Monate schwanger werden und das Kind müsste 15 1/5 Monate nach dem ersten geboren werden damit du keine Abzüge hast (14 Monate elternzeit + 6 Wochen Mutterschutz)
Zur Berechnung werden dann die 6 Wochen Mutterschutz und die 46 Wochen vor deiner elternzeit herangezogen.

Das hat mir eine Mitarbeiterin der Elterngeldstelle erklärt weil ich es auch so dachte wie deine Freundin.

Meine Jungs liegen knapp 19 Monate auseinander. Abzüglich der 14 Monate und 7 Wochen Mutterschutz (der Krümmel hatte Verspätung) hatte ich 3 1/2 monate in denen das Einkommen null war. Das hat etwa 70 Euro im Monat Unterschied gemacht inkl. des Geschwisterbonus.

Ich hoffe ich konnte helfen und mein geschreibe war verständlich. 😊

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Das ist aber sehr kompliziert erklärt. Es gibt ja keine halben Monate bzw 2/3 Monate. Es spielen ganze Monate eine Rolle.

14+2 bei Basiselterngeld (die 2 sind Mutterschutz)

16+2 bei Elterngeld Plus.

Elternzeit ist egal

😊

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Hat sich das geändert? Vor anderthalb Jahren waren es nur 14 Monate trotz elterngeld plus.

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Hi. Monate in denen du kein Elterngeld /Einkommen bezogen hast werden mit 0,00€ angerechnet. Die Monate in denen du Elterngeld bekommen hast kannst du ausklammern und die Monate davor nehmen. Du musst dann die 12 Monate vor erneutem Mutterschutz anschauen. Meine beiden sind 17Monate auseinander. Ich hatte in der zweite Elternzeit etwas weniger Geld wie in der ersten. Vg

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Es können aber nur 14 Monate ausgeklammert werden. Elterngeld kann man bis zu 24 Monate beziehen.

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Das kann sein. Elterngeld Plus gab es damals nicht.

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Also vorab: mit deiner Elternzeit hat das ganze rein garnichts zu tun! Es spielt nur eine Rolle, welches Elterngeld du hattest.

Bei Basiselterngeld bekommst du das gleiche , wenn die Kinder 24 Monate auseinander sind, bei Elterngeld Plus dürfen insgesamt 16 Monate zwischen den Geburten liegen.

Du bekommst durch den Geschwisterbonus sogar bisschen mehr.

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Hi. Nein da kann was nicht stimmen. Wenn die Kinder zwei Jahre auseinander sind hat man ja überwiegend Monate in denen man keine Einnahmen hatte und die dann mit 0,00€ angerechnet werden.

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Ja, du hast vollkommen Recht! Da hat sich ein Tippfehler eingeschlichen.

Es muss natürlich „14“ statt „24“ heißen.

Danke für den Hinweis 😊

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Wir du hier lesen kannst bekommst du zig verschiedene Antworten (bisher war die richtige noch nicht dabei).
Darum frag am besten die Stelle die dafür zuständig ist: deine zuständige Elterngeldstelle. Die bieten sogar Termine an, bei denen die mit dir zusammen den Antrag ausfüllen.

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Die richtige war dabei 😉

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Durch deine Nachbesserung (14 anstatt 24) inzwischen ja.😉

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