Sparanlage Kinder / Unterschrift beider Elternteile

Hallo zusammen, braucht man bei einer Sparanlage für die Kinder immer die Unterschrift beider Elternteile (verheiratet, beide sorgberechtigt), also ist das gesetzlich vorgeschrieben?
Habe mich nur gewundert, weil mein Mann alleine unterschrieben hatte und ich das bisher von Sparbüchern anders kannte, da immer wir beide unterschreiben mussten..

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Wir mussten beide unterschreiben.

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Wir mussten bisher auch immer beide unterschreiben (verheiratet, drei Kinder, vier unterschiedliche Banken).

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Hi iyc,

generell ist bei einem gemeinsamen Sorgerecht die Unterschrift/die Zustimmung beider Elternteile notwendig.
Allerdings gibt es die sog. Elternvollmacht: Die Elternteile können sich gegenseitig dazu berechtigenn, dass der jeweils andere ALLEIN geschäftliche Entscheidungen für das minderjährige Kind durchführen darf. Wenn ihr sowas mal unterschrieben habt, ist da ok -ansonsten fehlt deine Unterschrift und ist m.E. nach fragwürdig bzgl. der Rechtsgültigkeit (da ich aber kein Anwalt bin, ist das mein Empfinden - da würde ich mich nochmal schlau machen).

An deiner Stelle würde ich da mal nachhaken!

Viele Grüße

Tanja

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Wenn die Sparanlage auf den Namen eures Kindes läuft oder auf eurer beider Namen eigentlich beide.