Unterhalt - Kind wird 12 - Brief vom Jobcenter ?

Hallo!
Mein Mann zahlt regelmäßig Unterhalt an seinen Sohn, der im November 12 Jahre alt geworden ist. Aufgrund seines geringen Gehaltes zahlt er die unterste Stufe, also gerad 392 Euro. Heute kam ein Brief vom Jobcenter, die ihn auffordern, sein Gehalt bzw. Vermögen nachzuweisen. Theoretisch kein Problem, wir haben nichts zu verbergen. Trotzdem möchten wir eigentlich so wenig wie möglich mit den Ämtern zu tun haben, bzw. unsere privaten Sachen offenlegen.
Es heißt im Brief:
"Dieser Unterhaltsanspruch geht gem. § 33 Abs. 1 und SGB 2 kraft Gesetzes für die Dauer unserer Hilfegewährung bis zur Höhe unserer Aufwendungen auf das Jobcenter über."
Ich habe da kurz drübergelesen, bin mir aber nicht sicher, was genau es bedeutet. Zumal es auch heißt, dass der Übergang ausgeschlossen wird, wenn der Unterhaltsanspruch durch laufende Zahlungen erfüllt wird.
Meint ihr, die Mutter hat was in Gang gebracht, oder läuft das automatisch, wenn das Kind 12 Jahre alt wird?

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Hallo!

Beziehen die Mutter und das Kind Leistungen vom Jobcenter?
Wenn ja dann ist das normal das die das schicken und neu überprüfen wollen.
Wenn der Vater ab jetzt mehr zahlen kann wollen die das dann auch gern.
Da das Jobcenter den Unterhalt ja komplett angerechnet und die dann weniger zahlen müssen.

Lg Janine

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Ob die Mutter Leistungen bezieht, weiß ich nicht.
Sie ist erneut verheiratet mit zwei weiteren Kindern, etwa 3,5 und 6. Sie selber hat keine Ausbildung, ihr Mann hat eine mindestens normal gut bezahlte Arbeit, wobei wir ja nicht wissen, wie es in der Krise bei Ihnen läuft oder ob sich da generell was verändert hat.
Aber für das Kind wird doch Unterhalt in voller Höhe bezahlt plus Kindergeld, d.h. dieses Kindes ist voll versorgt, oder?
Falls sie Geldprobleme haben, auch wegen der zwei weiteren Kinder, müssen doch wir nicht dafür gerade stehen? Zumal wir das finanziell eh nicht könnten.

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Das Jobcenter will nur eine Neuberechnung des Unterhalts anstoßen um zu prüfen, ob sich eure finanzielle Situation geändert hat und er evtl. mehr zahlen müsste. Unterhalt ist vorrangig vor Sozialleistungen. Also wenn sich am Einkommen nichts geändert hat und ihr nach der aktuellen Altersstufe bezahlt, dürften sie dann nur feststellen, dass der Unterhalt zutreffend gezahlt wird. Ich glaube nicht, dass ihr die Angaben verweigern könnt ohne Ärger zu kriegen.

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Vermutlich wird das Amt prüfen, was bei ihm zu holen ist. Denn mit 12 kommt das Kind in die nächste Unterhaltsstufe, was bedeutet der Mindestunterhalt ist bei über 500E. Dein Mann zahlt derzeit den Mindestunterhalt für Kinder zwischen 0 und 5. Ab dem 6. Lebensjahr kommt das Kind in die nächste Stufe, dass wären über 400E und ab dem 12. Lebensjahr eben über 500E.
Wenn die Mutter Leistungen bezieht, wird das Geld mit einberechnet.

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Davon wird aber die Häfte vom Kindergeld abgezogen!

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Du musst noch das halbe Kindergeld abziehen.
Ab Januar zahlen wir dann 418 Euro, müsste alles passen.

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