Betriebsferien über Feiertage

Hallo, unabhängig von Corona mal eine Frage, wie das ist wenn man Schicht arbeitet. Das Unternehmen aber z.b. über Weihnachten Betriebsferien macht. Letztes Jahr hatte ich den Fall, dass ich normalerweise hätte am 25, 26 und 27 Nachtschicht gehabt. Normalerweise, wenn ich dort gearbeitet hätte hätte ich für alle drei Tage Nachtschichtzulage 25% steuerfrei bekommen und für den 25 und 26 feiertagszulage steuerfrei. Seit ein paar Jahren machen wir aber über Weihnachten zu. Ich habe dann nur für den 27 die Nachtschichtzulage steuerpflichtig erhalten und für den 25 und 26 gar nichts. Ist das so überhaupt richtig? Hätte ich nicht eigentlich am 25 und 26 auch meine Nachtschichtzulage oder sogar die feiertagszulage steuerpflichtig bekommen müssen?

Gibt es hierfür irgendwelche gesetzlichen Richtlinien? Ich habe nämlich im Internet nichts wirkliches gefunden. Wir sind in keinem Tarifvertrag. In meinem Vertrag steht dazu auch nichts.

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Du bekommst nur Zulagen für Tage, an denen du auch wirklich gearbeitet hast. Wenn du an den Tagen frei hast, steht dir nur dein regulärer Lohn zu.

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Wenn dort aber regulär Urlaub nehme, bekomme ich an anderen Tagen die Zulagen steuerpflichtig und nicht mehr steuerfrei. Aber ich bekomme sie

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Das ist auch richtig so. Aber da du an den Tagen gar nicht hast arbeiten "müssen" / "können", weil der Betrieb geschlossen war, gibt es auch keine Zuschläge.

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Hallo.

<<<Seit ein paar Jahren machen wir aber über Weihnachten zu.>>>

Und das fällt dir erst nach Jahren auf mit der Zulage?

<<Hätte ich nicht eigentlich am 25 und 26 auch meine Nachtschichtzulage oder sogar die feiertagszulage steuerpflichtig bekommen müssen?>>>

Nein, wieso. Da du nicht arbeiten gegangen bist, weil ja Betriebsferien waren, wirst du auch keine Zuschläge bekommen. Nur, wenn man an diesem Tag arbeitet, bekommt man sie.

Mein Mann arbeitet nur Nachtschicht und bekommt diese Zulage auch nur, wenn er arbeitet. Urlaub, Krank etc. nicht.

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Ich mag so halbherzige Antworten, wie die nun folgende, überhaupt nicht, aber ich habe nur die:
Bei uns wird in so einem Fall immer unterstellt, was „normal“ gewesen wäre und entsprechend bezahlt. Das gilt für alle Zuschläge und Ähnliches. Heisst also beispielsweise: arbeitet jemand in einem Monat drei Samstage ausserordentlich und der vierte ist ein Feiertag, so wird unterstellt, dass auch da gearbeitet worden wäre und der Zuschlag wird auch für den Feiertag bezahlt.


Auf welcher Basis das geschieht (Betriebsvereinbarung, Tarifvertrag, Gesetz), weiss ich leider nicht.