Darf das Jobcenter mir die Auskunft verweigern?

Hoffe, dass sich vielleicht jemand auskennt, ich finde im Netz nichts dazu.

Seit meine Schwester plötzlich verstorben ist, grübele ich natürlich ein bisschen warum und was da alles im Argen war. Das grosse Mysterium war, dass sie fast ein Jahr lang (so weit ich weiss) kein Hartz 4 mehr bezogen hat und auch nicht gearbeitet hat. Das Geld zum Leben hat sie solange vom Konto unserer dementen Mutter genommen.

Ich würde so gern wissen, was da passiert ist, dass sie so wahnsinnigen Mist gebaut hat. Und da wollte ich vom Jobcenter lediglich wissen, wie lange sie schon keine Leistungen bezog und warum (hat sie beantragt, aber nicht alle Papiere eingereicht, oder?). Und die wollen mir das nicht sagen! Das finde ich gar nicht richtig. Ich muss ja auch das ganze Chaos jetzt aussortieren, und es könnte auch hilfreich sein, das genauer zu wissen.

Erst meinten sie, wenn ich nachweisen kann, dass ich die Schwester bin und das schriftlich mache, dann .... Ich hab dann mal die Geburtsurkunden (von meiner Schwester und mir) und eine Kopie von meinem Pass (der leider gerade abgelaufen war, aber der neue ist beantragt) begelegt und gefragt, ob das ausreicht und ob sie meinen, ich sollte das dann mit Brief schicken. Daraufhin bekam ich dann nur die lapidare Antwort, dass es nicht geht wegen Datenschutz. Und auf eine weitere Nachfrage bekam ich gar keine Antwort mehr. Dürfen die das? Ich finde die sind sehr unhöflich und gar nicht Service-orientiert.

1

Hallo.

1. Ja, das ist Datenschutz.
2. WAS sollte dir die Info (ob beantragt, ob nicht beantragt usw) jetzt nach ihrem Tod noch bringen?

Bist du immer noch am Überlegen, wie du aus der Nummer mit der KV rauskommst? Ging doch in deinem früheren Beitrag um die KV-Beiträge, die du erstatten sollst, oder?

LG

2

Die Frage ist ziemlich überflüssig. Es ist mir nun mal wichtig. Für DIE ist es keine grosse Sache, für mich schon.

Und es ist nicht selbstverständlich, dass das noch gilt, wenn die Person verstorben ist.

Nee, die Krankenkasse werde ich bezahlen müssen, 2200 Euro ungefähr.

5

Die Frage ist nicht überflüssig für DIE.
Der Datenschutz gilt nämlich über den Tod hinaus.

Der Arzt darf dir seine Befunde über deine Schwester auch nicht mitteilen, obwohl es für DICH eine große Sache wäre, im Gegensatz zu IHM. Genauso verhält es sich mit Ämtern.

weitere Kommentare laden
4

Hey...ja, das jobcenter darf sie Auskunft verweigern wegen Datenschutz...ich kann dir nur so viel sagen: bei uns im der Bank (habe da kurzzeitig gearbeitet) ist das so, dass bei einem Sterbefall zum einen die Sterbeurkunde wichtig ist in Bezug auf jegliches Weiterverfahren und wir auch keine Auskünfte geben dürfen, wenn kein Beschluss/Vollmacht o.Ä vorliegt...ich kann mir jedoch vorstellen, dass bei evtl. rechtlicher Zuarbeit diese Informationen weitergegeben werden können, wenn diese der Todesursache dienen...ist aber nur reine Spekulation.

Alles Gute 🍀

40

Danke. Nein, die Todesursache werden wir ja nicht mehr genau herausfinden. Die Bank macht mir auch Probleme, aber die interessiert mich im Moment nicht so. Und ich werde mir jetzt einen Erbschein besorgen und dann kann ich im Sommer hoffentlich den Rest regeln, also das Konto auflösen.

43

Ich wäre vorsichtig beim Erbschein. Bist du sicher, dass sie keine Schulden hatte?
Ansonsten kannst du die auch noch begleichen

weitere Kommentare laden
9

Ja und das ist auch gut so.

Auch nachdem Tod gilt der Datenschutz.

Sollte ein gesetzlicher Betreuer vorhanden sein kann er Akteneinsicht beantragen und sonst ist es zwar sehr traurig für dich hast du kein Rech zu erfahren was gelaufen ist.

41

Nein, es gibt keinen Betreuer. Aber ich erbe ja und bezahle die Schulden. Und es ist auch nicht leicht, sicher zu sein, dass man da alles regelt, wenn man nicht an die Sachen rankommt.

42

Dannn hast leider kein Recht auf Akteneinsicht. Eine Vollmacht oder co wird ja auch nicht vorliegen

32

Wende dich an einen Anwalt.

Vollmacht, Erbschein, notariell beglaubtigte Generalvollmacht (über den Tod hinaus oder nicht) , zusätzliche Vollmacht (je nach speziellem Bereich), es ist soooooooo unterschiedlich.

Als meine Eltern starben, mussten wir darauf achten, dass wir das jeweils richtige Dokument vorweisen konnten. Frag besser nicht, wie viele Vorkehrungen getroffen wurden. Selbst als ein Elternteil starb, bekam das andere NICHT automatisch Auskunft. Mit der vorgelegten Patientenverfügung - wichtig - über den Tod hinaus, schon.
Der Erbschein berechtigt zu einigen Auskünften. Nicht zu allen.

Manchmal mussten wir auch 3x neu einreichen.
1x zum prüfen ob wir die sind, die wir vorgeben und Sicherstellung, dass die Person verstorben ist (und nicht noch lebt und wir uns Zugang zu den Daten verschaffen wollen)
1x damit wir den Antrag auf Auskunft bekommen können
1x um zu prüfen, ob der gestellte Antrag so richtig ist.

Mal waren es unsere Ausweise und persönliches Erscheinen,
dann wieder Erbschein mit Sterbeurkunde (mit und ohne Geburtsurkunde des Verstorbenen), dann wieder Vollmachten, mit denen wir nachweisen konnten, dass wir im Interesse des Verstorbenen handeln. Dass dieser seinen Willen vor dessen Tod uns zuträgt, dass wir Auskunft bekommen dürfen.
Für das Handeln war dann wieder noch mal was anderes nötig. Auskunft je nach Situation möglich. Und das auch nicht immer.

Zum Glück waren meine Eltern so schlau zusätzlich zur Ehe noch beglaubigte Vollmachten zu haben, in denen x Auskünfte und Handlungsweisen erteilt wurden. Zu Lebzeiten und über den Tod hinaus.
Auch für die erwachsenen Kinder.

Unter Geschwistern ist es noch komplizierter.

Das Thema ist so komplex. Wir hatten damals Hilfe vom zuständigen Notar wo alle Dokumente hinterlegt waren. Ohne wären wir echt verzweifelt.

Und dann kamen noch Situationen wo Instutiion 1 Dokument 2 wollte. Notar aber klar stellte, dass Dokument 3 das richtige ist. Also haben wir das gewünschte Nr. 2 mitgenommen, nur 3 vorsichtshalber auch. Denn vor Ort stellte sich heraus, dass doch 3 richtig war.
Aber auch nur im Zusammenhang mit ..... mal war es die Kopie, mal eine beglaubigte Kopie, mal ein Original.

Und das bei vorliegendem Wissen. Das heißt unsere Eltern haben mit offenen Karten gespielt und uns in alles eingeweiht.
Das meiste lief mit den vorbereiteten Dokumenten echt gut. Hindernisse gab es wie beschrieben auch.

Ach ja, bei Versicherungen lagen zum Glück noch deren eigenen interne Vollmachten vor. Beglaubtigte Generalvollmacht wäre wohl ok gewesen. Es hat vieles vereinfacht, dass die Eltern noch zusätzlich deren eigenen Vollmachtsbögen auch bei den Unterlagen hatten.


Das es dich aufreibt, ist mir klar.
Es bringt nur wenig, sich darüber aufzuregen.
Wir hatten echt gute Beratung und konnten den Notar fragen, sobald sich eine Institution quer gestellt hatte. Manche sagten die Wahreheit und sie brauchten es wirklich. In manchen Fällen hätte weniger gereicht. Das konnte uns im EINZELFALL der Notar erklären. Denn jede Stelle brauchte wieder andere Dokumente oder andere Kombinationen.

49

Ich verstehe. Aber der Unterschied ist ja, dass es hier nicht wirklich Sachen zu erben gibt. Es ist halt nur die Lebensversicherung. Und dann noch zwei oder drei Rechnungen zu bezahlen. Keine anderen Leute mit denen ich mich einigen muss, keine Miterben. Wozu brauche ich da einen Notar oder Anwalt.

Ich kann mich heute abend nicht mehr hier drauf konzentrieren. Aber ich schaue morgen noch mal rein. :)

53

Es geht um den Datenschutz und die Rechte der Vestorbenen.

Bei den Ärzten haben wir nur deswegen Auskunft bekommen, weil
- die Eltern noch zu Lebzeiten mitgeteilt haben, dass wir Auskünfte erhalten
- Grauzone: beim gleichen Arzt Patient sein und es um erbliche Möglichkeiten geht, selbst höhere Wahrscheinlichkeit zu haben. Ärztin sagte mir: in dem Fall dürfe sie mir nur den Teil sagen, der mich auch betrifft. Nicht, was das Elternteil hatte. Sondern nur worauf ich für meine Gesundheit achten muss.

Und nein, bei manchen Auskünften ging es nicht um Erbe, Geld oder Sachen.
Manchmal ging es um Auskünfte, die sich wiederum auf anderes auswirkten.

Damals war noch kein so hohes Datenschutzgesetz. Dennoch: auch da gab es schon Rechte für Verstorbene. Was nicht ums Erbe / Verträge geht, war noch mehr geschützt als Erbangelegenheit. Persönlichkeitsrechte u.a..

weitere Kommentare laden
34

Da würde ich mich mal von einem Fachanwalt beraten lassen.

38

Nein, sie dürfen dir keine Auskunft geben, da ist der Datenschutz sehr streng.
Was genau musst du in Ordnung bringen? Bist du die Erbin deiner Schwester?
Für ihre Hinterlassenschaften, also auch Schulden und dergleichen, kümmert sich erstmal der Notar, der setzt sich auch mit euch in Verbindung.
Sollten irgendwelche Angelegenheiten durch dich geregelt werden, kommt die Behörde selber auf dich zu. Warte also erstmal zu, was der Notar macht.
Und mein Beileid zum Tod der Schwester 😟🌺

44

Danke. Ja, ich bin Erbin. Aber welcher Notar sollte sich mit mir in Verbindung setzen? Ich hab ja sogar eine Rechtsanwältin gefragt, ob ich da auf etwas spezielles warten soll. Aber das war offensichtlich nicht der Fall. Die textete mich nur damit zu, wie ich die Erbschaft ausschlage, aber das wollte ich ja nicht. Aber sonst bezahlt man halt die Rechnungen, meinte sie.

48

Ist die Rechtsanwältin für die Verlassenschaft zuständig? Bei uns in Österreich wird bei einem Todesfall automatisch ein Notar beauftragt, der sich dann mit den Hinterbliebenen in Verbindung setzt. Oder die Familie hat bereits selber einen Notar bei der Hand.
Es dauert aber meistens etwas, bis sich der meldet, bei meinem Vater meldete sich der zuständige Notar erst ein Monat nach seinem Tod bei meiner Mutter.
Ich weiß nicht, ob das bei euch in Deutschland genauso läuft, aber sonst setze dich mit der Rechtsanwältin nochmal in Verbindung, die kann dir da Auskunft geben.
Jedenfalls, was die Angelegenheit beim Jobcenter betrifft, die regeln alles sicher selber mit Notar oder Anwalt oder melden sich sonst bei dir. Da musst du sicher nicht selber hin, noch dazu, wenn sie dir dann aus Datenschutzgründen so und so keine Auskunft geben.

weitere Kommentare laden
45

Da, das dürfen sie. Das ist Datenschutz.
Du hast keinerlei Rechte auf Auskunft.

46

Im Prinzip musst du dich nicht um alles kümmern und such nichts bezahlen wenn du das Erbe ausschlägt, sofern du überhaupt erbberechtigt bist. Ansonsten hat man in Deutschland eine Pflicht nachzuweisen dass man berechtigt ist Sozialleistungen zu empfangen. Wenn sie das nicht fristgerecht getan hat, hat sie keinen Anspruch auf Leistungen. Oder sie hatte zb Ersparnisse über einem gewissen Wert?!

51

Seufz..... über das Erbe ausschlagen bin ich nun schon zwei Monate drüber. Ich hatte es auch nicht wirklich vor. Ja, meine Schwester hatte eine Lebensversicherung die mehr wert ist als die offenen Rechnungen, und ja, die Versicherung wird mir auch ausgezahlt, wenn ich die notwendigen Papiere eingereicht habe.

Und ja, ich bin erbberechtigt, weil ich die einzige nahe Verwandte bin, ausser meiner Mutter, aber deren Betreuer hat das Erbe ausgeschlagen.

Es ging mir hier nur darum, dass meine Schwester gestorben ist, und ich nicht weiss woran und warum. Ich wollte das aus rein persönlichen Gründen gern wissen.

60

Das Thema Datenschutz ist ein Problem, leider. Der Mehrwert ist nicht vorhanden, die Nachteile für die Betroffenen oft enorm.

In solchen Fällen hilft nur eine Generalvollmacht. Oder für die entsprechenden Behörden / Vorgänge eine einzelne Vollmacht. Manchmal finden sich die entsprechenden Unterlagen in den Dokumenten. Einfach nochmal suchen.