Teilungsversteigerung obwohl ich Haus selbst kaufen möchte

Hallo ihr Lieben,

falls ich im falschen Forum bin, bitte verschieben. Weiß nicht so recht wo die nun hin gehört...

Mein Ex- Partner und ich haben 2014 zusammen ein Haus gekauft, beide 50:50 im Grundbuch.
2017 haben wir und getrennt und mein Ex wollte erst das Haus kaufen. Wir sind uns aber nie über die Summe, die er mir ausbezahlen muss einig geworden.
Das hat sich hin gezogen bis diesen Jahres März (mein Ex hat inzwischen den 4. Anwalt und ist allgemein nicht der Schnellste), da hatte mein Ex kein Interesse mehr am Hauskauf und wollte es verkaufen.
Da ich nun aber wieder arbeiten gehe, da beide Kinder in den Kindergarten gehen, möchte ich das Haus nun selbst kaufen.
Die Bankgespräche haben sich auf Grund von Corona leider bis Ende Mai hingezogen, doch nun habe ich eine Finanzierungszusage.
Meinem Ex hat dies aber alles zu lang gedauert und er möchte allgemein nicht, dass wir das Haus behalten. Nun hat er die Teilungsversteigerung beantragt.
Ich habe Einspruch eingelegt, da ich in unserem Ort nichts finden werde zum Wohnen und unser großer Sohn dieses Jahr in die Schule kommt. Ich möchte beide Kinder nicht aus ihrem Umfeld raus reißen. Auch werde ich allgemein für den Preis, den ich monatlich abbezahlen müsste niemals was vergleichbares finden.
Falls mein Einspruch nicht durch geht...
Wie lange dauert so eine Teilungsversteigerung?
Kostet ein Antrag auf Teilungsversteigerung etwas?
Hat schon mal jemand von euch eine Einstellung des Verfahrens duch bekommen?

Danke und LG

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Ich kenne mich mit Teilungsversteigerungen leidet nicht aus, aber ist dein Ex denn gar nicht gesprächsbereit? Ihr könntet das Haus doch von einem vereidigten Sachverständigen unabhängig bewerten lassen und dann einigt ihr Euch darauf, dass du ihm vom Ergebnis 50% auszahlst?! Warum will er das nicht? Das Risiko, dass bei der Teilungsversteigerung eines EFHs weniger rum kommt ist doch enorm hoch.

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Genau das haben wir auch gemacht.
Das Haus wurde neu geschätzt, der bestehende Kredit abgezogen und davon würde ich ihm die Hälfte ausbezahlen.
Angeblich waren ihm die zwei Monate, die ich für die Finanzierung gebraucht habe zu lang. Er möchte aber einfach nicht, dass ich es bekomme, denn inzwischen liegt ihm die Finanzierungsbestätigung vor und dann hat er erst die Versteigerung beantragt.

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Zum einen:

Wenn Du schreibst, ihr hättet Euch nicht auf einen Preis einigen können, zu dem dein Ex deine Hälfte kauft bzw. dies habe sich hingezogen, weil dein Ex allgemein nicht der schnellste ist, mutet das schon merkwürdig an.

Offenbar war es doch so, dass Du mehr für deine Hälfte wolltest, als dein Ex zu zahlen bereit war. Das geht aber wohl kaum auf das Konto seiner Langsamkeit, sondern eher auf deine Preisvorstellung.

Zum anderen:

Warum ist dein Ex anwaltlich vertreten, Du aber nicht?

Wärest Du anwaltlich vertreten, würde ein Anwalt Dir sagen, dass das doch super ist, wenn jetzt teilungsversteigert wird. Denn ist generell die schlechteste Option, allemal schlechter als ein freihändiger Verkauf.

Als Miteigentümerin wirst Du doch von allen Verfahrensschritten Kenntnis erlangen und kannst in der Bieterstunde mitbieten. Deinem Ex musst du bei Zuschlag natürlich nur die Hälfte auszahlen. Das kann also für dich der beste Deal werden.

Wenn ein Dritter mitbietet und über das (zwingend zu erstellende) Wertgutachten hinaus mitbietet (wird nicht vorkommen), kannst du dich zurücklehnen und bekommst einen guten Preis für deine Hälfte.

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Danke, für deine Antwort.

Ich bin natürlich auch anwaltlich vertreten!
Wir haben das Haus für einen bestimmten Wert gekauft und finanziert. Das Haus ist nun über 200.000€ mehr Wert, mein Ex wollte diese Wertsteigerung aber nicht glauben und nur 'den alten Preis' bezahlen.

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Warum sollte ein Dritter nicht über den Wert mitbieten ?

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