Habt ihr Weihnachtsgeld in der Elternzeit erhalten?

Hallo
Ich arbeite als Erzieherin im öffentlichen Dienst. Seit Februar war ich im Beschäftigungsverbot, seit Mai im Mutterschutz und seit September bin ich in Elternzeit. Würde gerne wissen ob ihr in der Elternzeit Weihnachtsgeld erhalten habt, ob ich halt damit rechnen kann. Fragen will ich bei der Stadt wo ich arbeite nicht. Irgendwie auch doof. Liebe Grüße

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Hallo

Ich war 3 Jahre in Ez. Habe im Geburtjahr, im ersten Jahr Ez volles und im 2 Jahr Ez anteiliges Weihnachtsgeld erhalten.

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Ich bekomme in den Jahren, in denen ich im Mutterschutz war bzw. wieder gearbeitet habe, anteilig Weihnachtsgeld

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Ich habe auch anteilig Weihnachtsgeld bekommen.

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https://www.smart-mama.de/weihnachtsgeld-trotz-mutterschutz-und-elternzeit-so-gibts-jetzt-extra-geld-vom-christkind/#:~:text=Falls%20vertraglich%20nichts%20Besonderes%20in,Elternzeit%20deinen%20Anspruch%20auf%20Weihnachtsgeld.&text=Dann%20gibt%20es%20leider%20kein,die%20Vertragsklausel%20ist%20rechtm%C3%A4%C3%9Fig%20ist.

Wenn das Baby geboren wurde und du in Elternzeit bist, musst du unterscheiden:

Falls vertraglich nichts Besonderes in deinem Arbeitsvertrag geregelt ist, behältst du auch während der Elternzeit deinen Anspruch auf Weihnachtsgeld. Das Weihnachtsgeld knüpft nämlich nicht an eine tatsächliche Tätigkeit an, sondern belohnt in der Regel die Betriebstreue. Und natürlich bist du auch während der Elternzeit deinem Arbeitgeber „treu“. (Anders ist das übrigend bei einem leistungsabhängigen Bonus, der an deine tatsächliche Leistung anknüpft – dieser ist während der Elternzeit nicht zu zahlen).

ABER: Es kann manchmal sein, dass doch etwas Besonderes geregelt ist und der Weihnachtsgeld-Anspruch arbeitsvertraglich ausgeschlossen wurde. Dann gibt es leider kein Weihnachtsgeld, oder nur anteiliges Weihnachtsgeld, gekürzt um die Elternzeit-Monate – vorausgesetzt die Vertragsklausel ist rechtmäßig ist. Ist sie zum Beispiel unklar, kann es sein, dass sie gegen AGB-Recht verstößt und unwirksam ist.

Ein Beispiel für eine unwirksame Klausel, der man die Unwirksamkeit nicht unbedingt sofort ansieht:

Erbringt der Arbeitnehmer aus anderen Gründen keine Arbeitsleistung (zum Beispiel Elternzeit), führt dies zu einer zeitanteiligen Minderung der Sonderzahlung.

Der Grund: Die Klausel ist unwirksam, weil sie Sonderzahlungen (in dem Fall betraf es das Weihnachtsgeld) bei allen Fehlzeiten ausgeschlossen hat, das heißt auch während der Mutterschutzfrist, was unzulässig ist (s.o.). Und: Wenn nur ein Teil der Klausel unwirksam ist, ist sie meistens auch komplett nichtig (Arbeitsgericht Köln, Urteil vom 20. August 2014, AZ: 20 CA 10147/13)

Ich hatte das volle Weihnachtsgeld bekommen.

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Da musst du in deinen Vertrag und/oder in den Tarifvertrag schauen.

Es nützt dir ja nichts, wenn hier etliche schreiben, dass sie es bekommen, du aber gar keinen Anspruch hast.

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In meinem Vertrag steht gar nichts von Weihnachtsgeld

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Im Tarifvertrag steht wenn man im Dezember im Arbeitsverhältnis steht.
Danke für den Hinweis

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