Wann zweites Kind? Beschäftigungsverbot oder lieber warten und neuen Job anfangen?

Hallo liebes Forum,

Vllt gibt es hier ja jemanden der eine ähnliche Situation hatte oder einen Ratschlag hat :)
Also, unser erstes Kind ist im April zur Welt gekommen, ich bin aktuell noch bis Oktober 2021 in Elternzeit, angestellt bei einem Jugendhilfeträger, die einen bei SS sofort ins Beschäftigungsverbot schicken. Nun sind wir vor ein paar Monaten umgezogen in meine Heimatstadt und es ist klar, dass ich noch in der Elternzeit kündige und mir hier bereits zum April oder Mai etwas neues suche (weiß der Arbeitgeber natürlich noch nicht). Nun haben wir letztens überlegt, ob wir nicht das zweite Kind früher bekommen wollen als gedacht, also bevor ich mir hier etwas neues suche, andernfalls müssten wir ja wieder die Probezeit etc abwarten und ich denke, so lange können wir nicht warten :) Hat jemand Erfahrungen damit gemacht, aus der Elternzeit von Kind 1 bei erneuter SS wieder ins BV geschickt zu werden? Ist ja leider auch alles eine Frage der Finanzierung.. mache mir aber Sorgen, da der alte Job einfach in einer ganz anderen Stadt liegt, vielleicht kommt es dann zu Problemen? Und wie ist es mit zwei Kindern unter zwei :)? Freue mich auf eure Meinungen.

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Mit einem betrieblichen BV für die zweite Schwangerschaft zu kalkulieren kann halt nach hinten losgehen. Was machst Du, wenn Dein AG doch einen mutterschutzgerechten Arbeitsplatz für Dich hat?

Ich hatte zwei unter zwei. Das ist anstrengend, aber es ist zu bewältigen.

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Richtig! Genau das, macht mir etwas Sorgen und wäre eine Katastrophe, wenn er mir einen anderen Arbeitsplatz anbieten könnte... Ich kann es mir zwar nicht vorstellen, da der Arbeitgeber bisher noch nie eine Schwangere nicht ins BV geschickt hat, unter anderem weil im Schichtsystem gearbeitet wird und mit schwierigen Jugendlichen, aber wie du sagst, eine 100% Sicherheit gibt es nicht, vllt fällt ihm was ein...
Danke für deine Antwort, zwei unter zwei sollen sehr anstrengend sein, aber auch schön :)

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2 unter 2 hatte ich, war glücklicherweise bei mir gut zu bewerkstelligen. Genau also jetzt schwanger werden in der EZ istbei euch keine schlechte Option denke ich.

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Im BV landest du dann erst wenn deine Elternzeit endet und dein normaler Arbeitsvertrag wieder auflebt.
Die erste Elternzeit kannst du nur im gegenseitigen Einverständnis kündigen oder zu Beginn des Mutterschutzes (falls der zb am 1.6.21beginnt, dann kannst du zum 31.5.21 deine Elternzeit beenden)

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Wie lange hast du denn Elternzeit angemeldet ?
Solange du in EZ bist, bist du ja eh daheim und brauchst kein BV weil du ja nicht arbeiten gehst ?

Ansonsten kannst du natürlich pokern, nach der EZ schwanger werden und auf ein BV hoffen.
Wenn der AG auch pokert und dir einen SS konformen Arbeitsplatz zuweist, dann hast du verloren. Dann musst du kündigen und bekommst dementsprechend wohl nur den Mindestsatz an EG.
Der AG weiß ja, dass du umgezogen bist und wird sich schon denken, dass du nicht mehr zurück kommst.

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Ich habe erstmal 1,5 Jahre Elternzeit angemeldet, würde aber diese vorzeitig nach einem Jahr beenden. Entweder kündigen und hier einen neuen Job anfangen oder (vorausgesetzt wir verfolgen den Plan mit der SS und es klappt dann auch dementsprechend schnell) ich würde Anfang des Jahres die Elternzeit ebenfalls verkürzen und sagen, dass ich im April/Mai wieder komme, dann aber einige Wochen später von der SS berichten und evtl wieder ins BV rutschen.. ich fühle mich dabei auch nicht ganz wohl, weil da so viel dran hängt und alles nahtlos klappen MUSS... Andererseits würde es wenn es klappt auch einige Sachen einfacher machen, ich bekomme zb im BV mehr Geld als bei der neuen Tätigkeit (weil weniger Stunden und keine Schichtarbeit mehr). Dementsprechend würde auch das Kindergeld für Kind 2 wieder so ausfallen wie jetzt auch und nicht weniger werden, wenn ich richtig liege...es kommt immer blöd, wenn man die Geldsache da so mit reinfließen lässt und wir könnten und sicher auch so natürlich ein 2. Kind leisten, dennoch ein Punkt den ich nicht ganz außen vor lassen will...

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Das ist nicht persönlich gemeint, aber an Stelle des AG würde ich bei einer so offensichtlichen Konstellation auf jeden Fall eine mutterschutzkonforme Stelle für Dich schaffen.

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Wenn du den geringen Abstand möchtest ist es schon eine Überlegung wert früher wieder schwanger zu werden, ich bin zwar erst mit dem ersten schwanger aber habe mir diese Gedanken auch schon gemacht, da man bei uns auch direkt ins BV kommt.
Bedenke aber nur, dass du ja nie zu 100% planen kannst wann du schwanger wirst. Angenommen ihr fangt nächstes Jahr im April an und du wirst sofort schwanger, dann musst du trotzdem noch bis Oktober in der Elternzeit bleiben und hast erst danach wieder dein BV-Gehalt. Die Elternzeit aus diesem Grund vorzeitig zu beenden wäre Betrug und ist meines Wissens nach nicht möglich, da bin ich mir aber juristisch nicht ganz sicher.
Oder du wirst und wirst einfach nicht schwanger und deine Elternzeit läuft aus, dann bist du gezwungen doch nochmal vorübergehend bei der alten Stelle zu arbeiten.
Sei dir dieser Unsicherheiten nur bewusst :)

Ansonsten, meine Mutter hatte 2 unter 2, also mein Bruder kam 18 Monate nach mir auf die Welt. Sie sagt was alle sagen, es war anstrengend aber auch sehr schön und mein Bruder und ich stehen uns sehr nahe. Hat eben alles seine vor und Nachteile :)

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Wieso muss man die Probezeit Abwarten? Such dir doch was neues und übt parallel.

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Das stimmt, ich dachte nur es ist "netter" wenigstens die 6 Monate zu warten...

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Ach, die sind auch meistens nicht nett. Und ich glaube unter 3 Jahre wird dir sowas immer nachhängen "war ja klar dass da gleich das nächste Kind kommt"
Und wie schon gesagt wurde, wer sagt denn dass es innerhalb 6 Monaten klappt? Vielleicht ist es gar nicht so schlecht einen neuen Job zu haben weil du dann noch was anderes hast als nur Kinderwunsch und dann ist es dir wahrscheinlich die ersten Monate relativ egal ob es schnell klappt oder nicht :-)

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Wenn es euch um das Finanzielle geht:
es gibt auch noch die Möglichkeit spätestens nach 8/9 Monaten wieder schwanger zu werden (ist aber ja nicht immer so einfach planbar). Dann würdest du so wieder in den Mutterschutz gehen, dass du
a) das selbe Mutterschaftsgeld bekommst, wie vor der 1. Schwangerschaft und
b) falls du bis zum 14. LM Elterngeld beziehst (man könnte es ja noch so umändern, dass man die vom 10.-14. LM EG Plus beantragt) das Elterngeld auch mit den Gehältern vor dem Mutterschutz von Kind 1 berechnet wird (dazu müsste im 15. LM dann der Mutterschutz beginnen - 14 LM Elterngeldbezug werden bei der Berechnung ausgeklammert).

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Korrekt. Wollte ich auch vorschlagen.👍 So haben wir es auch gemacht, hat Gott sei dank aber auch sofort geklappt. Aber selbst wenn es nicht sofort klappen sollte mit dem schwanger werden, dann weden eben 1-2 Monate oder so genullt. Wäre mir lieber, als solch krummen Dinger zu drehen, wegen denen ich nachts wohlmöglich nicht schlafen kann oder das sogar eventuell offiziell Betrug ist...

An die TE: Versucht es einfach ab jetzt. Wenn es in den nächsten 2/3 Monaten klappen sollte, habt ihr das Elterngeld"problem" legal gelöst. ;)

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wenn du deine elternzeit verkürzt und dann NICHT wie geplant schwanger wirst, dann musst du arbeiten gehen - willst du das?
oder willst du erst verkürzen, wenn du bereits schwanger bist?
dann würde ich mich erstmal schlau machen, das könnte betrug sein, denn eine elternzeitverkürzung, um ins bv zu kommen, ist nicht erlaubt.
und du mußt ja bei angabe deiner schwangerschaft auch den voraussichtlichen et bekanntgeben. spätestens dann kommt raus, daß du hier krumme sachen gemacht hast - und dann fliegt dein betrug auf.
ich als arbeitgeber würde übrigens - es ist so offensichtlich mit dem neuen wohnort und der zeitlich genau passenden schwangerschaft - mit sicherheit einen mutterschutzkonformen arbeitsplatz für dich finden. und sei es, der topfpflanze im büro geschichten vorzulesen.

ich an deiner stelle würde kündigen und mir vor ort was neues suchen. und wenn du dann schwanger wirst - super ! sogar in der probezeit bist du damit unkündbar. da bist du doch in einer komfortablen situation.

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Ja, wie gesagt, so ganz wohl fühle ich mich auch definitiv nicht mit dem Plan. Dann vllt doch lieber etwas neues suchen, und dann Mal schauen. Aber auch dort hätte ich ein schlechtes Gewissen, wenn es schnell klappt und ich das Team schon wieder verlasse, sollte aber kein Corona sein und ich ausreichenden Immunschutz haben, kann ich ja aber auch noch in der SS arbeiten :)

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Du solltest nicht vergessen, dass du ja deinem AG deine aktuelle Anschrift geben musst und somit sieht er ja dann, dass du umgezogen bist.
Wenn er 1 und 1 zusammen zählen kann dann merkt er schnell, dass die SS kein Zufall war.