Endet die EZ mit Aufhebungsvertrag?

Hallo zusammen,

ich wollte wieder arbeiten gehen und mein AGverweigerte es mir.

Es gab einen Rechtsstreit und wir sind zur Einigung gekommen das Arbeitsverhältnis aufzulösen.

Da ich höchst wahrscheinlich eh eine neue stelle antreten kann ist das alles halb so wild.

Ich habe gerade mit der Arbeitsagentur telefoniert um mich vorsorglich arbeitslos zu melden.

Die Frau von der Agentur wollte mir erstmal erzählen, dass mir nur Geld vom Jobcenter zustehen würde da ich ja in EZ bin.

Aber die Elternzeit bei meinem AG endet doch durch die Aufhebung oder?

Sie sagte mir würde auch kein alg zustehen, da ich ja nicht arbeiten könnte. Sie wollte Partout nicht verstehen, dass ich dadurch das ich eine Betreuung habe sehr wohl für 30 Stunden arbeiten kann. Daher war ja überhaupt der Rechtsstreit.

Sie meinte ich müsste das alles nachweisen und das es bei der Prüfung eh nicht durchgehen würde.

Meine Schwiegermutter und Mann teilen sich die Betreuung sobald ich arbeiten gehe. Warum geht das nicht durch? Meine schwiegermama ist in Rente und mein Mann arbeitet im Schichtdienst. Ich könnte sogar ganztags arbeiten gehen.

Kann mich jemand aufklären?

Lg

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Du hast recht. Selbst wenn du noch in Elternzeit wärst und dein Arbeitgeber dir Teilzeit bei ihm verweigert, könntest du ALG1 bekommen. Da hat die Dame mal keine Ahnung.

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Mit dem Aufhebungsvertrag endet die Elternzeit, es sei denn ein neuer Arbeitgeber lässt dich in Elternzeit, was aber keiner macht, da du ja besonderen Kündigungsschutz hast.
Bei mir war es ähnlich wie bei dir. Ich habe trotz Aufhebungsvertrag keine Sperre bekommen. Ich habe mit denjenigen, der mein Kind betreuen kann, ein Schriftstück aufgesetzt und mit zum Antrag gelegt. Ohne Betreuung hat man tatsächlich kein Anspruch auf ALG1. Bei mir hatte es sich damit erledigt, keiner hat je wieder nachgefragt.

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Das machen sehr wohl einige. Ich wurde in der EZ sogar abgeworben und mein neuer AG hat mir explizit angeboten, dass ich die EZ bei ihm fortsetzen kann.

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Dann hast du wirklich Glück gehabt. Ich persönlich kenne niemanden bei dem es so war.

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Hallo,

Ich kenne mich zwar rechtlich überhaupt nicht aus, würde aber auch sagen, dass die Mitarbeiterin bei der Arbeitsagentur falsch liegt. Unter normalen Umständen hättest du bei einem Aufhebungsvertrag keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld 1, aber du hast diesen ja aus einem wichtigen Grund geschlossen, weil dein ehemaliger Arbeitgeber dir keine andere Wahl gelassen hat, und außerdem kannst du einen Betreuung deines Kindes sicherstellen und auch belegen. Was sollte das bei einer Prüfung nicht durchgehen?

Ich bin mit einer Sachbearbeiterin einer Arbeitsagentur befreundet, und sie sagte schon öfter, dass viele Mitarbeiter Müttern, die direkt aus der Elternzeit kommen, gerne unterstellen nur auf das Arbeitslosengeld aus zu sein, und sich damit 1 Jahr fremdfinanzierte Elternzeit erschleichen wollen.

Aber das Recht ist auf deiner Seite, ob du es sofort oder nach einer Sperre bekommst wird sich noch entscheiden, aber ich denke, auch da hast du gute Karten.
Da du schon bald einen neuen Job haben wirst wird es sich eh erledigen...

Alles gute

Magnumweiss