Wer kann Paragraphen erklären?

Ich möchte von meinem Rückforderungsrecht Gebrauch machen und mich auf folgenden Paragraphen beziehen Paragraph 812 BGB.
Zu meiner Situation: Es besteht ein Vertrag seit August 2019. Aufgrund von Corona wurde mir die Leistung für diesen verwehrt für gute 14 Tage.

Liege ich mit diesem Paragraphen richtig ?

1

Nö. §812 ist der Bereicherungsparagrah. Wenn jemand einen Vertrag für 14 Tage nicht erfüllen kann, hat das juristisch nix mit Bereicherung zu tun.

Grüsse
BiDi

2

Danke der Anwalt hatte mir diesen Paragraphen genannt, ich bin mir dennoch nicht sicher ob er die Situation am Telefon richtig verstanden hat . Im Grunde ist es ja eine Bereicherung für denjenigen, wenn er das volle Geld bekommt und keine Arbeit bringt ^^

3

Erklärung des Gesetzes: Herausgabeanspruch. (1) 1Wer durch die Leistung eines anderen oder in sonstiger Weise auf dessen Kosten etwas ohne rechtlichen Grund erlangt, ist ihm zur Herausgabe verpflichtet.

weiteren Kommentar laden
5

Die Begrifflichkeit "Rückforderungsrecht" gibt es nur im Bezug auf Schenkungen, wäre § 528/530 BGB.

Bei Nicht-Erfüllung eines Vertrags und nicht-erbrachter Leistung würde ich es mit mit §323 BGB -Rücktritt wegen Nicht-erbrachter Leistung, nach entsprechender Fristsetzung,
und gegebenenfalls zusätzlich sogar mit §281 BGB Schadenersatz durch Nicht-erbrachte Leistung, falls dir ein Schaden entstanden ist, versuchen.

Ob das jeweils auf Grund von Corona-Maßnahmen so einfach geht bzw in wie weit dein Vertragspartner dafür ranzuziehen ist, durch Anordnungen von "Oben" seiner Vertragspflicht nicht nachgekommen zu sein, würde ich mit einem passenden Anwalt klären.

6
Thumbnail

Anbei noch kurz ein Auszug aus dem BGB

7

Danke den Anwalt mit zu involvieren macht keinen Sinn, da durch die SB +- 0 raus kommen würde. Daher nur meine telefonische Beratung vom Anwalt.
Den Vertrag kündigen kann ich nicht, da er noch 4 Jahre bestehen muss. Mich ärgert es, dass mir der Platz für mein Kind verwehrt wurde ( da wohl ein Elternteil nicht systemrelevant war, das entscheidet leider jeder Träger anders) und soll trotzdem den vollen Betrag zahlen inkl. Essengeld ....auf unser Widerspruch kam nur : wir sollen Verständnis haben

weiteren Kommentar laden
9

Hey, ich kann dir den Paragraphen nicht erklären, dafür bin ich zu doof zu, aber aus rein menschlicher Sicht kann ich dazu sagen das ein Vertrag immer zwei Parteien mit Rechten und Pflichten hat und wenn sich eine Seite nicht an den Vertrag hält so besitzt der einen Mangel auf den man einen Anspruch hat.

Man zahlt doch nichts für was, was man überhaupt nicht bekommen hat und Corona ist nur eine Ausrede. Ich würde mir jedenfalls rechtlichen Beistand nehmen und es mit einem RA abklären.

10

Danke genau so sehe ich das nämlich auch . Es gibt keine extraklausel im Vertrag, dass sie sich wegen corona raus reden könnten

11

Na, Du bist ja ein Prophet - wie kannst Du denn die Situation so genau einschätzen, dass Du zu dem Schluss kommst, Corona wäre nur eine Ausrede?

Es wurden in Deutschland etliche Einrichtungen und Geschäfte aufgrund der Pandemie geschlossen, das ist keine Ausrede sondern Tatsache.