Erbe - Wohnung mit bestehendem Wohnrecht

Hallo,

vorab, wir werden uns natürlich schnellstmöglich von einem Anwalt beraten lassen. Aber vielleicht habt ihr schon Infos für mich.
Mein Onkel war nicht verheiratet, hat seiner Lebensgefährtin das lebenslange Wohnrecht in seiner Wohnung vererbt und nach ihrem Tod soll die Wohnung an uns gehen.
Er hat das ganz schlecht handschriftlich festgehalten. Da steht "nach dem Tod von... erben sie zu gleichen Teilen".
Was muss ich denn dazu beachten? Müssen wir denn jetzt schon Erbschaftssteuer bezahlen? Wer muss sich um die Reparaturarbeiten etc. in der Wohnung kümmern. Zumal die Lebensgefährtin nicht nur das wohnrecht, sondern auch das Geld von Miteinnahmen bekommt. Wer muss sich um den zukünftigen Mieter etc. kümmern?

Vielen Dank und viele Grüße
Jenny

1

Als erstes würde ich mich erkundigen, ob das Testament überhaupt Rechtsgüligkeit hat.

3

Mein Onkel hat es handschriftlich geschrieben und notariell beglaubigen lassen.
Er wollte, dass die Wohnung in unserer Familie bleibt, weil er sie vom Erbe von meiner Oma gekauft hat. Seine Lebensgefährtin hat keine Kinder und versteht sich mit ihrer Familie nicht, so dass ihr egal ist, wer nach ihr erbt.
Es steht handschriftlich drin, dass sie die Miete bekommt, sollte sie nicht selbst einziehen wollen.
Meine Schwester und ich würden wie geschrieben nach ihrem Tod erben, ich bin aber schon soweit, dass ich das Erbe ausschlagen würde, wenn es für mich nur Kosten und Aufwand bedeutet. Zumal seit dem Tod meines Onkels das Verhältnis zu seiner Lebensgefährtin immer schlechter wird (geht von ihr aus)

5

Der Notar hat deinen Onkel nicht darauf hingewiesen, dass er das Testament "das ganz schlecht handschriftlich festgehalten" hat?

weitere Kommentare laden
2

Da würde ich zunächst einmal klären lassen, ob sie überhaupt vermieten darf.

4

Wegen der Erbschaftssteuer kann ich dir nicht helfen, aber könnt ihr euch das Haus solange ohne Einnahmen leisten? Entstandhaltungskosten etc müsste nämlich der Hausbesitzer tragen, das kann sehr teuer werden.

30

Nur Instandhaltungskosten, fast alles andere kann
man umlegen auf einen Mieter. Und auch wenn sie ein lebenslanges Wohnrecht hat, ist sie quasi eine Mieterin, die keine Miete - sehr wohl aber Nebenkosten - zahlen muss.

6

Also hat die Lebensgefährtin Nießbrauchsrecht?
Dann bist Du als Eigentümer für alle Reparaturen zuständig, die dem Werterhalt oder der Wertsteigerung der Wohnung dienen. Will die Lebensgefährtin vermieten, muss sie sich darum kümmern, sprich sie ist die Vermieterin (und muss auch die Mieteinnahmen versteuern).

Erbschaftssteuer zahlst Du ebenfalls sofort. Allerdings stolpere ich über: "nach dem Tod von... erben sie zu gleichen Teilen". Denn eigentlich erbt Ihr sofort. Oder sie erbt. Oder sonstwer. Da würde ich den Notar mal ansprechen.

Grüsse
BiDi

9

Klar, bin ich auch drüber gestolpert.
Ist das Testament so überhaupt rechtsgültig?
Und was passiert wenn nicht? Oder wer sagt, ob es gültig ist und wie es ausgelegt wird?

12

Wenn es ein Notar beurkundet hat, würde ich genau den fragen. Ist es nicht beurkundet, sondern nur hinterlegt worden, dann such' einen Anwalt für Erbrecht.

Das Problem ist, dass ein Testament auch dann rechtsgültig sein kann, wenn nicht ganz klar ist, was der Verstorbene will. Ich würde das ganze z.B. mal dahingehend interpretieren, dass der Verstorbene will dass Ihr erbt, aber die Lebensgefährtin Nießbrauchrecht an der Wohnung erhält. Wenn die Lebensgefährtin das anders interpretiert sind, alle Voraussetzungen für einen Erbschaftsstreit gegeben.

Grüsse
BiDi

weitere Kommentare laden
8

Habe gerade nochmal durchgelesen, da steht:
Frau ... hat Lebenslanges Wohnrecht und erhält die Miete wenn sie nicht selbst einzieht.
Nach dem Tod von ... erhalten zu jeweils gleichen Teilen... die Wohnung im ...weg 8.

Wer ist denn dann Eigentümer in der Zwischenzeit? Eigentlich sind wir erst Erben nach dem Tod von ...?? Ist das Testament so überhaupt rechtsgültig? #kratz

15

"Nach dem Tod von........ (wem überhaupt? Onkel oder Lebensgefährtin) erhalten zu jeweils gleichen Teilen ....... (wer?) die Wohnung im .... Weg 8

17

Damit werden die 1. Lebensgefährtin und 2. die TE und ihre Schwester gemeint sein, die TE hat hier natürlich keinen Namen eingesetzt.

weitere Kommentare laden
14

Hallo,

schon beim Wohnrecht kommt es auf den genauen Wortlaut an. Es gibt Wohnrechte, die mit dem Tod erlöschen, es gibt Wohnrechte, die mit dem Auszug aus der Wohnung erlöschen. Es gibt Wohnrechte, die man nur selbst hat, es gibt übertragbare Wohnrechte.

Es macht keinen Sinn sich jetzt einen Wolf zu googlen oder hier zu fragen. Ihr macht euch nur verrückt. Wartet, bis ihr einen Anwalt dazu befragen könnt.

Viele Grüße
lilavogel

18

Hi Jenny.

Bitte nicht zum Anwalt, sondern auf direktem Weg zum Notar. Aber nicht zu dem, der die Unterschrift Deines Onkels beglaubigt hat. Denn der scheint nicht bemüht zu sein, denn das,was Dein Onkel verfügt hat, ist rechtlich nicht machbar. Er hat der LG ein Vermächtnis in Form eines Wohnungsrechts hinterlassen. Dabei hat er noch nicht einmal das Wohnungsrecht inhaltlich verfasst, da gibt es ja einige Varianten. Da er auf Mieteinnahmen eingeht, meinte er wohl eher ein Nießbrauchsrecht. Und dann Erben nach ihrem Tod eingesetzt...

Ich vermute mal, dass er damit meint, dass Ihr das Wohnungsrecht nach deren Tod erben sollt. Wäre eine aufschiebende Bedingung, aber das hätte er viel klarer ausdrücken müssen. Und der Notar vllt mal einen Ton dazu sagen, aber dazu ist er nicht verpflichtet, trotz dass er Dienstleister ist...

Nunja, da es ein handschriftliches Testament , braucht ein Erbe eh einen Erbschein. Den muss er bei einem Notar oder direkt beim Nachlassgericht beantragen. Momentan wahrscheinlich eher beim Notar...

Ich würde Dir raten: Termin beim Notar, Beratung wg Aufklärung zum Testamentsinhalt und wer als Erbe in Frage kommt. Für Euch dann abwägen, falls ihr gesetzliche Erben wärt (leben seine Eltern und/oder Geschwister noch), ob ausschlagen oder annehmen und Erbscheinsantrag stellen. Der schlussendliche Erbe muss dann die Wohnung mit Erbschein auf sich umschreiben und das Wohnungs bzw Nießbrauchsrecht für die LG im Grundbuch eintragen lassen.

Die Auslegung des Testaments, falls es wirklich unklar ist, kann durch ein Verfahren beim AG geprüft werden. Das läuft neben dem Erbscheinsverfahren, dauert halt länger. Das erklärt Dir aber jeder kompetente Notar.

VG 004

19

PS

Rechtsgültig wird es sein, er hat es ja handschriftlich verfasst, und sicher mit Datum handschriftlich unterschrieben. Der Inhalt ist damit egal, der letzte Wille kann aber nicht immer umgesetzt werden. Zb steht und fällt schon Euer Anspruch, wenn eine von Euch stirbt, vor der LG. Da hätte auch was zu von ihm gesagt werden können, da das Objekt in der Familie bleiben soll... Und wäre das Testament von der Rechtsform her ungültig, hätte das Nachlassgericht das mitgeteilt.

Da habt Ihr wahrscheinlich noch etwas Weg vor Euch.

20

„Lebenslanges Wohnrecht“ und „nach dem Tod der Lebensgefährtin erben dann“ schließt sich ja aus.

Wohnrecht heißt, dass man dort wohnen darf, ggf. auch unentgeltlich, aber die Wohnung jemandem anderen gehört.

Ihr solltet das daher juristisch klären lassen. Vermutlich erbt ihr jetzt schon, die Lebensgefährtin zieht aber ein oder bekommt die Miete bei Fremdvermietung. Ich würde es dann schon so sehen, dass bei euch alle sog. nicht umlagefähigen Kosten hängen bleiben. Deswegen würde ich dann aber nicht das Erbe ausschlagen, wenn die Wohnung einen angemessenen Wert hat.

21

Mir ist noch eine Frage eingefallen:
Wenn wir "verwandten" Erben das Erbe ausschlagen.
Wer erbt dann? Die Lebensgefährtin weil sie bereits das Wohnrecht erbt oder der Staat?

Wir hätten gerne, dass sie Eigentümerin wird (statt uns), denn wir befürchten, dass sie uns das Leben schwer macht, wenn sie die Möglichkeit hat. Deshalb möchten wir so wenig Berührungspunkte wie möglich.

22

Sie nicht, da sie keinen gesetzlichen Erbanspruch hat. Wenn jeder von Euch ausschlägt, also Du zb nach Deiner Mutter/seiner Schwester, dann musst Du mit dem Kindsvater für Eure Kinder mit ausschlagen, nicht vergessen.

Irgendwann erbt der Fiskus. Allerdings kann auch ein Nachlassverwalter vom Gericht bestellt werden, bis alle Erben ermittelt sind. Vermutlich wird der dann auch das Wohnungsrecht ins Grundbuch eintragen lassen müssen, aber das ist ja dann nicht mehr Euer Ding.

Aber wie gesagt, das gewünschte Wohnungsrecht für die LG ist so schwach ausformuliert, dass auch das Grundbuchamt das so nicht eintragen wird (vermutlich). Das einzig Gute ist, dass man schlussfolgern kann, dass nach dem Tod der LG das Wohnrecht erlöschen soll. Und ihr Euch mit deren Erben nicht auseinander setzen müsstet. Wie alt ist sie denn?

Noch kurz zu den Fragen wg der Kosten. Gibt ja mehrere Varianten, da Dein Onkel dazu nun nichts verfügt hat, wird wahrscheinlich der Eigentümer Instandhaltung und Unterhaltung zahlen müssen. Sie dürfte Mieteinnahmen behalten. Aber, das ist eine Mutmaßung und entscheidet letzten Endes das Gericht

Wenn das eine Top-Wohnung in einer Top-Lage mit guten Verkaufschancen ist, würde ich als Erbe mal schauen, Kosten überschlagend, ob ich das Objekt nicht behalte. Je nachdem, welche Lebenserwartung die LG noch hat. Also wie lange Ihr das aussitzen müsstet, ca. Bzw der Erbe.

VG 004

23

sehe ich ganz genauso. bei einer Wohnung die schnell mehrere hundert tausend Euro Wert hat und einer LG im Rentenalter würde ich mit lieber ne Weile das Leben schwer machen lassen.

Selbst wenn da monatlich 150€ anfallen für Instandhaltung und sonstige nicht umlagefähigen Kosten muss man das ja ins Verhältnis setzen zu dem Wert den man dann in x Jahren hat. Kann man den auch erzielen wenn man dieses Geld jetzt in ETF-Fonds investiert in der gleichen Zeit?

Ganz kostenfrei wird sie da ja nicht leben können. Also ihre NK muss sie natürlich tragen, das hat mit dem Wohnrecht nichts zu tun. Also ihren Verbrauch, Müll, anteilige Grundsteuer,...

weitere Kommentare laden