Hallo ihr Lieben,
habe eine Frage zu meinem Urlaubsanspruch, der meiner Meinung nach falsch berechnet wurde.
Ich arbeitete vollzeit in der 5 Tage Woche und hatte noch 33 Tage Urlaub als ich in Elternzeit ging. Nach einem Jahr arbeitete ich TZ in Elternzeit und mein Urlaubsanspruch wurde von 33 Tage aus der 5 Tage Woche in 7 Tage in der 1 Tage Woche umgerechnet. Nun arbeite ich wieder 2,5 Tage und mein Arbeitgeber will den Resturlaub nicht mehr anpassen, sondern sagt es bleibt bei 7 Tagen.
Das ist doch nicht korrekt, oder?! Wenn er bei Stundenreduktion runter gerechnet wird, muss er bei Erhöhung doch auch wieder hoch gerechnet werden? Es handelt sich ja dabei um alten Urlaub, der mir so ja de facto massiv gekürzt wird.
Ich habe schon 2 mal Veto eingelegt aber die Personalabteilung meint, das sei so korrekt.
Wer kann mir hier helfen?
Urlaubsanspruch falsch berechnet?!
Ohne den Inhalt deines Arbeitsvertrages zu kennen, kann dir glaub ich schlecht geholfen werden.
Es ist der TvöD Bund
Arbeitest du noch Teilzeit in Elternzeit ?
Der richtige Weg wäre : dein Urlaub von vor der EZ wird „eingefroren“, er verfällt während deiner ganzen EZ nicht.
Nach der EZ am besten in Vollzeit den Urlaub nehmen und dann in Teilzeit einsteigen.
Es gibt einige Urteile, dass dir kein finanzieller Nachteil entstehen darf.
Und der entsteht jetzt schon wenn er dir sogar nur auf die 2,5 Tage herunter gerechnet wird.
Ja, ich arbeite Teilzeit in Elternzeit, 19,5 Std. Ursprünglich war mit der Personalabteilung abgesprochen (leider nur mündlich), dass ich zwar offiziell 2,5 Tage arbeite, aber effektiv nur einen Tag vor Ort bin, einen Tag pro Woche Urlaub nehme und einen Tag Ü-frei, um von dem Resturlaub und den vielen Überstunden runter zu kommen, ohne nochmal länger ganz auszufallen. Entsprechend haben wir den Kita-Eintritt unseres Sohnes nach hinten verschoben. Nun behaupten sie, es sei eine Neuregelung der Umrechnung des Resturlaubs geplant (! geplant, nicht bereits in Kraft) und es würde bei den 7 Tagen bleiben. Diese 7 Tage verfallen laut Personalabteilung Ende Oktober, d.h. wenn mein Widerspruch gegen die Regelung noch lange hinaus gezögert wird, verfällt er scheinbar sowieso. Gut zu wissen, dass diese Angabe scheinbar auch nicht korrekt ist und er erst nach der Elternzeit verfällt.
Ich habe gestern den Personalrat mit eingeschaltet, hatte nur gehofft dass ich vorher hier schon ein paar Infos bekomme, falls der PR mal wieder nicht tätig wird.
Nachtrag: nach der Elternzeit den Urlaub nehmen, wollten mein AG und ich nicht. Durch Corona haben die enormen Personalmehrbedarf und ich bin sogar etwas früher als geplant wieder mit mehr Stunden eingestiegen. Nochmal länger ganz auszufallen, wäre für mich schwierig. Es wären dann ja 6 Wochen Resturlaub plus Urlaub 2020 plus etwa 5 Wochen Ü-frei. Würde es gerne ganz planmäßig immer einen Tag wöchentlich abbauen, sonst wird das eh nix. Der viele Resturlaub spricht ja für sich...
Der Urlaub von 33 Tagen bleibt bestehen. Er wird in der Elternzeit eingefroren.
Nach der Elternzeit hast Du Anspruch auf 33 Tage Urlaub. Arbeitest Du nach der Elternzeit Teilzeit, so hast Du auch dann Anspruch auf 33 Tage Resturlaub.
Der neue Urlaubsanspruch reduziert sich, nicht der Resturlaub.
War es dann schon falsch, dass der Anspruch bei der 1 Tage Woche reduziert wurde? Das fand ich noch okay, ich habe immer eher gesehen wie viele Wochen ich mit den Resturlaubstagen frei nehmen könnte und da war die Umrechnung ja korrekt von 33 auf 7. Nur finde ich es nicht korrekt, dass es nun bei 7 bleibt und nicht auf 17 umgerechnet wird.
In der Elternzeit kannst Du eigentlich nur den aktuellen Urlaub in Anspruch nehmen. Sprich: Du hast bei einer 5 Tage Woche 30 Urlaubstage im Jahr. Arbeitest Du nur 1 Tag in der Woche, so hast Du nur Urlaub von 1/5*30 Tage= 6 Tage.
Dein alter Urlaub von 33 Tagen lebt nach der Elternzeit wieder. Wenn Du vorher 8 h/ Tag gearbeitet hast, dann bezieht sich der alte Urlaub auf 33 Achtstundentage.
Guten Morgen
Mein AG hatte das selbige probiert.
Allerdings hab ich mich sofort an die Gewerkschaft gewendet und dann war der Urlaub "eingefroren"
Hab dann allerdings während meiner TZ in EZ gekündigt und sie mussten meinen alten Urlaub auszahlen 🙈
Aber ich hab keine Ahnung ob es da Fristen gibt das man es sozusagen zurückrechnen kann.
Also entweder Gewerkschaft wenn Du Mitglied bist oder Anwalt.
Vg
Dein Resturlaub bleibt bis nach der Elternzeit bestehen, er muss zudem vergütet werden wie er erworben wurde. Bei dir also Vollzeit!
Dein AG versucht dich übers Ohr zu hauen.
Du solltest den Urlaub korrekt einfordern! Wenn du und auch dein AG den Urlaub nicht bis nach deiner Elternzeit aufheben wollt, dann lass ihn dir doch auszahlen.
Hallo 🤗 bei TVÖD würde ich sagen die Personalabteilung ist falsch informiert. Stelle schriftlich einen Antrag auf Klarstellung des Sachverhalts mit einer Frist und bestehe auf eine schriftliche Antwort samt Auflistung, angewendete Paragraphe etc. Nicht nur mündlich. Sollte es dabei bei der falschen Berechnung bleiben (in der Regel werden die offiziellen Briefe durch den Leiter und Rechtsabteilung geprüft und Fehler aufgedeckt), dann zu PR und Anwalt.
Viel Erfolg
Vielen Dank für eure Rückmeldungen. Das scheint alles ja doch etwas komplexer zu sein, als ich dachte. Ich habe nun unseren Personalrat hinzu gezogen, sollte er nicht aktiv werden, werde ich wie im letzten Post geschrieben, eine genauere Erläuterung anfordern. Alle bisherigen Diskussionen zu diesem Thema habe ich zum Glück schriftlich.
Letzter Schritt wäre dann wohl die Gewerkschaft und/oder ein Anwalt.
Bin aber schon mal etwas beruhigter, da ich ja scheinbar richtig damit lag, dass die Vorgehensweise falsch war. Vielen Dank!!