Gehaltsänderung im Beschäftigungsverbot

Hallo ihr lieben... ich hoffe jemand kann mir helfen und meine Frage ist nicht zu kompliziert 🙈 ich arbeite momentan Teilzeit in Elternzeit. Ab April endet meine Elternzeit und ich wäre wieder in meinem alten Vollzeitvertrag. Wenn ich jetzt wieder schwanger werden würde, würde ich aber Beschäftigungsverbot bekommen. Ich weis das es anhand der letzten 3 Monate berechnet wird. Bekomme ich dann aber ab April mein normales Vollzeitgehalt? Eigentlich darf mir ja kein Nachteil entstehen oder? Vielleicht hatte jemand diesen Fall schon 😊

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Hallo

Also wenn du jetzt schwanger wirst, dann kommt das Baby ja ungefähr im April und dann bekommst du ja Elterngeld, vorausgesetzt du bleibst zu Hause beim Kind.

Aber ja. Wenn du zB im Januar schwanger wirst, dann rutschst du automatisch schwanger im Beschäftigungsverbot ab April in dein Vollzeitgehalt. Und behälst deinen Vollzeit Vertrag auch. Genauso ist es bei mir gelaufen :)

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Aber wenn sie im Januar schwanger werden sollte, dann wird doch ihr Gehalt aus den teilzeit Monaten Oktober, November und Dezember berechnet und ihr würde es nichts nutzen ab April wieder in ihren vollzeit Vertrag zu rutschen, oder?! Also zumindest vom Gehalt her nicht. Außer für die Berechnung des elterngeldes fürs 2. Kind...

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Sie würde bis April den Durchschnitt der letzten 3 Monate bekommen. Ab April das Vollzeit Gehalt, weil dieser Vertrag dann wieder in Kraft tritt. ✌️

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„ Ich weis das es anhand der letzten 3 Monate berechnet wird„

Das weißt falsch. Die meisten lesen nur diesen Satz , aber im Mutterschutzgesetz steht noch viel mehr. Da aber so gut wie niemand den Rest liest sorgt das für große Verwirrung.

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Würdest du uns auch über die "richtigen" Infos aufklären?? Damit wir alle schlauer sind. Danke 👍🏻

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Nun, es kann von jedem nachgelesen und gegoogelt werden:

https://www.lff-rlp.de/fileadmin//user_upload/ZBV/PDF/vordrucke/LfF14/LFF14_MuSch001.pdf

Bitte sehr. Da ist auch aufgeführt, was alles dazu gehört, viele AG zahlen nämlich keine Zulagen obwohl sie müssen und sehr viele Schwangere kennen sich leider nicht mit ihren Rechten aus.

Ich empfehle immer einen sorgsamen Blick in das ausführliche Mutterschutzgesetz.