Alleinerziehend, Unterstützung bekommen

Hallo 👋🏼
Ich wollte Erfahrungen und Rat von Leuten, die alleinerziehend und auch auf Wohngeld angewiesen sind.

Ich möchte mich von meinem Freund trennen. Wir haben zwei Kinder. Bitte verurteilt mich nicht, weil ich keine Ahnung davon habe, ich bin 25 Jahre alt und habe überhaupt keine Ahnung, wie ich das schaffen soll. Allein das ich mich trennen möchte nach 7 Jahren Beziehung ist nicht leicht. Es gibt so viel über das ich mir Gedanken machen muss und meine Kinder sollen es gut haben . Aktuell bin ich in Elternzeit. Da ich vor der Elternzeit einen Teilzeitjob hatte und wenig Einkommen habe, frage ich mich ob mir überhaupt Wohngeld zustehen würde und wie das überhaupt ablaufen soll wenn ich mir eine Wohnung suche. Ich mache mir Gedanken, dass ich das alleine nicht schaffe. Vielleicht könnt ihr mir mal eure Erfahrungen erzählen und mir evtl einen Rat geben. Ich wäre euch sehr dankbar.

Lg

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Ich gebe dir den Rat, dich an eine professionelle Beratungsstelle zu wenden. Die haben Allrounder für diese Fragen.

Alles Gute für dich

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Hallo

Du hast Anspruch auf das Kindergeld und Unterhalt für die Kinder, für dich bis das jüngste 3 Jahre ist. Wenn das nicht reicht, kannst du Wohngeld und Kinderzuschlag beantragen.

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Hallo.

Bei derzeit nur Elterngeld + Kindergeld + Unterhalt für Dich und die Kinder kannst Du davon ausgehen, dass Du kein Wohngeld bekommen wirst, da Du dafür zu wenig Einkommen hast (und für den Kinderzuschlag auch).

Es wird wohl erst einmal auf aufstockendes Alg II ("Hartz IV") hinauslaufen.
Eventuell werden die Kinder aus der Bedarfsgemeinschaft ausgekoppelt, wenn sie mit Unterhalt und Kindergeld ihren Bedarf selbst decken können. Dann kommt für sie Kinderwohngeld in Frage. Das wird Dir aber das Jobcenter dann sagen, wenn dem so ist.

So oder so musst Du nachweislich den Unterhalt für die Kinder und Dich eintreiben, da dies eine vorrangige Leistung ist.
Beim Unterhalt für die Kinder kann Dir das Jugendamt helfen; beim Unterhalt für Dich muss Du Dir einen Anwalt nehmen.
Bis zur Klärung kannst Du Unterhaltsvorschuss beantragen und Dein eigener Unterhaltsanspruch kann aufs JobCenter übergehen; sprich die zahlen erst einmal und nehmen Deinen Ex-Partner in Regress.

Zwecks Wohnung musst Du Dich dringend beim JobCenter erkundigen, was in Deiner Kommune die Obergrenzen für Kosten der Unterkunft sind (KDU), damit die Wohnung auch voll übernommen wird. Du kannst zwar auch eine geringe Differenz selbst zahlen, aber bei nicht genehmigten Wohnungen bleibst Du z. B. auch Nebenkostenabrechnungen sitzen. Das JobCenter muss den Mietvertrag VOR Unterschrift genehmigen.
Nach den KDUs Deiner Stadt kannst Du auch googeln; das hast Du schon mal eine Idee, was übernommen wird ... bei 3 Personen dürfen es BIS ZU 75 qm sein.

Lange Rede, kurzer Sinn ... Deine Ansprechpartner sind jetzt:

- Jugendamt
- Anwalt
- JobCenter

Und Dein Ex-Partner ... denn der hat ein Wörtchen mitzureden, wenn es darum geht, dass Du MIT den Kindern ausziehst.

Gruß
sisein

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Aber nur, wenn sie das gemeinsame Sorgerecht haben!

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Richtig ... aber auch ohne gemeinsames Sorgerecht wäre es ja nur fair, mit dem Vater der Kinder zu besprechen, wie es mit den Kindern weitergeht und wo sie wohnen werden und/oder welches Betreuungsmodell angestrebt werden soll ... auch bei alleinigen Sorgerecht sind die Kinder ja nicht ihr Eigentum.

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Wie alt sind die Kinder?
Ist die Betreuung geregelt?
Wie lange bist du noch in Elternzeit bzw. kannst du schon eher wieder arbeiten?

LG