Beschäftigungsverbot und Ausbildung

Hallo ihr Lieben.
Ich bin 6+1 und bin in der Ausbildung zur Zahnmedizinischen fachangestellten. Ich muss dazu sagen es ist meine zweite Ausbildung und eigtl wollte wir nach meiner Prüfung erst ssw werden aber wir freuen uns trotzdem jetzt darüber auch wenn es etwas später sein hätte können.

Meine Frage ist, hat jemand Erfahrung wie es in der Ausbildung ist wenn man evtl. ein Beschäftigungsverbot bekommen sollte ?schließlich arbeite ich mit kontaminierten Instrumenten und an Patienten und naja Corona kommt ja auch noch dazu 🙈 weis einer wie es dann ist mit Schule und der Prüfung ? Vielleicht hat ja auch jemand Erfahrung und kann etwas berichten das wäre super lieb.



Danke schon mal für die Antwort:)

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Huhu,

ich steckte in der Ausbildung zur Hebamme, als ich damals mit meinem Sohn schwanger wurde.

Da ich keine Immunität gegenüber CMV und Ringelröteln habe, wurde ich auch sofort ins BV geschickt. Ganz gleich ob Azubistatus oder nicht.

Nach der Geburt / Elternzeit kann man in der Regel wieder einsteigen. (Entsprechend im nachfolgenden Kurs Bsp.)

Alles Gute und eine schöne Schwangerschaft 🍀

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Okay kann man die Prüfung nicht trotzdem ablegen ? Die wäre bei mir ja schon im Mai .

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Ich weiß leider nicht, wie das in deiner Ausbildung geregelt ist.

Wir durften in 3 Jahren nicht mehr als eine gewisse Anzahl an „Fehlstunden“ durch Krankheit o.ä haben. Glaube es waren 30 oder 60 Tage. Andernfalls war man nicht zur Prüfung zugelassen und musste entsprechend mindestens ein halbes Jahr ran hängen.

Am besten besprichst du das mit deiner Schul-/Ausbildungsleitung.

Viele Grüße

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Hey liebes,
also ich war vor knapp 3,5 Jahren in meiner 2 ausbildung zur Heilerziehungspflegerin schwanger, bis zu einem Bestimmten Punkt, konnte ich nicht mehr arbeiten gehen und kam ins BV.
Ich besuchte weiterhin meine Schule bis zum letzten tag und arbeitete meine Praktischen und Theoretischen Aufgaben ab.
So dass ich auch meinen praktischen Abschlussprüfungen absolvieren durfte .
Da mein Sohn es gut mit mir meinte, kam er genau zum schriftlichen Prüfungstag 🤣
So dass ich meine schriftlichen Prüfungen einfach knapp 2 Monate anschließend absolvierte mit Kind, stillen, Babytrage😀 bei der mündlicher Prüfung.

Bestanden!

Es war ein individuelles Konzept, für mich angepasst.
Vielleicht ist das auch in deinem Fall möglich?

Alles Gute für Dich 😊❤️

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Vielen Dank für die Antwort. Na das hört sich gut an und beruhigt mich sehr . Ich möchte die Ausbildung unbedingt jetzt noch abschließen weil nächstes Jahr mein Sohn in die Schule kommt und ich denke das mir noch weniger Zeit für sowas bleibt. Dazu kommt das man halt auch fertig werden möchte ich bin ja jetzt schon die älteste in der Klasse mit 32😅🙈🤷‍♀️

Ich hab am Dienstag Schule und ich werde mich meiner Lehrerin anvertrauen und werde mit ihr sprechen , ich hoffe sie wird mir dann das selbe sagen wie du 😊

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Ich habe meine Prüfung abgelegt während ich im BV war. Das BV galt nur für die Arbeit und nicht für den Berufsschulunterricht und die Prüfung.Hatte aber auch nur noch 1 Woche Ausbildungszeit vor mir als mir das BV ausgestellt wurde.
Eine Schulkollegin war ab dem 7. Monat glaube ich im BV, hatte aber Bettruhe und konnte deswegen auch nicht zur Schule und kam dann nach dem Mutterschutz wieder normal zur Schule und durfte auch ihre Prüfung mit uns ablegen.
Am besten sprichst du mit deinen Lehrern, die können dir Konkretes sagen.
Eventuell gibt es als ZFA die Möglichkeit nur noch am Empfang zu arbeiten?
So kenne ich das von früher.
LG

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Ja am Empfang werde ich bestimmt erstmal arbeiten aber da ich in Ausbildung bin werde ich nicht viel machen können dort. HKP Pläne schreibe ich zb gar nicht für mich würde nur die Termin Vergabe bleiben und eine große Hilfe wäre ich denen dann auch nicht weil ich ja eigtl nichts mehr darf. Hab gelesen ich dürfte noch nicht mal Instrumente aufbereiten 🤷‍♀️
Aber ich spreche mit meiner Lehrerin darüber vielleicht kann sie mir etwas konkretes sagen und ich kann alles beenden und alles wird 😌 gut.

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Herzlichen Glückwunsch !

Du kannst nach der Entbindung und Elternzeit wieder dort anfangen, wo du angefangen hast.
So war es bei mir damals auch , nach ausführlicher Berater der Ärztekammer .