Erziehungsgeld für Grenzgänger aus Luxemburg

Hallo ?

Kennt sich hier jemand mit Erziehungsgeld aus Luxemburg als Grenzgänger aus ???
Mein Mann arbeitet in Lux und ich in Deutschland, wohnen in Deutschland. Ich werde in Erziehungsurlaub gehen.

Wer weiß, ob und wieviel erziehungsgeld gezahlt wird ??
Wie sind die Einkommensgrenzen ?

Bin über jede Info dankbar !!!

Liebe Grüße
MOPPES76

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Hallo Moppes76,

Alle Infos zum Erziehungsgeld:

http://www.bmfsfj.de/bmfsfj/static/broschueren/erziehungsgeld/gesetzestext.htm#%A71



Gruß
silke

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Da ihr in Deutschland wohnt bekommt ihr ganz normal das Bundeserziehungsgeld.

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Hallo Moppes76!

Soweit mir bekannt ist, kann Dein Mann bei der luxemburgischen Familienkasse Kindergeld (und Erziehungsgeld?) beantragen.

Luxemburg zahlt dann die Differenz zwischen dem, was Euch in Luxemburg zusteht und dem, was Ihr in Deutschland bereits erhaltet.

Wie gesagt, ohne Gewähr aber ich meine, so müsste das laufen...

Lieben Gruß,
Kerstin.

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HALLO,

Da du in Deutschland arbeitest und dein Mann in Luxemburg erhaltet ihr ja alle 6 Monate die Unterschiedszahlung (falls ihr das Kindergeld schon beantragt habt)

So jetzt um Erzg. zu erhalten müsst ihr einen Antrag Stellen und dem dann folgendes hinzufügen:

Eine Bescheinigung der zuständigen Kreisverwaltung respektiv des zuständigen Sozial- und Jugendamtes, ob ein Anrecht auf Erziehungszulagen besteht, gegebenenfalls mit Angabe der monatlich gezahlten Beträge.

Eine Bescheinigung des Arbeitgebers betreffend den Gesamtbruttoverdienst der Jahre 2005 von jedem der Eheleute, einschliesslich aller Lohnersatzleistungen (Krankengeld, Arbeitslosengeld, Mutterschaftsgeld, usw.) und Sachleistungen, sowie den Gesamtbetrag der in den betreffenden Jahren einbehaltenen Sozialversicherungsbeiträge. _Monatliche Lohnbescheinigungen sind unzureichend und können nicht berücksichtigt werden_.

Eine Bescheinigung mit Angabe der Dauer des Mutterschaftsurlaubes (Anfang und Ende) der Mutter.

für weitere Informationen siehe www.cnpf.lu (unter Les formulaires findest du das hier "Les formulaires suivants sont disponibles sur le présent site en langues française et allemande et peuvent être téléchargés" wenn du auf téléchargés gehst findest du den Antrag für Eziehungsgeld und auch den fürs Kindergeld)

Das Erzg wird bis zum Erreichen des 2 Lebensjahres gezahlt, bei 3 Kindern bis zum 4. Lebensjahr

Monatlicher Betrag: 485,01 €

Einkommensgrenzen:

1 KIND: 4'699,70 monatlich 56'396,40 jährlich

2 KINDER 6'111,42 monatlich 73'337,04jährlich

3 KINDER 7'523,14 monatlich 90'277,68 jährlich

Wenn du das Kindergeld noch nicht beantragt hast, dann findest du den Antrag auch auf der Internetseite

Zum Kindergeldantrag musst du noch hinzufügen

-Eine Geburtsurkunde von dem Kind
-Eine Bescheinung was ihr in Deutschland an Kindergeld bekommt, wenn ihr nichts bekommt eine Bescheinigung mit dem Grund weshalb nicht
-Die Kontonummer Iban und Bic! Wenn das Geld auf dein Konto gehen sollte und du keine Sozialversicherungsnummer in L hast, brauchen sie auch noch eine Geburtsurkunde von dir
- Eine Eidestätliche Erklärung (A207) die kannst du nicht runterladen und findest du nicht im Internet, die musst du dir zuschicken lassen
- Eine Bescheinigung vom Einwohnermeldeamt dass ihr alle auf einer Adresse gemeldet seit

Das müsste alles sein wenn du noch fragen hast kannst du dich gerne über meine VK melden

LG Sandra

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Hallo, Du weißt ja gut Bescheid! Toll!
Bekommen wir das lux. Erziehungsgeld denn auch, wenn ich (in Deutschland beschäftigt) den Erziehungsurlaub nehme?

Liebe Grüße
jenny

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Hallo Jenny

Soweit ich weiss würdest die Differenz zwischen dem L und D erziehungsgeld bekommen, wie beim Kindergeld
Ich frag nachher nochmal mein Freund falls es anders ist aber ich glaube es ist so

LG Sandra

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