was bedeutet eidesstadtliche erklärung?

hallo
wer kann mir erklären was das heißt?
wenn man nicht weiterkommt und das machen muss, welchen nachteile entstehn dabei fürs leben ? für paar jare?
nehmen die einfach geld vom konto runter, also das geld was man zum leben hat?
ist man irgendwo eingetragen und kommt dort wieder raus?
bitte um aufklärung, bin im moment total ratlos und überfordert und das bin ich selten.
danke.

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Es ist son eid das du denen versicherst :Keinerlei Kohle , wertgegenstände,gebunkerte gelder ,vermögen usw zu haben....
In der Zeit darfst du nur gewisse beträge haben...

was danach kommt weiss ich nicht#gruebel

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ich verstehe den zusammenhang nicht ganz, aber eidesstattliche erklärung bedeutet, dass man versichert, dass die angaben, die man gemacht hat, der wahrheit entsprechen. sollte sich nachher herausstellen, dass man gelogen hat und die angaben nicht stimmen, kann es empfindliche strafen geben. an eides statt ist sozusagen der stellvertreter des eides, den man auf antrag vor dem gericht abgibt, wenn dem vorsitzenden richter berechtigte zweifel kommen, ob man die wahrheit sagt.

alles gute,
elodia

http://www.lindner-katharina.de

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Stimmt, eine eidesstattliche Erklärung hat nicht zwingend was mit Geld zu tun.
Ich vermute, die Schreiberin meinte etwas in Richtung Private Insolvenz.

Gruß
geha

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Hallo,

eine EV wird vom Gerichtsvollzieher abgenommen, wenn er fruchtlos gepfändet hat.

Du musst Deine finanziellen Verhältnisse darlegen, d.h. Dein Einkommen, Deine Ersparnisse, Immobilien etc.

Eine EV hat drei Jahre lang Gültigkeit, es muss aber jede Änderung des Einkommens mitgeteilt werden (zumindest solange die Forderung, weswegen Du die EV leisten musstest, noch besteht).

Es gibt eine Pfändungstabelle, wonach ausgerechnet wird, wieviel von Deinem Einkommen gepfändet werden kann. Dies richtet sich nach Anzahl der unterhaltspflichtigen Personen.

Deine Bankverbindung wird auch angegeben werden müssen, was meist eine Kontopfändung nach sich zieht. NICHT pfändbar sind Sozialgelder (ALG2 etc) und Kindergeld. Der Pfändungsschutz dieser Gelder besteht aber nur 7 Tage, also ab zum Konto alles abheben.

Auch eventuelles Guthaben würde ich lieber in der Keksdose deponieren ;)

Eine EV wird in die Schufa eingetragen, 3 Jahre nach dem die Forderung abgezahlt wurde, wird diese gelöscht.

Wenn Du die Forderung nicht sofort zahlen kannst, hast Du aber auch die Möglichkeit, dieses in 6 Monatsraten abzuzahlen beim Gerichtsvollzieher. Damit könnte man eine EV umgehen.

Alles Gute...Irene

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hallo
danke für eure antworten
irene...
ich muss also so und so die schulden abzahlen? trotz der eidesstadtlichen erklärung? nur in kleinenren monatsbeiträgen? also in 3 jahren?
der gerichtsvollzieher meinte wenn die das konto räumen könnte ichs wiederholen..weil das was da drauf kommt dürfen sie nicht pfänden, tun es aber manchmal trotzdem.....na toll, wielange kann das dauern? bis dahin habe ich nicht einen cent? da ist eh nur miete und etwas zum leben drauf.
gut, ich hols am ersten gleich ab. sch... situation. ich dachte ich kriegs anders hin, aber der gerichtsvollzieher meinte nein, schaff ich nie mit meinem einkommen, da lägen schon haftbefehle vor,ich kanns gar nicht schaffen.
L.G.

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Moment mal, sind die 3000€ die einzigen Schulden?

Natürlich musst Du die Schulden so oder so abbezahlen. Ist es ein Gläubiger oder sind es mehrere?
Ja, du kannst den unpfändbaren Betrag, falls er gepfändet wird, wiederholen. Ist aber eine Mordsrennerei und mit Ärger verbunden, also lieber immer sofort alles abheben.

Es liegen schon Haftbefehle vor? Da hast aber lange net reagiert :-( Das kann doch nur Erzwingsungshaft zur Abgabe der EV sein, oder?

Da die Forderung schon bei dem Gerichtsvollzieher ist, kannst du es höchstens in 6 Monatsraten abbezahlen, länger machen die prinzipiell nix. Ich gehe mal davon aus, dass Du das nicht hinbekommen wirst.

Wenn Du wirklich nur 3000€ Schulden hast, würde ich auch keine private Insolvenz anstreben. Da hättest Du zwar nach 7 Jahren Deine Schulden von der Backe, aber ich finde den Betrag doch arg gering für den Aufwand.

Wenn man wüsste,wer dein Gläubiger ist, könnte man schauen, ob es sich lohnt, einen Vergleich anzubieten. Da Du anscheinend unter Pfändungsgrenze liegst, müsstest du theoretisch gar nix zahlen,( Sobald du mehr verdienst, musst es natürlich zahlen), wenn Du also die Möglichkeit hast, dir bei Verwandten o.ä. Geld zu leihen, würde ich dem Gläubiger nen Brief schreiben, die Situation darlegen (bin arm, hab und soundsoviel Kinder, keine Aussicht auf Besserung), und ihm... hmm, sagen wir mal 500€ anbieten(die du von tante, oma, onkel zu diesem Zwecke bekommen könntest), wenn damit die Schuld komplett erledigt.
Das Geld, musst Du dann aber wirklich haben udn auch zahlen. Es bietet sich natürlich an, mehr zu haben als man sagt, dann kann man besser verhandeln ;)

Wenn das alles keine Möglichkeiten sind, würde ich dem Gläubiger eine Ratenzahlung anbieten, unter der Vorraussetzung, dass die Kosten gestundet werden. Du wirst vermutlich nur kleine Beträge zahlen können, daher ist es wichtig, dass die Nebenkosten eingedämmt werden.

Ich wünsche Dir ganz viel Glück!
Irene