Elternzeit Vater

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage bezüglich des Elternzeites beim Vater. Letzten Mittwoch kam unser drittes Wunder. Mein Mann hat sich jetzt zwei Wochen Urlaub genommen. Vorher kamen wir leider nicht auf die Idee uns über Elternzeit beim Vater zu informieren.

Wie genau ist es denn? Kann mein Mann sich zb jetzt noch zu den zwei Wochen Urlaub zusätzlich zwei Wochen Elternzeit nehmen? Oder wie ist es mit der Frist? Kann er überhaupt seine Elternzeit so splitten oder muss er die zwei Monate voll nehmen?

LG Su

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Um Anspruch auf elterngeld zu haben muss er min 2 Monate nehmen. 2 Wochen geht leider nicht.

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Elternzeit kann man flexibel variieren, da gehen auch 2 Wochen. Wenn er in dieser Zeit Elterngeld bekommen möchte, muss er allerdings 2 Monate nehmen und dann am besten Lebensmonate und nicht Kalendermonate sonst gibt es Abzüge. So spontan dürfte es aber schwierig werden außer der Chef ist sehr kulant, denn man muss Elternzeit beim Vater genau wie bei der Mutter mit der 7 Wochen Frist anmelden. LG

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Und bitte bedenken dass man sich mit der ersten Anmeldung auch gleich für die ersten 2 Jahre festlegen muss. Wenn er später noch mal Elternzeit nehmen möchte muss er das gleich mit angeben. Die beiden Monate fürs Elterngeld müssen dabei aber nicht zusammenhängend genommen werden sondern konnen gesplittet genommen werden innerhalb der ersten 14 Lebensmonate.

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Ha super erklärt 👍 Vielen lieben Dank. Also der voraussichtliche Entbindungstermin war der 30.04. Ich habe bei mir zb bis zum 07.05 die Frist zur Anmeldung beim Chef. Mutterschutz endet ja Ende Juni. Mein Mann hat bis zum 09.05 Urlaub. Also könnte er rein theoretisch Elternzeit ab dem 10.05 für zwei Wochen beantragen, richtig? Würde dann aber kein Elterngeld bekommen. Richtig?

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Dein Mann muss Elternzeit mit einer 7-wöchigen Frist anmelden. Um auch Elterngeld zu bekommen muss er mind. 2 Monate nehmen, die müssen nicht zusammen hängen.

Elternzeit kann er insg. 3 Jahre nehmen, unabhängig davon wie viel Elternzeit du nimmst.

Bitte Elternzeit und Elterngeld nicht verwechseln/vermischen.

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Muss man nicht. Geht auch weniger, wenn der Arbeitgeber mitmacht

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Klar, wenn man sich einig ist kann man von vielen Regelungen abweichen. Man kann dann auch mit kürzerer Frist kündigen als vertraglich vereinbart,..

Ich wollte nur sagen, wenn man Sicherheit will ob es klappt, dann muss man eben die Frist einhalten.

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Beim Vater gilt die identische Regelung wie bei der Frau.