Elterngeldantrag / Resturlaub

Hallo, kann mir jmd sagen ob ich meinen Resturlaub im EG Antrag angeben muss?
Ich werde 2 Jahre EZ beantragen, das Elterngeld jedoch nur für das erste Jahr beziehen.
Durch mein Beschäftigungsverbot habe ich noch 27 Tage Resturlaub die ich jedoch im Elterngeldzeitraum nicht nehmen werde. Müssen diese angegeben werden?
Danke für eure Hilfe.
Liebe Grüße
Lisje

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Nein. Ich hab auch noch 27 Tage, ohne BV;-)

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Danke für die Info.

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Nein muss nicht. Bitte bedenke, dass du auch während der Elternzeit Urlaubsanspruch hast und die Tage erhälst, wenn dein AG nicht von seinem Recht der Kürzung Gebrauch macht.

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Das habe ich gelesen. Ich denke mal das eine große Klinik kürzt aber kann sie ja auch nur um ein zwölftel und ich habe im Jahr 30 Tage Urlaub. Sind ja nur eine Kürzung von 2 Tage im Jahr. Also hätte ich ja bei 2 Jahren Elternzeit nochmal 56 Tage???

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Dein Urlaub wird um 1/12 pro Elternzeit Monat gekürzt. Also bei 12 Monaten entfällt dann der gesamte Urlaub

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Warum solltest du während der laufenden Elternzeit Urlaub nehmen? Das ergibt doch gar keinen Sinn.

Du darfst den Urlaub nach der Elternzeit im laufenden oder im darauffolgenden Urlaubsjahr nehmen.

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Eben deshalb habe icb mich ja gefragt wieso es im Antrag aufgeführt ist...