Anmeldung Elternzeit

Hallo,

ich möchte vor der Geburt bereits die Anmeldung auf Elternzeit bei meinem AG stellen, da ich nicht sicher bin, ob wir es innerhalb von einer Woche nach der Geburt schaffen werden.

Unser Sohn soll am 1.12.2020 geboren werden.
Für die Elternzeit kann man doch ein beliebiges Datum nennen, unabhängig vom Geburtsdatum - oder? Selbst wenn er also Ende November geboren werden sollte, könnte ich Elternzeit bis zum 31.12.2022 nehmen? Könnte ich dann auch den Zeitraum 1.11.-31.12.2022 als Teilzeitmonat mit 15 h nennen?

Ich hoffe meine Fragen waren verständlich.
Diesmal ist es irgendwie schwieriger als damals, als ich arbeitlos war #zitter

Danke und lg!

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Verbindlich wird deine Anmeldung eh erst nach der Geburt mit dem exakten Datum, das vorher kannst du dir also sparen. Ich habe das soweit vorbereitet, dass ich nur noch handschriftlich das Datum eintragen musste. Umschlag war auch schon frankiert. Dein Mann wird es wohl auf die Reihe bekommen, ein Datum einzutragen und den Brief in den Briefkasten zu werfen.

Du kannst Elternzeit nehmen wie du willst. Auch 1 Jahr, 2 Monate, 3 Wochen und 4 Tage. Du schreibst einfach "im Anschluss an die gesetzliche Mutterschutzfrist bis xx.xx.xxxx.
Auch die Teilzeit kannst du mit 7 Wochen Frist anmelden wie du lustig bist.

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Danke für deine Antwort!

Wieso sollte vorher nicht gehen? Bei den Vätern klappt es doch auch bzw. wird akzeptiert.

lg

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Ja, die haben auch keinen Mutterschutz. Deshalb müssen die 7 Wochen vor ET und aber danach auch nochmal schriftlich den Termin bestätigen. Du kannst vorher anmelden, musst aber dann trotzdem innerhalb der Frist nach der Geburt schriftlich den Termin bestätigen. Hast also zweimal Arbeit.

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Warum sollte das innerhalb der ersten Woche nach Geburt nicht zu schaffen sein?

Alles vorbereiten und nur noch Daten einsetzen.

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Ich habe auch die Anmeldung schon vorher versendet, die anderen haben aber Recht, dass du dann eh noch eine Kopie der Geburtsurkunde und damit die genaue formale Anmeldung versenden musst. Daher kannst du es dir vorher sparen, kannst es aber auch machen. Ich habe es gemacht, weil ich dann dachte, dass der AG bei einem leichten Überziehen der Frist nicht so streng reagieren (darf), wenn ich immerhin schon meine Vorstellungen angekündigt hatte.

Klar kannst du dann die letzten 2 Monate deiner EZ TZ in EZ arbeiten. Das musst du dann erst kurz vorher beantragen, mit einer Frist von 7 Wochen vor gewünschtem Arbeitsbeginn.