Mutterschaftsgeld und Elterngeld

Hallo zusammen,

eigentlich eine recht banale Frage, aber ich scheine nicht das richtige zu googeln 😄
Ich habe schon oft gelesen, dass die Zeit in der man Mutterschaftsgeld bekommt von der Elterngeldzeit abgezogen wird. Ich habe aber den Eindruck, dass sich das nur auf die Zeit nach der Geburt bezieht, stimmt das?
Aber was ist denn dann mit den 6 Wochen vor der Geburt, in denen man in Mutterschutz ist? Zählt das da auch mit rein und bekommt man somit nur 10,5 Monate nach der Geburt Geld (wenn man nur Basiselterngeld nimmt)? Oder nicht? 😄 Ich hoffe das war verständlich.

Viele Grüße

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Elterngeld wird erst ab Geburt gezahlt. Somit ist deine erste Vermutung richtig. Es zählen die ersten 2 oder wenn dein Kind eher kommt 3 Monate nicht mit. Beispiel mein ET war der 12.02.2020 mein Mutterschutz gibt bis zum 8.04.2020. Meine Tochter kam am 29.01.2020 zur Welt somit wurde Mutterschaftsgeld bis in den 3 Lebensmlnat gezahlt und ich habe erst ab dem 4 Lebensmonat Elterngeld bekommen . Liebe Grüße

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Du hast auch schon im 3. Lebensmonat Elterngeld bekommen! Es wird taggenau gezahlt.

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Es wird nichts von der Elterngeldzeit abgezogen. Das Mutterschaftsgeld der nach der Geburt wird aufs Elterngeld angerechnet. Du bekommst das höhere Geld. Meist ist es das Mutterschaftsgeld.

Es wird auch taggenau berechnet, somit bekommst du nach 8 Wochen (wenn Kind später oder termingenau kommt) Elterngeld, nicht erst nach 2 Monaten.

Alles vor der Geburt spielt hierfür keine Rolle.