Verschiedene Anträge

Hallo zusammen,
Ich habe ein paar Fragen bezüglich den ganzen Anträgen in der Schwangerschaft :

1. Mutterschaftsgeld beantrage ich bei Der Krankenkasse, das Schreiben dafür bekomme ich frühstens in der 33ssw vom Frauenarzt?!
Dann reiche ich das bei der Krankenkasse ein und Arbeitgeber?!

2. Elzernzeit muss ich 7 Wochen vorher schriftlich bei meinem arbeitgeber einreichen?!
Also nach der Geburt ist ja noch 8 Wochen mutterschutz und dann elzernzeit.?!

3. Elterngeld Antrag.
Das bereitet mir totale Kopfzerbrechen.
Wann und bis wann muss ich den beantragen? Kann man ja erst nach der Geburt?
Rückwirkend wird ja bis zu 3 Monate gezahlt.

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Hey,
zu 1.: Das Formular erhälst du von deinem Facharzt. Es muss 1 Woche vor Beginn des MuSch bei der KK vorliegen. Viele KK möchten es auch garnicht früher.
Mein AG hat das nicht gebraucht, er kennt ja den ET durch den MuPa bei Bekanntgabe der SS.
Ich habe das Schreiben bei 32+0 von meiner Ärztin in die Hand gedrückt bekommen, bin seit 9.9. in MuSch und habe aber aktuell noch keine Zahlung erhalten, bin gespannt wie lange das dauert.

zu 2.: EZ muss beim AG 7 Wochen vor Beginn schriftlich angegeben werden. Also quasi spätestens eine Woche nach Geburt.
(Es sei denn man hat 12 Wochen MuSch dann hat man Zeit bis 5 Wochen nach Geburt)
Du musst auch eine Kopie der Geburtsurkunde abgeben.

zu 3.: Du kannst ihn nach der Geburt abgeben wenn du alle Unterlagen beisammen hast.
Bescheinigung der KK über Mutterschaftsgeld,
Bescheinigung (Lohnabrechnung) AG über Zuschuss zum Mutterschaftsgeld,
Steuerbescheid in Kopie vom Vorjahr (2019),
Gehaltsabrechnungen in Kopie der letzten 12 Monate vor Geburt des Kindes (ggf. auf vom Partner wenn beide EZ nehmen),
Geburtsurkunde des Kindes
Du bekommst das Geld höchstens 3 Monate rückwirkend ab Antragstellung. Ich würde mir jetzt schon über alles Gedanken machen und die Abgabe nicht allzu lang vor mich her schieben.

Noch ein paar Tipp‘s bzw Behördengänge dienich notiert habe:
- Standesamt zur Anmeldung (spätestens 7 Tage nach Geburt zum Beantragen der Geburtsurkunde. Man benötigt gültige Perso‘s der Eltern, Stammbuch, ggf Geburtsbescheinigung vom Krankenhaus)
- Verbandsgemeinde (Anmeldung beim Einwohnermeldeamt, macht manchmal auch das Krankenhaus direkt)
- Steuerklassenwechsel ab EZ (wir sind verheiratet und aktuell in 4/4. Ab der EZ gehe ich in 5 und mein Mann in 3, da hat man monatlich mehr.)
- Familienversicherung (bei der IKK bin ich während der EZ beitragsfrei versicherichert und unser Kind ist mit mir versichert. Man muss aber eine Geburtsurkunde dort abgeben.
- Kindergeld (kannst du ganz easy nach Geburt online machen sobald du vom Stamdesamt die Steuernummer des Kindes hast)

Ich hoffe ich konnte helfen.
Liebe Grüße
LISJE mit Babyboy inside 💙 (34+6)

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Gehaltsnachweise 12 Monate vor Mutterschutz und nicht 12 Monate vor Geburt!

Zum Kindergeld: Vom Standesamt bekommt man keine Steuernummer. Hier bekommst du nur die Geburtsurkunde zur Beantragung des Kindergeldes. Die Steuernummer bekommst du automatisch sobald der zuständigen Verwaltung bekannt ist, dass dein Kind „existiert“, sprich das Standesamt die Eintragung vorgenommen hat.

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Ez musst du innerhalb der ersten 7 Tage nach der Geburt beim AG einreichen!

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Elternzeit muss 7 Wochen vor deren Beginn angemeldet sein.
Kommt das Kind zum Termin oder nach Termin muss die Anmeldung also binnen 7 Tagen ab Geburt beim AG sein. Kommt das Kind aber 2 Wochen früher und verlängert sich somit der Mutterschutz hat man auch noch zwei Wochen "länger" Zeit, weil die Elternzeit auch erst entsprechend nach (in meinem Beispiel) 10 Wochen beginnt.

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Zu 1. die Bescheinigung fürs Mutterschaftsgeld bekommst du mittlerweile viel früher beim FA, Rückseite ausfüllen und ab zur Krankenkasse. Diese setzt sich mit deinem AG in Verbindung zwecks AG-Zuschuss.

2. Ja, Elternzeit wird 7 Wochen vor Beginn angemeldet. Also muss die Anmeldung 7 Wochen vor Ende des Mutterschutzes beim AG sein.

3. Elterngeld kann erst nach der Geburt beantragt werden, denn dann hast du erst alle Bescheinigungen, Geburtsurkunde etc. zusammen.

4. Kindergeld: kannst du auch erst nach der Geburt beantragen.


2. und 3. kannst du vor der Geburt vorbereiten und hinterher noch mit den notwendigen Daten versehen.