Thema Elternezeit mal wieder

Nochmal fragen zur Elternzeit...
Der Plan ist ab Geburt Anfang Oktober 2021 für 1 Jahr elternzeit mit elterngeld Basis zu nehmen.
Dann würde ich ab Oktober 2022 den resturlaub aus dem beschäftigungsverbot 21 nehmen und dann in elternzeit mit teilzeit nehmen.
Meine Frage jetzt.
Ist das so möglich diese Konstellation?
Und nehme ich dann die elternzeit auf teilzeit schon ab Oktober 2022 oder erst dann ab dez 2022 nach dem Urlaub und hab zwischen ersten und Zeiten teil Elternezeit eine Unterbrechung. Darf man das überhaupt diese Unterbrechung machen..
Hoffe ihr versteht was ich meine
LG und danke

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Diese Unterbrechung kann man schon machen, man muss sie halt gleich beim ersten Elternzeitantrag anmelden, bei dem man sich ja für die ersten 2 Jahre festlegt.
Ich glaube ich würde einfach so lange EZ anmelden, wie ich weiß, dass ich erstmal nicht Vollzeit arbeiten will. Und dann ganz hintendran den Resturlaub setzen.