30 Tage krank im Jahr.

Heute habe ich gelesen, dass wenn man länger als 30 Tage in einem Jahr krank ist, der Arbeitgeber höre schoss wird anzukündigen und man immer befragt werden muss, ob man eine Wiedereingliederung möchte. Richten sich die 30 Tage pro Kalenderjahr oder ab da wie man angefangen hat? Habe letztes Jahr im April 2019 angefangen. Habe jetzt genau 30 Tage. Bin aber nun schon wieder krank und stark erkältet. Daher wäre meine Frage, wann genau die 30 Tage gezählt werden? Und ob kinderkranktage auch dazu zählen.

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Hallo

Ich kenne es so,wenn diese Tage am Stück sind.

Lg

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Es geht dabei um das Betriebliche Eingliederungsmanagement. Die krankheitstage sind dabei vom Kalenderjahr unabhängig zu zählen, sondern beziehen sich immer auf die vorausgegangenen 12 Monate. Es ist auch irrelevant ob die 30 Tage am Stück oder wiederholt auftreten und ebenfalls unabhängig von einer Diagnose (bzw. dem Grund der Erkrankung/Erkrankungen) oder ob die AU betriebliche Ursachen hat oder nicht...

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Super danke schon mal. Weisst du ob die Kinder Krank Tage auch dazu zählen ?

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Soweit ich weiss nicht... Die werden in der Regel auch in den Systemen separat erfasst. Kann natürlich sein dass Arbeitgeber die mit zählen. Es geht hierbei darum, gemeinsam mit dem Mitarbeiter herauszufinden, ob von Arbeitgeber-Seite etwas getan werden kann, um zukünftige AU zu vermeiden. 81 SGB 9 ist der entsprechende Paragraf im Sozialgesetzbuch dazu

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Das gilt ab 6 Wochen AU mit der selben Erkrankung. Erst dann hat man das Recht auf Wiedereingliederung, aber der Arbeitgeber kann auch ablehnen. Während der Zeit bist du weiter AU, die Krankenkasse zahlt dir derweil Krankengeld.
Du kannst auch nur wieder eingegliedert werden, wenn der Arzt und du selbst damit einverstanden ist.
Du selbst stellst also mit dem Arzt zusammen den Antrag und wenn der Arbeitgeber zustimmt, dann muss die Krankenkasse den Antrag bearbeiten.

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Hallo.

Bei uns zählen die 30 Tage ab der letzten Krankschreibung innerhalb eines Jahres.

D. h.

letzte Krankschreibung war z. B. am 21.02.2020. Ab da zählt das Jahr für die 30 Tage. Also wenn ich innerhalb vom 21.02.2020 bis 20.02.2021 30 Tage krank war, dann wird bei uns ein Gespräch geführt. Das dient dafür, dass der AG Maßnahmen ergreifen könnte, damit man nicht so oft krank wird. Also eigentlich nur eine Vorsorgemaßnahme. Man muss es aber nicht führen, wenn man nicht möchte. Es kommt aber zu den Akten, ob man es angenommen hat oder abgelehnt.

LG