Mutterschutz!

Huhuu ihr Lieben, ich bräuchte mal Informationen zum Thema Mutterschutz! Ich bin ab Mitte September offiziell im Mutterschutz, geh aber Mitte August schon in Urlaub, also nehm da schon meinen Jahresurlaub! Jetzt wollte ich mal wissen, ob ich irgendwas beantragen muss, um trotzdem weiterhin im Mutterschutz Geld zu bekommen! Meine Chefin weiß da leider auch nicht Bescheid!?🙈😅 Weil Elterngeld bekommt man ja erst nach der Geburt, oder?

Vielen Dank schon mal für eure Antworten und habt alle eine schöne Woche!😊❤🍀

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Frag am besten bei deiner KK nach...manche haben Fristen...

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Dafür gibt es keine Fristen

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Du musst bei deinem FA die Bescheinigung über den mutmaßlichen Entbindungstermin abholen. Diese reichst du bei deiner Krankenkasse ein. Bei mir war noch eine zweite Ausfertigung für den AG dabei, muss aber nicht sein. Die KK klärt das dann mit dem AG. Früher bekam man die erst ab der 31. Ssw, manche FA geben die immer noch nicht früher raus, aber theoretisch kann man die immer abholen...,

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7-8 wochen vor ET bekommst du eine Bescheinigung vom Frauenarzt die du dann bei der Krankenkasse einreichen musst. Die KK zahlt für 6 wochen vor der geburt 13€ pro Tag und den rest bis zu deinem Gehalt dein Arbeitgeber(die KK informiert dein AG).
Nach der Geburt musst du die Geburtsurkunde bei der KK einreichen damit du für die 8 Wochen Mutterschutz nach der Geburt auch noch Geld von der KK bekommst.

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Hi. Deiner Chefin teilst du mit wann der voraussichtliche Entbindungstermin ist. Und sie muss dann den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld zahlen . (Das ist dein Nettolohn der durchschnittlich letzten drei Monate abzgl. 13€ täglich. Die 13€ tagl. bekommst du von der Kk) . An die Kk schickst du ebenfalls die Bescheinigung mit dem voraussichtlichen Entbindungstermin. (Diese Bescheinigungen gibt es vom Frauenarzt) Wenn deine Chefin deinen Lohn nicht selbst abrechnet muss sie die Bescheinigung an die Lohnabrechnungsstelle weiterleiten. Vg

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Hol dir beim FA die Bescheinigung dafür, Rückseite ausfüllen, ab zur Krankenkasse.

Alles andere mit dem AG regelt auch die Krankenkasse, er braucht auch keine Bescheinigung.

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Du hast die Antworten zur Bescheinigung für die KK ja schon bekommen.
Aber so allgemein muss ich den Kopf schütteln, wenn ich diese lese. Der AG muss sich dann eben informieren. Man wird ja nicht die erste bzw. letzte Schwangere sein. Das auf den Arbeitnehmer abzuwälzen, damit macht man es sich sehr leicht.