Resturlaub aus 2020 und Kurzarbeit

Hallo zusammen,

ich habe soeben erfahren, dass ich ab 01.02.2021 in Kurzarbeit (20%) gehen soll. Ich hab aber noch 5 Tage Resturlaub aus 2020. Muss ich diese davor vollständig aufbrauchen? Dann wäre ich kommende Woche ja gar nicht im Büro...
Oder kann ich diese 5 Tage auf die kommenden 5 Wochen aufteilen und statt Kurzarbeitergeld jede Woche einen Tag Resturlaub nehmen?

Danke, Lilli

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Der Resturlaub vom Vorjahr muss vor der Kurzarbeit abgebaut werden.
Sprich einfach mit deinem Arbeitgeber, wie er sich das vorstellt. Natürlich kannst du auch erst zum 1.3. in Kurzarbeit gehen, wenn dein Arbeitgeber nicht darauf angewiesen ist, dass du schon zum 1.2. gehst. Das kann sein, wenn nur mit dir die 10% der Arbeitnehmer erreicht werden um Kurzarbeitergeld zu bekommen.

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Nein, das stimmt so nicht. Mit Corona sind die Regeln lockerer. Der Urlaub muss nicht vorher genommen werden. War bei mir so, als ich in Kurzarbeit musste.

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Das stimmt. Der Urlaub aus dem VORjahr muss allerdings schon genommen werden. Nur der aus dem aktuellen Jahr nicht.

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