Verwirrung wegen Elternzeit

Hallo zusammen, ich bin mir gerade nicht ganz im klaren wegen der Beantragung der Elternzeit. Vielleicht kann mir da jemand weiterhelfen.

Bei meiner Tochter (*2014) habe ich nach der Geburt 2 Jahre Elternzeit genommen. Glücklicherweise habe ich rechtzeitig eine Tagesmutter gefunden und das Arbeiten hat reibungslos funktioniert.

2018 habe ich meinen Sohn bekommen und wieder 2 Jahre Elternzeit beantragt. Leider hat es dieses Jahr überhaupt nicht geklappt und ich habe weder eine Tagesmutter noch einen Kitaplatz rechtzeitig gefunden. Ich habe dann nach längererm Hickhack noch ein Jahr Elternzeit beantragt. Eigentlich wollte ich das dritte Jahr von meinem Sohn nehmen. Aber genehmigt wurde mir von meinem AG das dritte Jahr meiner Tochter ( ich dachten eigentlich, dass mir dieses nicht mehr zusteht)

Im Oktober bekommen wir wieder Nachwuchs. Ich hatte geplant die Elternzeit zugunsten des Mutterschutzes zu beenden und dann 1 Jahr Elternzeit zu beantragen. Meine ungeborene Tochter habe ich jetzt schon für die Kinderkrippen und bei den Tagesmüttern in der Umgebungen vormerken lassen. Ich hoffe, dass es klappt und wir dann nächstes Jahr im Herbst einen Platz haben, aber was ist wenn nicht?

Kann ich noch das dritte Erziehungsjahr von meinem Sohn hintendranhängen im Notfall? Benötige ich dafür die Zustimmung meines AG's oder reicht da die 7 Wochen Frist?

Würdet ihr das bei der Beantragung der Elternzeit bereits ankündigen?

Wenn ich 2 Jahre beantrage, darf ich die Elternzeit dann nach einem Jahr beenden?

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Ich würde entsprechend bei der Gemeinde / Kreis etc. wer bei euch dafür zuständig ist, entsprechend Druck machen. Du hast einen Anspruch auf Betreuung. Wenn man da entsprechend konsequent ist, kriegt man auch einen Platz, man darf sich auch nicht sofort abwimmeln lassen.

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Vielen Dank für deine Rückmeldung Marl 84. Bei uns im Ort fehlen alleine über 200 Kitaplätze. Mit dem zuständigen Jugendamt hatten wir deswegen schon oft Kontakt. Es ist einfach nicht machbar uns zum jetzigen Zeitpunkt einen Platz anzubieten. Ich hoffe aber, dass sich das Problem spätestens im Herbst nächsten Jahres löst. Da soll die neue Kita im Ort (inkl. Krippen- und Hortgruppen) fertig sein.

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Es gibt einen Rechtsanspruch auf Betreuung, das kann auch durch TM sein. Nicht abwimmeln lassen.

Und du gehst davon aus, dass durch EINE Kita auf einmal 200 Kitaplätze entstehen?


Sorry, für mich klingt das eher nach Ausreden - ich gehe mal davon aus, dass du nicht arbeiten möchtest. Ist okay, dann sag das auch so und schieb nicht die Betreuungsproblematik vor.

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Sicherheitshalber solltest du 2 Jahre Elternzeit anmelden. Du kannst ja nach einem Jahr Teilzeit in Elternzeit arbeiten.

Um Elternzeit vorzeitig zu beenden gibt es nur ganz wenige Gründe bei denen man Recht darauf hat.

Das 3. Jahr Elternzeit deines Sohnes kannst du dann immer noch hintendran hängen oder später nehmen(bis zum 8. Lebensjahr).

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Vielen Dank für deine Antwort 010419.
Das mit der Teilzeitarbeit in Elternzeit hört sich nach einer guten Lösung an.

Darf mir denn mein AG das ablehnen, wenn ich das machen möchte, weißt du das?

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Der AG darf das nur aus dringenden betrieblichen Gründen ablehnen. Das dürfte jedem Unternehmen über 15 Mitarbeiter, dem es halbwegs gut geht, schwer fallen diese Begründung zu finden.

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Du hast einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz ab Vollendung des ersten Lebensjahres. Hier fehlen auch Kitapkätze ohne Ende. Alle die immer „nur jammern“ (nicht falsch verstehen) werden abgewimmelt. Wer anruft und sagt „jetzt reichst, ich werden meinen Anspruch juristisch durchsetzen. Wenn Sie mir keinen Platz anbieten können, dann müssen sie eben meinen Einkommensausfall ausgleichen.“ haben dann plötzlich einen Platz. also: Kommunikationsstrategie ändern - sofort!