BV / Resturlaub / EZ

Ihr Lieben,
klnnt ihr mir sagen, ob es möglich ist, nach dem Mutterschutz zuerst den Resturlaub zu nehmen und dann die Elternzeit zu starten?
Durch mein Beschäftigungsverbot habe ich noch 27 Tage Urlaub, das Problem dabei ist, dass ich nach der Elternzeit nicht mehr 100% arbeiten gehe und die restlichen Urlaubstage dann auch auf die neue Stundenzahl reduziert wird, ich würde also Urlaub verschenken.
Danke für eure Erfahrung.
Liebe Grüße
Lisje

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Der Resturlaub muss dann (kompliziert) auf die neue Stundenzahl umgerechnet werden. Verschenken tust du nichts. Alternativ kann er dir ausgezahlt werden.

Wie das mit dem Urlaub zwischen MuSchu und EZ ist, weiß ich nicht.

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Anspruch auf Auszahlung besteht aber nur bei Ausscheiden aus der Firma.

Im Anschluss an die Elternzeit ist doch viel weniger kompliziert. Da muss auch nichts umgerechnet werden...

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Da hast du recht bezüglich der Auszahlung.

Wegen umrechnen: Sie schreibt ja, sie wird auch nach der EZ nicht mehr voll arbeiten. Allerdings müsste man ja auch nur umrechnen, wenn sich die Anzahl der Arbeitstage/Woche ändert. Würde man z.B. trotz geringerer Stundenanzahl 5 Tage/Woche arbeiten, gäbe es auch nichts umzurechnen.

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Warum nimmst du den nicht direkt im Anschluss an die Elternzeit und danach erst Teilzeit? Wäre viel einfacher.

Zudem der Resturlaub nicht umgerechnet werden darf auf Teilzeit sondern eben so vergütet werden muss wie erworben

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Ich lasse das EG auf ein Jahr auszahlen, sodass ich im 2. Jahr EZ die Möglichkeit hätte, ohne Abzüge, in der Klinik auszuhelfen wenn ich das möchte. Das wären dann aber vllt so 12% oder so und dadurch werden aus meinen 27 Tage 100% Urlaub nur noch 12%.
Natürlich ist es am einfachsten es im Anschluss zu machen aber dann könnte ich nicht aushelfen falls vllt doch das Geld knapp wird o.ä.
Und ich möchte ja keinen Urlaub verschenken.
Kann ich das iwo nachlesen, wenn der Urlaub als 100% Kraft erworben ist so auch genommen werden muss?

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Warum könntest du nicht aushelfen, wenn du den Urlaub erst korrekt nach der Elternzeit nimmst? Also nach 2 Jahren? Da verringert sich rein garnichts zu 12%! Der Urlaub bleibt bei 100%. Im Gegenteil, arbeitest du während der Elternzeit erwirbst du auch Urlaub.

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Es wäre weniger kompliziert ihn nach der EZ zu nehmen. Zumal du bedenken musst, dass dein EG nach Lebensmonaten gezahlt wird.
Wenn du nun 27 Tage Urlaub nimmst, sind das grob gerechnet 1 Monat und eine Woche.
Den einen Monat bekommst du dein Gehalt und die verbleibende Woche wird dir komplett aufs EG angerechnet.

Ich hab’s so gemacht : 2 Jahre EZ, dann resturlaub und danach Teilzeitvertrag.

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Hallo!
Bei uns wird da gar nicht's umgerechnet.
Ich habe nach meiner Elternzeit ab meinem ersten Arbeitstag (dann nur noch in Teilzeit) alle meine restlichen Tage genommen, wurde aber für diesen Monat schon normal vergütet.
Habe somit in meinem ersten Monat nur eine Woche gearbeitet.
Urlaub, den man mitnimmt, darf man im Anschluss auch voll verbrauchen - Mutterschutzgesetz.

Unser AG stellt uns sogar frei, den zu den normalen Urlaubstagen im laufenden Jahr zusätzlich nach und nach aufzubrauchen. Dazu gibt es auch ein Gesetz, dass man nach Ende der Elternzeit ein Jahr oder so Zeit hat, den alten Urlaub zusätzlich aufzubrauchen.

Liebe Grüße

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Hast du den Resturlaub denn mit dem Vollzeitgehalt vergütet bekommen?

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Nein. Ich habe am 1. des Monats mit meiner neuen Stundenzahl begonnen. Also der Vertrag hat ab da gezählt.
Habe aber direkt meine alten Urlaubstage genommen und somit erst ab dem 23. des Monats wirklich gearbeitet. Überwiesen wurde mir mein neues Gehalt entsprechend der neuen Stundenzahl. Für den gesamten Monat und unabhängig vom Abbau meiner Resturlaubstage. Da wurde gar nichts angepasst oder umgerechnet.
Wurde bezahlt, als hätte ich direkt meinen ersten Monat in Teilzeit voll gearbeitet, nur dass ich in Wirklichkeit nur eine Woche da war und den Rest eben Urlaub hatte.
Der alte Urlaub hat auch nicht's mit der neuen Stundenzahl zu tun.
Hoffe, das war jetzt verständlich 😅

Ich muss allerdings noch erwähnen, dass ich damals ab dem 7.SS Monat ins BV kam und deshalb auch keinen Urlaub mehr aufbrauchen konnte. Weiß nicht, ob das zu beachten ist.
In anderen Berufen erwarten AG ja, dass der gesamte Urlaub zu Beginn des Mutterschutzes abgebaut wird.

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