Wann wird "Geld bekommen" zu Schwarzarbeit?

Hallo!

Die Frage steht ja oben, meine erste spontane Antwort wäre, dass jedes Geld, das verdient wird, versteuert werden muss. Es gibt doch aber die kleineren Arbeiten, wie Nachhilfe, Garten der Nachbarn mähen, Einkaufen gehen o.ä., für die man Geld bekommt, welches man "natürlich" steuerlich nicht angibt und keiner damit ein Problem hat.

Hier im Forum habe ich zwei Threads gelesen mit ähnlichem Thema. Beim ersten ging es darum, das ein älterer Herr gerne malt und die Bilder verschenkt. Dann war die Überlegung da, die Bilder gegen Geld herzugeben, um die Materialkosten zu decken und evtl. eine Kleinigkeit drüber zu haben. Im zweiten Thread ging es um Putzfrauen, die alle zwei Wochen oder auch nur alle zwei Monate kommen sollen für etwa 2 bis 3 Stunden, also im Monat auch recht wenig. Mit sprachlichem Fingerzeig hieß es, die Putzfrau und das Malen gegen Geld muss ja angemeldet werden.

Zu Nachhilfe habe ich folgendes gelesen: "Nachhilfe ist also prinzipiell immer dann Schwarzarbeit, wenn sie zur Deckung des Lebensunterhaltes dient und nicht angemeldet ist." Wenn es quasi eine "normale" Arbeit ersetzt, ist mir das schon klar, dass Steuern zu zahlen sind. Auch habe ich mal gelesen, dass Geldverdienen durch Nachhilfe ohne Steuern zu zahlen nur geduldet wird.

Liegt die Grenze zur Schwarzarbeit also beim monatlich "verdienten" Betrag in der "Nebentätigkeit"? Oder in der Art der "Nebentätigkeit"? In Abhängigkeit davon, ob man bei der "normalen" angemeldeten Arbeit (Vollzeitstelle) genug verdient, um den Lebensunterhalt zu decken?

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Naja, der Hobbymaler „verdient“ mit dem vermutlich sehr unregelmäßigen Verkaufen der Bilder eher nichts, sondern das ist eher ein Materialaufwand.

Eine Putzhilfe oder ein Handwerker, dem alles Material vom „Kunden“ zur Verfügung gestellt wird, der erbringt eine reine Stundenleistung, eine Dienstleistung und verdient damit also konkret. Sobald das über eine Nachbarschaftshilfe hinaus geht, ist das eben Schwarzarbeit. Also bei einer Regelmäßigkeit, wenn konkret Aufträge angenommen werden,...

Und Nachhilfe, das sind ja meist jüngere, die ohnehin nur wenig im Jahr damit verdienen und das auch steuerfrei wäre.

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Weder noch.
Lässt sich im § 1 Abs. 3 SchwarzArbG nachlesen
<schnipp>
Die Absätze 2 und 3 finden keine Anwendung für nicht nachhaltig auf Gewinn gerichtete Dienst- oder Werkleistungen, die
1. von Angehörigen im Sinne des § 15 der Abgabenordnung oder Lebenspartnern,
2. aus Gefälligkeit,
3. im Wege der Nachbarschaftshilfe oder
4.
im Wege der Selbsthilfe
...
erbracht werden. Als nicht nachhaltig auf Gewinn gerichtet gilt insbesondere eine Tätigkeit, die gegen geringes Entgelt erbracht wird.
</schnipp>

Es macht also einen Unterschied, ob man einmal die Woche dem Nachbarskind für 10€/Std Nachhilfe gibt oder seine Nachhilfetätigkeit bei Ebay-Kleinanzeigen der Allgemeinheit anbietet. Es macht einen Unterschied, ob Du für die betagte Nachbarin den Treppenreinigungsdienst übernimmst und sie Dir dafür mal einen Zwanziger zusteckt oder Du mit vertraglich festgelegtem Entgelt Treppen reinigst.

Grüsse
BiDi

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Ich empfehle dir dazu die Homepage der Minijobzentrale. Dort steht ziemlich exakt beschrieben, wer in welchen Fall anzumelden ist und wer nicht.
Es gibt durchaus Unterschiede bei bestimmten Altersgruppen, idiotischerweise auch manchmal beim Wohnort inkl. bei der Art der auszuführenden Arbeit (z.B. der hessische Sonderweg bei der Verhinderungspflege) und wie hier schon genannt wurde bei der Häufigkeit und Regelmäßigkeit.
Normalerweise nimmt die Minijobzentrale es auch nicht übel, wenn man dort telefonisch oder per Mail nachfragt für den eigenen konkreten Fall.

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Hallo,

Rechtlich gesehen muss man wenn man regelmäßig etwas verkäuft oder eine Dienstleistung regelmäßig anbietet (das kann auch nur 2 mal im Jahr sein) ein Gewerbe anmelden.

Wenn also der Rentner Bilder malt und sie verkäuft ist er steuerpflichtig. Ebenso muss die Putzfrau angemeldet werden.

Wenn es sich um eine einmalige Gefälligkeit handelt, z B. Der Nachbar hat sich das Bein gebrochen und ich mähe einmal für ihn den Rasen dann kann ich als Privatmann sogar einmalig eine Rechnung dafür schreiben. Versteuern muss man das dann nicht.

VG
Sunny